Herausfinden ob es noch einen Haftbefehl gibt?

Hallo!

Ich komme ursprünglich aus Berlin, lebe aber bereits seit 15 Jahren im außereuropäischen Ausland. Als ich Deutschland verließ, war ich noch jung und naiv, hatte jede Menge Schulden gemacht und bin einfach abgehauen. Drei Monate nach meiner Abreise war die Polizei bei meinen Eltern und hat mich per Haftbefehl gesucht. Das war damals ein großer Fehler, den ich heute sehr bereue. Seither bin ich nie wieder straffällig geworden.

Meine Eltern werden nicht junger und ich möchte gerne mal wieder nach Deutschland kommen, um sie zu besuchen. Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet, um herauszufinden, ob immer noch ein Haftbefehl besteht.

Da mir leider das Aktenzeichen von damals fehlt, hat er einfach bei der Staatsanwalt Berlin angefragt, indem er meinen Namen, mein Geburtsdatum und meine letzte Meldeadresse angegeben hat. Dort fand man keinen Eintrag über mich.

Trotzdem bin ich immer noch misstrauisch. Bei der Polizei kann man ja nur persönlich anfragen, ob ein Haftbefehl besteht, was natürlich dumm wäre. Deswegen habe ich mehrere Auskunftsersuchen gem. § 57 BDSG Auskunftsrecht Bundesdatenschutzgesetz an verschiedene Behörden versendet. Beinhaltte eine solche Auskunft auch laufende Haftbefehle?

Mittlerweile habe ich sowohl eine Auskunft von der Bundespolizei, als auch von der Bundeskriminalpolizei erhalten - beides "Negativ-Bescheide", d. h. dass die - Zitat: „Datenschutzrechtliche Überprüfung ergeben hat, dass sowohl in den Dateien der Bundespolizei, als auch des Bundeskriminalamtes, der Bundesrepublik Deutschland keine Daten zu meiner Person gespeichert sind.

Kann ich nun 100%ig davon ausgehen, dass kein Haftbefehl mehr existiert und mir am Flughafen nichts passiert? 

MfG
Andreas

Polizei, Recht, Haftbefehl, Kriminalität
Arbeitslosengeld I trotz Obdachlosigkeit?

Hey liebe Leute,

ein Freund von mir hält sich in der Stadt auf wo ich leben und lebt abwechselnd bei Freunde und mir

Er bezieht momentan Arbeitslosengeld I jedoch teilten die ihn mit das er eine Meldeadresse braucht da sie sonst seine Leistungen die er erhält einfach streichen können

Er hat ein Postfach bei der Caritas aber keinen Wohnsitz da er erst ab den 01.10 wieder in einer Wohnung lebt in der selben Stadt das ist abgeklärt aber ein Mietvertrag liegt noch nicht vor da er mein Nachmieter wird

Meine Frage ist, wie kann er Arbeitslosengeld I beantragen ohne einen festen Wohnsitz zu haben er ist also obdachlos,

Post bekommt er zur Caritas geschickt und meine Adresse kann er als Empfänger Adresse auch angeben

Das er Arbeitslosengeld II trotz Obdachlosigkeit beanspruchen kann ist klar aber wie sieht es bei ALG I aus, der Grund seiner Obdachlosigkeit ist das seine Firma in der er bis Mai angestellt war seid August 2020 kein Gehalt ausgezahlt hat und heute war die 2 Gerichtsverhandlung die er gewonnen hat aber wie schnell das Geld kommt das seine ehemalige Zeitarbeitsfirma ihn noch schuldet ist nicht bekannt

Kann er sich irgendwie eine Meldeadresse als Obdachloser geben lassen und gleichzeitig bei Freunde die sich in der selbe Stadt befinden in der er ALG I bezieht wohnen

Danke an alle die sich die Zeit nehmen

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, obdachlos, Obdachlosigkeit, Sozialamt, Arbeitslosengeld I, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Meldeadresse
Ist der Aufenthaltstitel noch gültig?

Hallo zusammen,

Kurz zum Sachverhalt:

Nächste Woche steht eine Reise an und eine Person besitzt einen ausländischen Ausweis inkl. einem Aufenthaltstitel. Der Pass ist jedoch abgelaufen, ein neuer wurde beantragt und ist nun auch im Besitz der Person. Die Person hat leider noch den alten Aufenthaltstitel, bei diesem steht jedoch gültig bis "UNBEFRISTET". Vermerkt ist unten der alte Pass.

Die Frage ist: Kann bei der Reise der Aufenthaltstitel in Kombination mit dem neuen Pass genutzt werden? Der neue Aufenthaltstitel verzögert sich und wird evtl. noch vor der Abreise abholbereit sein, was aber nicht garantiert ist. Eine weitere Alternative wäre ein vorläufiger Aufenthaltstitel. Wäre das eine Option?

