Grundstück betreten, Gefahr in Verzug?
Darf ich als Vermieter, wenn ich durch Dritte erfahre, dass der Mieter, ohne vorherige Benachrichtigung die Mietsache verlassen (ausgezogen) hat, nachdem ich mich vergewissert habe, dass niemand auf das Klingeln an der Tür reagiert, das Grundstück betreten um nachzusehen ob alles ok ist? Sollten Fenster oder Türen offen stehen, bedeutet das doch, dass erhöhte Einbruchsgefahr, bzw Gefahr für das Objekt wegen Starkregen o. Ä. (hatten wir ja die Tage zu genüge) besteht.
Danke
4 Antworten
Darfst du. Wer sollte sich darüber beschweren, wenn der Mieter ausgezogen ist?
Und warum sollte dich eine Beschwerde dann noch interessieren?
Nein, das dürfen sie nicht. Aber sie dürfen in dem Fall (wenn das von außen ersichtlich ist) die Polizei rufen (lokal, nicht 110). Diese kann dann kommen und sichern.
Und wenn das Grundstück nach jahrelangem Verkommen lassen so verwildert und zugewachsen ist, dass das Gebäude außerhalb der Grundstücksgrenzen nicht mehr vollständig einsehbar ist?
Das Grundstück und das Haus sind vermietet. Damit darf der vermieter beides nicht einfach ungefragt betreten.
Man hat das recht auf "inspektionsbesuche". Diese müssen früh genug angekündigt werden.
Wenn du das Grundstück oder das Haus betrittst, ohne Genehmigung vom Mieter, so kann dich dieser dafür verklagen. Wenn er ausgezogen ist, wie soll er es mitkriegen? Aber legal ist es dadurch nicht.
Legal ist das leider ein langer weg. Besuchstermin schriftlich ankündigen. Dann kommst du hin. Wenn alles zu ist, keiner aufmacht, wars das erst mal. Dann kannst du anmahnen, dass der Garten gemacht werden muss usw. Wenn keine Reaktion, kannst du irgendwann wegen solcher Sachen ordentlich kündigen. Reagiert der Mieter wieder nicht musst du auf Räumung klagen.
Das ganze dauert schnell 1-2 Jahre oder mehr, kostet dich viel Geld.
Hol dir ne Beratung von nem erfahrenen Anwalt für Mietrecht.
Bei offenen Türen/Fenstern könntest Du sicherheitshalber die Polizei anrufen. Wenn es gerade nicht regnet, ist es ja kein Schaden, wenn Du auf die Beamten wartest und dann kann es Dir auch keiner ankreiden.
Es wäre ja denkbar, dass sich Dein Mieter mal am Telefon unklar über suizidale Gedanken geäußert hätte und möglicherweise liegt er ja noch halblebendig drin?
Vielleicht sitzt er auch mit einer Waffe im Anschlag im Haus? Da solltest Du schon einen sehr triftigen Grund haben, ohne Zeugen / Polizei das Haus zu betreten.
Hallo als Besitzer darfst Du immer nach dem Rechten schauen , ob alles in Ordnung ist
Nein darf man nicht. Wenn Haus und Garten komplett vermietet sind, dann darf der Vermieter beides nicht einfach so betreten. Er kann einen Termin ankündigen / ausmachen, um z.B. nach dem rechten zu schauen. Aber das muss entsprechend angekündigt werden. Und wenn der Vermieter nicht aufmacht, darf der Mieter nicht einfach eine abgeschlossene Tür (egal ob Haus- oder Gartentür) öffnen. Das wäre strafbar.
das mit der Tür ist richtig aber ums Haus laufen darf er ob alles ok ist , hab ich auch gemacht
Wenn der Garten mit vermietet ist dann auch das nicht. Alles was explizit vermietet ist, da hat man als Vermieter kein freies Betretungsrecht mehr. Nur wenn der Garten nicht vermietet wurde, oder für alle Bewohner frei gegeben, dann darf man da rein.
Nur weil du das gemacht hast heist es ja nicht, dass es legal war :)
Der Mieter, da er vor Mietvertragsende ausgezogen ist.