Handyabgabe bei Klausur - Wer haftet?
Fall:
Lehrer sammelt bei Klausur alle Handys ein und legt diese auf dem Pult.
Wer sein Handy nicht abgibt fällt durch.
1) Wer haftet bei einem Diebstahl? (Durch Lehrer bzw. anderen Schüler?)
2) Darf der Lehrer überhaupt die Handys einsammeln, bzw. Schüler deshalb durchfallen lassen?
5 Antworten
- Wie soll denn da ein Diebstahl stattfinden!?
- Ja.
Wenn du das nicht möchtest, lass das Ding halt zu Hause.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
- Der Lehrer, wenn er seine Pflicht vernachlässigt die Sachen ordentlich zu sichern oder zu bewachen.
- Natürlich darf der Lehrer das. Ist ein technisches Hilfsmittel auch nur theoretisch in deiner Reichweite bei einer Prüfung, so kann dies bereits als Unterschleif gewertet werden.
Du kannst dein Handy an dem Tag auch einfach zuhause lassen.
Ja, darf er.
Warum läßt du dein Handy nicht einfach zuhause, dann gibrts auch keine Mißverständnisse.
Das ist doch überall üblich inzwischen. Natürlich werden die eingesammelt.
Der Lehrer haftet
ob er es darf weis ich nicht