Jobcenter gewährt nach Antrag auf Erstausstattung für Wohnung nur Gutscheine - Rechtens?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

Recht, ALG II, Erstausstattung, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Ausländeramt ist nicht erreichbar, was kann ich tun?

Hallo liebe Leute,

seit Anfang des Jahres versuche ich meine Ausweisdokumente beim Ausländeramt in Esslingen zu erneuern.

Dieses teilten mir damals am Telefon mit, ich müsse das online machen und den Menüpunkt "xy" wählen. Einen Termin erhielt ich im März, nach dem Ablauf meiner Ausweisdokumente.
Aufgrund der Covid-19 Situation hatte ich dafür Verständnis und fand es auch nicht schlimm. Jetzt ist August und ich habe dafür überhaupt kein Verständnis mehr.

Der Termin wurde vom Ausländeramt in der Woche, welcher dieser hätte stattfinden sollen, per E-Mail storniert. Ohne wirkliche Begründung. Außer eine Anmerkung auf die aktuelle Situation.
Beim erneuten Buchen des Termins für den selben Menüpunkt, erhielt ich einen Termin für August. Auch hier wurde dieser Termin noch in der selben Woche, in dem der Termin hätte stattfinden sollen storniert. Selbe Anmerkung.

Also versuchte ich zunächst den Termin noch einmal zu buchen, aber das ist nun leider nicht mehr möglich. Man kann den Punkt auswählen, jedoch führt dieser den Vorgang nicht aus. Des Weiteren gibt es einen neuen Punkt bei der Onlinebuchung der für mein Anliegen zuständig sein könnte. Aber das weiß ich halt nicht mit Sicherheit, da es dazu auch keine Erklärungen gibt.
Seit Monaten versuche ich das Ausländeramt per E-Mail zu erreichen. Eine Antwort erhalte ich nicht. Telefonisch ist da auch niemand erreichbar. Ich bekomme nur einen Anrufbeantworter zu hören, auch zu den gängigen Sprechzeiten.

Die Situation wird langsam problematisch. Für vieles in Deutschland braucht man gültige Ausweisdokumente. Ich kann keine Kaufverträge abschließen, mein Bankkonto nicht wechseln und die geplante wichtige Reise für August kann ich nun auch nicht antreten.

Wenn ich andere Menüpunkte auf der Website wähle um zu schauen, wann die nächstmöglichen Termine sind, wird mir Dezember angezeigt. Das ist mir aber zu spät.

Ich weiß nicht mehr weiter. Was kann ich denn tun ?
Ich würde mich über jede Antwort freuen.

Vielen Dank.

Recht, Ausländeramt
Anzeige Körperverletzung?

Erstmal Hallo, vor zwei Tagen hat sich ein Handgemenge, zwischen mir und meinem Nachbarn zugetragen. Er ist 60, ich 23. Es fing mit einem Streitgespräch an, dann begann er mit der Faust auf mich einzuschlagen und ich wehrte mich. Bin ca 2 meter groß und schon gut gebaut. Gehe regelmäßig ins Fitnesscenter.

Zur Vorgeschichte, er hatte sich in Vergangenheit über den Lärm, der angeblich aus meiner Wohnung kommen würde beschwert. Es kam vermehrt zu Eskapaden vor meiner Tür. Er donnerte mitten in der Nacht volltrunken an meine Tür und hat mir schon mehrmals damit gedroht, mich umzubringen. Es kam damals schon zu körperlichen Auseinandersetzungen, aber nichts, was ich mit meiner Statur hätte ernst nehmen müssen.

Nun ist er bei dem Disput unglücklich gestürzt und hat geblutet. Ich beteuere meine Unschuld, indem ich ausdrücklich anmerken möchte, dass ich diesen Mann nie geschlagen habe! Ich habe ihn lediglich mit einem Judogriff von mir weggezogen und er ist hinter mich auf den Boden gefallen.

Er stand aber wieder rasch auf und seine Frau kam ihm mit einem Regenschirm zur Hilfe und hat sich mitten ins Choas eingemischt. Beide sind natürlich wie zwei Bekloppte auf mich losgegangen. Ich habe versucht sie von mir weg zu drücken, weil ich es ehrlich gesagt nicht für nötig befinde, einem alten Mann die volle Wucht meiner Kräfte spüren zu lassen.

Die Polizei kam nach der Auseinandersetzung zuerst zu ihm und hat ihn vernommen. Natürlich auch Fotos gemacht. Dem strafenden Blick des einen Polizeibeamten nach zu beurteilen, glaubte er mir ich haben den alten Mann nicht geschlagen nicht. Ich habe troztdem Anzeige gegen ihn erstattet. Ich bin mir auch zu 80% sicher, dass er keinen StrafANTRAG gestellt hat.

Jetzt sieht es natürlich so aus, als hätte ich ihn vermöbelt. Er hat sich dann später noch ins Krankenhaus einweisen lassen, vielleicht um sich den Schaden von einem Arzt bescheinigen zu lassen, vielleicht auch um sich an mir zu rächen, sodass die Tat so schlimm wie möglich erscheint. Seine Frau zeigte mir danach noch ihre blauen Flecken, wobei meine Mutter die im gleichen Alter ist, schon blaue Flecken bekommt, wenn sie sich ungünstig an der Sofakante stößt.

Ich bin auch schon vorbestraft, aber nicht wegen Körperverletzung und wurde schon nach Erwachsenenstrafrecht behandelt.

Habe auch schon einen Anwalt konsultiert und ihn nach Pauschalen befragt. Zum Beratungsgespräch kam es aber noch nicht.

Was ist jetzt zu erwarten? Leichte Körperverletzung? Schwere Körperletzung? Kommt es zur Verhandlung? Muss ich ins Gefängnis? Wobei ich mir nicht sicher bin ob bei dem Sturz, nachhaltig irgendwas kaputt gegangen ist. Zählt die Aussage der Frau denn überhaupt, wenn sie ein Familienmitglied ist? Verliert das dann nicht an Glaubwürdigkeit? Schließlich will sie ihren Mann ja decken.

Hoffe jemand kann mich ein wenig beruhigen. Bitte nur ernst gemeinte Ratschläge und keine unnötigen Schuldzuweisungen. Danke!

Recht, Anzeige

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht