Kann das jobcenter rückwirkend unterhalt zurück fordern trotz Unterhaltstitel?
Der Vater meiner Kinder, 16 und 9 Jahre alt, wir sind getrennt lebend, die Kinder wohnen bei mir, ich beziehe seit Jahren Alg 2, er hat seit 2012 einen Unterhaltstitel. Gestern bekam ich vom jobcenter einen Brief, sie möchten die Geburtsurkunden, Unterhaltstitel und Vaterschaftsanerkennung der beiden Kinder. Ob und inwieweit Bedarf besteht oder bestanden hat obwohl ich das ja vor Jahren schon abgegeben hatte. Wenn er jetzt mehr verdient, falls es geprüft wird, verlangt dann das jobcenter den Unterhalt zurück oder nur ab Anfrage. LG
Recht,
Hartz IV,
Jobcenter