Welche Kennzeichengröße für Leichtkraftrad?
Ich hab mittlerweile die Gesetzeslage bei verschiedenen Internetseiten durchforstet.
Da steht explizit, dass für 125er die Breite maximal 225mm betragen darf und die Höhe genau 130mm sein muss.
Meine Zulassungsstelle will mir aber ein verkleinertes Motorradkennzeichen andrehen. Das gibt es in 180mm, 200mm und 220mm Breite und 200mm Höhe.
Als Grund gab die Mitarbeiterin an, dass die Maschine mehr als 80km/h fahren darf.
Dazu sagt das Netz aber, dass die 125er garnicht mehr gedrosselt sein müssen.
Desweiteren steht in "bussgeldkatalog.org", dass gleich mal 10 € Strafe fällig werden, bei falscher Kennzeichengröße.
Ich würde mich jetzt auf die Rechtsportale im Internet verlassen und weniger auf eine einzelne Mitarbeiterin. Denn wenn ich mit meinem im Internet gekauften Kennzeichen angelatscht komme und eine(n) andere(n) Mitarbeiter(in) dort vorfinde, dann schickt der/die mich doch gleich nochmal zum Kennzeichenshop.
Eure Meinung wäre mir nun ganz recht. Habt ihr schon so etwas erlebt, oder seid ihr sogar wegen den Kennzeichenmaßen ermahnt worden?
Danke für's Lesen.
1 Antwort
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach §10 Absatz 6 Nummer 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugeteilt werden.
( verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.)
Offensichtlich kennt die Mitarbeiterin nicht das Bundesverkehrsministerium...
Ich hab auch lange in den Fahrzeugunterlagen nach der grünen Zulassungsbescheinigung Teil 2 gesucht.
Deine Suche war vergeblich, denn ein Leichtkraftrad unterliegt nicht dem Zulassungsverfahren. Deswegen wird auch kein Fahrzeugbrief ( Zulassungsbescheinigung Teil II) ausgestellt.
Und da ein Leichtkraftrad nicht dem Zulassungsverfahren unterliegt, ist es von der Ffz-Steuer befreit. Aber es besteht die Pflicht, ein amtliches Kennzeichen zu tragen.
Jetzt bin ich aber schockiert. Hab deine Aussage im Kommentar gleich gegoogelt. Du liegst richtig.
Jetzt weiß ich, dass die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle wenig Ahnung hat. Sie verlangte von mir am Telefon die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und sagte dazu: "Sie müssen doch die große grüne Zulassungsbescheinigung Teil 2 haben!"
...es gibt Menschen, die können ihren Beruf gut ausüben und es gibt Menschen, die können es "weniger"...
Das kommt öfter vor, als gedacht. Ich hab auch lange in den Fahrzeugunterlagen nach der grünen Zulassungsbescheinigung Teil 2 gesucht.
Als ich sie entdeckte, bin ich aus dem Staunen nicht rausgekommen. Die haben auf das weiße Homologationspapier einfach einen Stempel und die Abziehbildermarken und da drauf die Einträge gemacht. Einfach auf eine freie Ecke.