Bei anwalt(.)de steht:

"Pass und Aufenthaltstitel sind jedoch unabhängige Dokumente und voneinander zu unterscheiden. Zwar ist der Besitz eines gültigen Passes Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Jedoch berührt die Ungültigkeit des Passes wegen Zeitablauf nicht die Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Der Aufenthaltstitel behält trotz abgelaufenem Pass uneingeschränkt seine Gültigkeit und führt nicht zu einer Illegalität des Aufenthalts im Bundesgebiet."

Im letzten Jahr z. B. wurden die Ausweise am Flughafen gar nicht kontrolliert, was aber kein Garant dafür ist, dass es dieses Jahr ebenfalls der Fall ist.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!

Reise, Recht, Aufenthaltstitel, Ausweis, Reisen und Urlaub
Anzeige wegen Hehlerei als Folge eines ebay Betrugs?

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen ein neues versiegeltes IPhone über ebay kleinanzeigen gekauft. Dafür habe ich mich mit der Person auch getroffen. Vor Ort kam mir nichts sehr ungewöhnlich vor. Da das Gerät mir dann irgendwie doch zu teuer zur Eigennutzung war, habe ich mich entschlossen es über eine Ankaufseite im Internet zu verkaufen. Ich muss zugeben, dass ich mir diese Möglichkeit im voraus offen gehalten habe, da der Preis nach Verhandlung etwa 10% unter dem Ankaufspreis lag. Dabei kam heraus, dass das IPhone eine Fälschung ist und dass damit kein Ankauf zu Stande kommt und mir das Gerät zurückgeschickt wird.

Nach ein wenig Recherche im Internet ist mir aufgefallen, dass ich nicht der einzige bin dem das passiert ist. Es handelt sich also um originale Verpackungen, die so versiegelt sind, dass es absolut original aussieht. Von dem Verkäufer habe ich auch einen Lieferschein mit der passenden IMEI des Handys bekommen und mit der des Kartons verglichen. - Wie gesagt vor Ort war nichts auffällig.

Daraufhin bei Apple angerufen, die mir gesagt haben, dass die IMEI existiert, aber mir aus Datenschutzgründen keine weiteren Infos geben dürfen.
Danach habe ich beim Telefonanbieter angerufen von denen der vermeintliche Lieferschein ist und nach einer etwas längeren Überprüfung, wurde mir gesagt, dass das ein gut gefälschter Lieferschein ist, aber die IMEI, die Lieferscheinnummer und die angegebene Telefonnummer nicht bei ihnen im System sind.

Infolge der neuen Informationen habe ich mich dann entschlossen, auch wenn es geringe Erfolgsaussichten gibt, eine Anzeige wegen Betruges bei der Polizei zu erstatten. Denen habe ich dann auch den Sachverhalt geschildert und die Anzeige gegen unbekannt wurde aufgenommen.

Nach dem Ausdrucken ist dem Beamten eingefallen, dass ich mich aufgrund des (versuchten) Verkaufs, der Hehlerei schuldig gemacht habe und sie deswegen eine Anzeige veranlassen müssen. Dass sie diese Anzeige gegen mich veranlassen mussten, sehe ich ein.

Jetzt nach der etwas längeren Beschreibung des Falls zu meiner eigentlichen Frage: Wie hoch sind die Chancen ist etwa, dass die Anzeige (direkt) fallen gelassen wird, wenn man berücksichtigt, dass ich davon nichts wissen konnte, da ich mit einem gefälschtem Lieferschein und passender Originalverpackung offensichtlich betrogen wurde und dass der Ankauf zusätzlich gar nicht zu Stande kam und ich das gefälschte Gerät zurückerhalten werde.

Vielen Dank für Einschätzungen im voraus.

Recht, eBay, Kleinanzeigen, Anzeige
Nachbar schikaniert mich brauche Hilfe ?

