Hallo,
ich habe mein Auto mit deutscher Zulassung an eine Freundin verliehen, da sie mit ihren Mädels in die Schweiz gefahren ist, da ihr eigenes Auto nicht funktionierte.
In der Schweiz wurde sie an einer miesen Stelle auf der Autobahn geblitzt.
Der Bußgeldbescheid hat mich nun erreicht, da in der Schweiz eine Halterhaftung auch bei Geschwindigkeitsverstößen gilt. Ich werde nun aufgefordert 350.00 € zu bezahlen.
Meine Frage;
Ich möchte die Freundin nicht verpfeifen aber selbst eig. auch nicht das überteuerte Abzockerknöllchen bezahlen.
Hat es jemand schonmal darauf ankommen lassen?
Was passiert denn wenn man es ignoriert ? Soweit ich weiß klingelt dann nicht der deutsche Gerichtsvollzieher und will das Konto pfänden ?!
Was ich bereits gehört habe; wenn man irgendwann nochmal in die Schweiz fahren sollte und dann "erwischt" wird, dann wird der Betrag fällig; Stichwort direkte Barbezahlung Sicherheitsleistung! Aber gibt es hier nicht auch wie in Deutschland eine Verfolgungsverjährung?? In Deutschland beträgt diese 3 Monate bei Geschwindigkeitsverstößen.
PS: Bitte keine Kommentare von wegen "bezahl es einfach", "sie ist selbst schuld etc."