Ich verwalte für eine gute Freundin all ihre amtlichen Angelegenheiten, da sie dazu psychisch nicht in der Lage ist. Sie ist Hartz4-Empfängerin, möchte aber, dass dies auf keinen Fall dem Vermieter bekannt wird. Die Gründe hierfür sind unerheblich. Sie hat eine Nebenkostenabrechnung (mit Nachzahlung) vom Vermieter bekommen, die ich an das Jobcenter weitergereicht habe. Dieses hat diese reklamiert, da die Abrechnung an den Vermieter gerichtet war und nicht an meine Freundin. Er hat dieselbe einfach an meine Freundin weitergereicht. Das Amt will aber die genauen Umlagen der Kosten an die Mieterin sehen.
Mit welcher Begründung und welcher juristischen Formulierung wende ich mich am besten an den Vermieter? Also in etwa :"für ihre Ablage/Steuer/... benötigt sie..."