Dürfen Nachbarn den Gemeinschafts Hof zuparken wenn wir in unser Scheune dahinter parken?

5 Antworten

mit einem gemeinschaftlichen Hof

Zunächstmal müßte man klären, wo den überhaupt die Grundstücksgrenzen sind (sieht man anhand der Flurkarte) und wen der Hof gehört. Entscheiden ist da, was in den Grundbüchern steht. Der Erste Punkt ist da natürlich ihr Kaufvertrag, darin steht, was Sie gekauft haben.

Weiß jemand was und wie wir vorgehen sollen?

Es gibt bezüglich des Hofes mehrere Möglichkeiten.

  • Sie sind Teileigentümer des Hofes, dann bekommen Sie über die Grundbucheinsicht die Namen der andere Teileigentümer.
  • Sie sind Alleineigentümer des Hofes, dann haben die Autos der Nachtbarn da nix verloren.
  • Die Grundstücksgrenze verläuft durch den Hof, dann haben die auf Ihrem Teil nix verloren.
  • Der Hof gehört Anderen, dann können sie versuchen mit der Begründung das Sie ein Wegerecht brauchen Einsicht in das Grundbuch zu nehmen und den Eigentümer zu ermitteln.
  • Der Hof ist städtischer Grund, dann wäre es eine Ausfahrt die nicht zugeparkt werden darf, außerdem könnten Sie ein Explizittes Parkverbot beantragen.
Beim Amtsgericht haben sie uns die Kontaktdaten auch abgesagt aus Datenschutz Gründen.

Wenn sie beim Grundbuchamt Einsicht beantragen, müssen sie ein berechtigtes Intresse darlegen. Als erstes mal müssen Sie in die Flurkarten schauen um welche Flurstücke es geht. Die sollten sie im Kaufvertrag finden. Ansonsten können Sie die auch beim Amt einsehen. Dann müssen sie halt ihren Antrag auf Einsicht in Grundbuch von Flurstück XY damit begründen das sie Eigentümer von Flurstück Z sind und die Zufahrt zu ihrem Grundstück über dieses Grundstück verläuft.

Woher ich das weiß:Recherche

Schicke jemanden mit angeblichem echten Kaufinteresse an deren Haus zum Katasteramt, der da dann Einsicht nehmen darf.


ichweisnix  28.07.2021, 02:32

Das hilft nicht. Ein einfaches Kaufinteresse reicht nicht. Da hat man als Nachtbar, wenn man sich auf ein Notwegerecht beruft deutlich bessere Karten.

Lililili2019 
Beitragsersteller
 27.07.2021, 23:46

hallo, danke für die Antwort. Ist das nicht eigenartig wenn jemand einfach aus dem nichts ein Haus kaufen möchte/ würde, wenn es nicht mal zum Verkauf steht? Lg

HeinrichLuff  27.07.2021, 23:50
@Lililili2019

Das muss das Amt nicht interessieren.

Man muss nur ein konkretes Interesse vorgeben.

Es ist ja auch nicht verboten, Autos vollzupflastern mit "Wolle kaufen dein Auto".

Ihr habt Wegerecht. Park einfach vor der Scheune.

Ausfahrt freihalten – Schilder schützen vor Falschparkern

Vor Ausfahrten darf nicht geparkt werden, auch wenn dort kein extra Schild angebracht ist. Um Fahrer auf die Einfahrt und die Rechtslage aufmerksam zu machen, kann das „Ausfahrt freihalten“ Schild dennoch nützlich und wirkungsvoll sein. Auch der Zusatz „Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt“ sorgt für Nachdruck.

Ausfahrt Freihalten © fotoman1962, fotolia.com

Kennzeichen fotographieren und zum ordnungsamt schicken.


Lililili2019 
Beitragsersteller
 27.07.2021, 23:47

Hallo, ja würden wir am liebsten, die sagen aber immer der Voreigentümer wäre sogar mit einem Traktor raus gekommen. Was ist wenn die das wirklich dürfen ? Lg

Guinan1972  27.07.2021, 23:53
@Lililili2019

Euch zuparken dürfen sie nicht. Stellt ein Schild auf, dass die Zufahrt nicht zugestellt werden darf. Und sonst klärt, wer wo parken darf. Ich nehme an, die anderen Parkplätze dürfen sie. Den Bürgersteig dürfen sie aber auch nicht voll zuparken, man muss auch noch mit Kinderwagen zb durchkommen.

Lililili2019 
Beitragsersteller
 27.07.2021, 23:56
@Guinan1972

Leider sind diese Leute irgendwie komisch 😒 das haben wir bei der Stadt schon gemeldet aber geholfen wird da nicht. Es wird nur gesagt das die Park Situation in dieser Straße bekannt ist. Das heißt die stellen da kein Parkverbotsschild hin. Wir haben kein Bock drauf das die uns die neue Fassade abbröckeln/ beschädigen