Verkehrsregeln beim überholen?
Ich wollte heute auf einer Bundesstraße einen Traktor überholen und habe dazu geblinkt und zum überholen ausgescherrt, plötzlich kam ein anderes Auto von Hinten angeschossen, welches ich beim Schulterblick und im Seiten/ Rückspiegel nicht gesehen habe. Er hat mit dann die komplette Türe zerkratzt und meinen Spiegel abgerissen. Als die Polizei vor Ort war meinten diese das jetzt ich aus Ihrer Sicht an dem Unfall Schuld haben, was für mich und den Leuten denen ich davon erzählt habe keinen Sinn ergibt. Ich bin jetzt auch derjenige von beiden der noch zusätzlich ein Strafgeld bezahlen muss, kann mit jemand sagen ob ich dagegen Einspruch erheben kann und wie es sein kann das die Polizei dem anderen Fahrer Recht gibt?
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
10 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Flausen/1567404742472_nmmslarge__0_0_750_750_4c647be2c530172f183f658b91e0d5e4.jpg?v=1567404742000)
Das liegt daran, dass du den Unfall verursacht hast. Du wolltest einen überholvorgang starten und dazu den Fahrstreifen wechseln. Dabei hattest du eine besondere Sorgfaltspflicht, der du nicht nachgekommen bist. Der andere war bereits im Überholvorgang.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eichbaum1963/1444744514_nmmslarge.jpg?v=1444744514000)
Seltsamme Abstimmung...
Nun, ganz einfach:
In § 7, Abs. 5 StVO steht:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Dazu auch Lektüre:
https://www.kanzleiwehner.de/2018/12/spurwechsel-wer-haftet-bei-einem-unfall/
Und das gilt überall - erst recht auf der BAB!
Leider scheint es aber weit verbreitet zu sein, dass zu viele der irrigen Ansicht sind, dass wenn sie blinken, der rückwärtige Verkehr sie unbedingt rein lassen muss.
Das aber ist u. U. ein sehr teurer Irrtum...
Derjenige der von hinten auf der anderen Spur kommt, hat grundsätzlich Vorfahrt!
Übrigens: Reißverschlussverfahren gilt nur bei Wegfall einer Fahrspur - aber auch niemals bei der Einfädelspur (alt: Beschleunigungsstreifen)!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Kolonnen zu überholen, ist nicht verboten. Wenn du ausscherst, und einen bereits Überholenden übersiehst, bist du dran schuld.
Einspruch einlegen zu 99,9% erfolglos
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HobbyTfz/1444745492_nmmslarge.jpg?v=1444745492000)
Hallo zakali
Wenn du überholen willst musst du dich vorher davon überzeugen dass nicht ein anderes Auto überholen will
Gruß HobbyTfz
![](https://images.gutefrage.net/media/user/guitschee/1548445046678_nmmslarge__208_20_476_476_97f650f28c38614fd000d70cc2e68194.png?v=1548445047000)
Wenn es "angeschossen" kam, war er entweder viel zu schnell, oder du zum Überholen viel zu langsam. Für die Polizei scheint es so ausgesehen zu haben, als wärest du zu langsam gewesen - und dann trägst du in der Tat eine Mitschuld und kannst ein Bußgeld bekommen.
So oder so: offensichtlich hast du den nachfolgenden Verkehr nicht genug beachtet, bevor du ausgeschert bist.
Widerspruch kannst du natürlich erheben, ob es was bringt, da musst du den Polizeibericht kennen.