Hallo!

Ich komme ursprünglich aus Berlin, lebe aber bereits seit 15 Jahren im außereuropäischen Ausland. Als ich Deutschland verließ, war ich noch jung und naiv, hatte jede Menge Schulden gemacht und bin einfach abgehauen. Drei Monate nach meiner Abreise war die Polizei bei meinen Eltern und hat mich per Haftbefehl gesucht. Das war damals ein großer Fehler, den ich heute sehr bereue. Seither bin ich nie wieder straffällig geworden.

Meine Eltern werden nicht junger und ich möchte gerne mal wieder nach Deutschland kommen, um sie zu besuchen. Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet, um herauszufinden, ob immer noch ein Haftbefehl besteht.

Da mir leider das Aktenzeichen von damals fehlt, hat er einfach bei der Staatsanwalt Berlin angefragt, indem er meinen Namen, mein Geburtsdatum und meine letzte Meldeadresse angegeben hat. Dort fand man keinen Eintrag über mich.

Trotzdem bin ich immer noch misstrauisch. Bei der Polizei kann man ja nur persönlich anfragen, ob ein Haftbefehl besteht, was natürlich dumm wäre. Deswegen habe ich mehrere Auskunftsersuchen gem. § 57 BDSG Auskunftsrecht Bundesdatenschutzgesetz an verschiedene Behörden versendet. Beinhaltte eine solche Auskunft auch laufende Haftbefehle?

Mittlerweile habe ich sowohl eine Auskunft von der Bundespolizei, als auch von der Bundeskriminalpolizei erhalten - beides "Negativ-Bescheide", d. h. dass die - Zitat: „Datenschutzrechtliche Überprüfung ergeben hat, dass sowohl in den Dateien der Bundespolizei, als auch des Bundeskriminalamtes, der Bundesrepublik Deutschland keine Daten zu meiner Person gespeichert sind.

Kann ich nun 100%ig davon ausgehen, dass kein Haftbefehl mehr existiert und mir am Flughafen nichts passiert? 

MfG
Andreas