Hallo, ich kann nicht mehr.
mich bin zwanzig Jahre alt und wohne alleine in einem Mehrfamilienhaus. (Bin Eigentümerin). Zuerst kam nichts, erst nach ca. einem Jahr bekam ich eine Brief meiner Hausverwaltung mit der Überschrift „mehrmalige Ruhestörung“ wo tatsächlich von 03,08.2020 bis heute JEDEN TAG aufgeschrieben wurde das ist ja angeblich laut war. Wo ich mir die Frage stelle, wie kann das jeden Tag sein? Ich war auch berufstätig und nur zum schlafen zuhause. Daraufhin hatte ich natürlich einen Verdacht wer es war. Bin zu ihm hoch und hab ich freundlich drauf angesprochen ob er das war. Er verneinte zwar aber drohte mir das er ja im Beirat ist und schonmal jemanden mit der Polizei weg geekelt hat weil die Person ja Schlagzeug spielte. Habe daraufhin Beschwerde bei der Hausverwaltung eingelegt und mit der Polizei gedroht wenn solche anschuldigen erneut passieren, damit der alte Sack oben mal einen richtigen Beweis hat anstatt dieses Selbstgeschriebene Stück Papier. Dann war alles still. Doch paar Monate später war auf einmal mein Fahrrad plat (es stand nur im fahrradkeller) und ein Tag davor war alles noch gut, am Abend hat der Mann dann bei mir sturmklingeln gemacht und mich angemeckert wieso mein Briefkasten so voll ist, ich angeblich nicht aufräume und dreckig bin, mein Balkon ja unter aller Sau ist (angeblich schaut er ständig auf mein Balkon runter und guckt). Dann wollte ich den Briefkasten Schlitz in der Haustür zukleben weil ich Angst habe das er heimlich in mein Flur guckt und habe festgestellt das er bereits zugeklebt ist. Da frage ich mich was nimmt sich der alte Sack meine Tür zu zukleben! Bin echt mit den Nerven am Ende und verstehe nicht was ich diesem alten Mann angetan habe. Ich hatte auch Nachbarn gefragt ob die es bejaen können das ich laut bin. Von allen kam ein nein. Was kann ich tun

Recht, Nachbarn
Kann und darf das Jugendamt so agieren? dass man den Umgang verbietet und nicht den Eltern mitteilt wo sich das Kind aktuell befindet? Kind wird handy entzogen?

guten Abend,

ich und meine Familie haben ein großes Problem.

Meine Kleine Schwester im alter von 14 Jahren ist laut dem Jugendamt, zum Kinderschutzhaus (freiwillig) gegangen und lies sich in Obhutnehmen. das Jugendamt hat meiner Schwester eine Inobhutnahme zugestimmt. Seitdemher durfte meine Mutter meine Schwester Weder sehen noch sprechen. Lediglich kamen sehr komische und verwirrte Sprachnotitzen zurück die sich so gar nicht nach ihrem Typ anhören. so als ob ihr dort etwas angetan wird.

als sie aber in die Schule gegangen ist, teilte sie uns über eine Sprache Notiz mit, dass sie den Erziehern bescheid gegeben hat, wieder zurück nachhause gehen zu wollen. man sagte ihr vielleicht in. zwei Wochen.

Das Jugendamt unterstellt uns dinge, die wir nie getan haben und lügt uns auch an, dass meine kleine Schwester nicht nachhause will und meine Familie nicht sehen möchte. Es unterliegt hierbei kein Richterlichere Beschluss. Das Jugendamt verunsichert meine mutter und zwingt sie förmlich zu einer Mitarbeit ansonsten würde das Jugendamt über Gericht ziehen. Man meinte auch zu meiner Mutter das meine kleine Schwester außerhalb unseres Wohnortes untergebracht werden soll, was meine Kleine Schwester aber nicht möchte, sodass sie in der Stadt bleiben soll.

wie schon erwähnt meint das Jugendamt, dass meine kleine Schwester nicht uns sehen will, schickt uns aber sprachnotitzen, die was anderes beweisen.

Das Handy meiner Schwester wurde stand jetzt seit einer Woche eingezogen und sie bekommt es auch nicht weil sie dies vom Kinderschutzhauses nicht erlaubt bekommt. Das Jugendamt meint aber, dass meine kleine Schwester freiwillig ihr Handy abgegeben haben soll.

Deshalb haben wir also seitdem her kein wirkliches Lebenszeichen von Ihr und machen uns natürlich sehr große sorgen. Ebenfalls haben wir nie von meiner Schwester solche Äußerungen gehört, dass sie uns nicht sehen mag oder nicht sprechen will. Die Mitarbeiter vom Jugendamt und vom Heim Wiedersprechen sich auch mehr als häufig.

Was kann man tun? was Gibt es hier für rechte damit wir mit meiner Kleinen Schwester reden können, weil wir davon ausgehen, dass meine kleine Schwester vor uns verborgen wird, ohne irgendwelchen Beschlüssen? Rechtsanwälte meinen wir sollten mitmachen, jedoch ist dies nicht wirklich unser Wunsch und bestehen darauf mit meiner Kleinen Schwester sprechen zu können. Dazu kommt noch hinzu, dass meine Mutter das volle Sorgerecht hat und sie selber völlig am ende ist und nur noch weint. Ich bitte um eure Hilfe und Erfahrungen, vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen...

Familie, Recht, Jugendamt, Kinder und Erziehung

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