Lastschrift früher abgebucht als ausgemacht, dadurch kamen Gebühren zu stande?
ich habe bei den Stadtwerken für Strom per Telefon mit einer Frau ein Sepa Lastschrift Mandat hinzugefügt. Die erste Abbuchung sollte am 5. Juli stattfinden jedoch wurde bei mir zwei Wochen vorher schon ein Betrag abgebucht. Durch unzureichende Deckung auf meinem Konto wurde dieser Betrag wieder zurückgebucht und ich habe dementsprechend Gebühren von der Bank bekommen und zusätzlich noch 9,55€ Gebühren von den Stadtwerke!
Ich habe denen lediglich nur erlaubt ab dem 5. Juli abzubuchen jedoch wurde mit mir nie besprochen dass eine Abbuchung vorher stattfinden würde. Ich habe mit denen gestern und heute telefoniert und die sagen selber dass es ein Fehler ist wollen diesen aber nicht beheben. Was kann ich denn dagegen tun?
3 Antworten
Die Lastschrift widerrufen und stattdessen einen Dauerauftrag einrichten.
Bei der Stromrechnung bietet sich das an, da der Betrag jeden Monat gleich ist. Nur einmal jährlich muss er angepasst werden, wenn die Jahresrechnung und die Aufstellung der neuen Abschläge kommt.
So habe ich es gehandhabt und habe unter Kontrolle wann und wieviel überwiesen wird.
Falls Du das Vorgehen der Stadtwerke unverschämt findest, kannst Du auch den Stromanbieter wechseln.
Da würde ich sagen, dass diese nicht gerechtfertig sind, aber ich kenne Deine Vertragsbedingungen natürlich nicht.
Die 9,55 nicht zahlen und die Gebühren der Bank kannst Du ihnen auch auferlegen. Aber willst Du die verklagen?
Wenn die Lastschrift vor dem Dir mitgeteilten Fälligkeitstag abgebucht wurde, müssen die Kosten, die Dir entstanden sind, durch die Stadtwerke erstattet werden.
Wenn das zutrifft, dann solltest Du die Kosten, genau in der Höhe präzisiert, schriftlich mit angemessener Frist zur Zahlung einfordern.
Wenn sie das dann nicht erstatten, müsste man es einklagen; es kann auch die Verbraucherzentrale eingeschaltet werden. Ein kleiner Hinweis, die lokale Presse zu informieren, könnte manchmal hilfreich sein...
Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort! Das werde ich unverzüglich tun!
Rechnungen werden bei Fälligkeit abgebucht. Wann war denn die Forderung der Stadtwerke fällig?
Klär das mit den Stadtwerken, denn in der Regel werden Beträge wie gesagt erst bei Fälligkeit abgebucht und nicht schon 14 Tage früher.
danke dir für den Tipp!
nur was kann ich wegen der zu frühen Abbuchung tun, da die mir jetzt die Gebühren aufdringen wollen..