Darf der Vermieter die Kaution einbehalten. Wenn ja: Wieviel?
Hallo an alle,
ich ziehe aus meiner alten 1-Zimmer Wohnung aus und stehe zurzeit mit dem Vermieter bezüglicher der Wohnung im Gespräch. Zur Wohnung gehört auch ein Schrank dessen Schloss vor 2 Jahren klemmte, weshalb ich es (mit telefonischer Einverständnis des Vermieters) aufbrechen musste um wieder an meine Wertsachen zu kommen.
Obwohl der Schrank an sich immernoch sehr gut zugeht und nur minimal offen steht, verlangt der Vermieter, dass ich einen neues Schloss besorge und dieses am Schrank anbringe (womit ich mich ganz und gar nicht auskenne). Ansonsten würde er mir Geld von der Kaution abziehen.
Ist das denn rechtens? Schließlich hatte ich ihn damals angerufen und er hatte mir die Erlaubnis gegeben. Zudem ist der Schrank doch noch vollständig "funktionstüchtig" und hat bis auf diese Kleinigkeit keine weiteren Schäden..
Falls es rechtens ist: Wieviel darf der Vermieter denn für sowas ungefähr einbehalten..? Schließlich kostet so ein Schloss (laut Google) nur zwischen 9-15€
4 Stimmen
5 Antworten
Der Mieter bezahlt die Kaution.
Der Vermieter verwahrt diese.
Wenn bekommt der Mieter vom Vermieter die Kaution zurück
Eigentlich darf er kein Geld einbehalten. Er vermietet den Schrank mit, der Schrank weist einen Defekt auf, für diesen Defekt muss dann eigentlich der Vermieter aufkommen und das ganze wieder instandsetzen - wobei man auch diskutieren könnte, ob das ganze unter das Themengebiet der Schönheitsreparatur und Kleinteile Reparatur fällt, wofür du dann geradestehen müsstest als Mieter…. Schwierig könnte hier womöglich die Beweisbarkeit werden, was mit dem Vermieter abgesprochen war. Meistens sind doch die Schlösser im Schrank nur mit zwei Schräubchen befestigt – löse die doch und geh damit mal in den Baumarkt und frag, ob es ein vergleichbares Teil gibt, was du dann in den Schrank zauberst. Das kostet dich wahrscheinlich zwischen 10 und 20 € und du bist den Ärger los. Ansonsten bestellt irgendwann womöglich der Vermieter eine Firma, die das ganze richtet, dann zahlst du 70 € für die Anfahrt, 30 € für das Schloss und noch mal 70 € für die Arbeitsstunden, dann bist du bei 170 €. Da würde ich mich mit der Materie doch mal auseinandersetzen, so hoch kompliziert ist es ja nicht… Recht haben und Recht bekommen sind halt manchmal zweierlei Dinge - zumal das hier meine Erachtens auch nicht zweifelsfrei geklärt ist, wer im Recht ist.. Und dann würde ich an deiner Stelle den einfacheren Weg wählen, der Kostenaufwand ist ja nun wirklich zu vernachlässigen.
Wenn der Vermieter dir erlaubt, den Schrank aufzubrechen, heisst das ja noch lange nicht, dass du ihn anschliessend nicht wieder instand setzen musst.
Du solltest dir selbst ein passendes Schloss besorgen und es einbauen. Wenn die Tuer nicht weiter beschaedigt ist, ist das eine Kleinigkeit. Solltest du das wirklich nicht allein hinkriegen, kann dir vielleicht jemand aus deinem Bekanntenkreis zur Hand gehen.
Muss der Vermieter naemlich einen Handwerker beauftragen, wird es gleich sehr viel teurer
du hast nichts schriftliches!!!!
Einzig, wenn im Wohnungsübergabeprotokoll nicht drinnen steht, dass da ein Schrank ist, dann hast du bessere Karten. Denn welche Möbelstücke dem Vermieter gehören, das muss drinnen stehen.
Sonst müsste er dir erstmal beweisen, dass es sein Schrank ist überhaupt. Aber willst du es soweit kommen lassen? Willst du soweit lügen, in dem du behauptest, der Schrank gehört dir?
Bring selber ein neues Schloss an und gut ist.
hast Du darüber etwas schriftlich?????