KFZ nach Verkauf an Händler Schaden entstanden?
Guten Tag,
wie verhällt es sich in folgendem Fall:
Neufahrzeug wird bei einem Händler mit Inzahlungnahme des alten Fahrzeugs gekauft. Kaufvertrag, bzw Verkaufvertrag unterschrieben.
Bis die Papiere für das neue Fahrzeug fertig sind (dauert mehrere Wochen) wird das alte KFZ vom ehemaligen Besitzer noch weiter bewegt. Nach einiger Zeit deutet sich ein eventueller Motorschaden an, der war vorher bis auf einen leichten Kühlmittelverlust der dem Händler auch beim Ankauf geschildert wurde, nicht vorher zusehen.
Wer ist jetzt in der Haftung für den sich andeutenden Motorschaden in dieser quasi Übergangszeit.
Danke für eure Antworten.
6 Antworten
Ich würde sagen der Verkäufer. Der Händler hat dir ja das Fahrzeug zur weiteren Nutzung überlassen obwohl rein rechtlich gesehen er mit dem Vertrag ja der Eigentümer wäre.
Ich denke allerdings das das ganze eine sehr schwer zu beurteilende Sachlage ist. Hier sollten sich dann beide beteiligten Parteien zusammensetzen und versuchen einen Konsens zu finden.
Der Verkäufer des neuen Fahrzeuges ist nur durch den Ankaufvertrag noch nicht Eigentümer und haftet somit auch nicht dafür.
Was steht im Vertrag für den Ankauf drin? Ist der Vertrag über den Ankauf unterschrieben? Wer ist aktuell Eigentümer des alten Fahrzeugs?
Davon hängt ab, wer den Schaden zu vertreten hat.
Damit bist du aktuell lediglich Besitzer. D.h. der Eigentümer (Käufer) hat den Schaden zu vertreten. Für eine abschließende Betrachtung ist entscheidend, ob das austretende Kühlwasser im Kaufvertrag aufgenommen worden ist. Wenn nicht, könnte der Käufer ggf. den Kaufvertrag anfechten.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Auslieferung des Neuwagens hat nichts mit dem Verkauf des alten Wagens zu tun.
Wurde für die Inzahlungnahme ein Haftungsausschluss vereinbart? Wenn nicht würdest du grundsätzlich auf Mängelbeseitigung haften, §§ 364, 365, 437, 439 BGB, wenn die Freiheit von Motorschäden bei Autos der gleichen Art üblich ist. Gefahrübergang ist insoweit auch die Übergabe, so dass du die Gefahr der zufälligen Verschlechterung trägst. Vor Übergabe ist der Händler nicht verpflichtet, das Auto abzunehmen, wenn es mangelhaft ist. Nach einer Fristsetzung kann er ggf. zurücktreten und stattdessen den gesamten Kaufpreis gegen Abnahme des Neuwagens verlangen, ohne dass er sich auf den in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen verweisen lassen muss.
Na du als noch Nutzer und Eigentümer.
Wieso dauern denn Papiere für das neue Fahrzeug viele Wochen ?
Händler hat den Ankaufvertrag aber bereits unterschrieben. Dauert solange weil Importfahrzeug.
Eine Vertragsunterzeichnung ist aber noch kein Eigentumsübergang. Dieser erfolgt erst beim Tausch alt gegen neu.
...natürlich der Besitzer des alten Fahrzeugs ! Der Neuwagenverkäufer dürfte in diesem Fall die Inzahlungnahme ablehnen.
Es ist eben was anderes ob z.B. nur das Türschloß klemmt oder ein Motorschaden vorliegt.
Ja der Ankaufsvertrag ist unterschrieben. Das Auto gehört jetzt quasi dem Neuwagenverkäufer, wird nur bis zur Abholung des Neuwagens weiter benutzt und dann übergeben.