Ist der Aufenthaltstitel noch gültig?
Hallo zusammen,
Kurz zum Sachverhalt:
Nächste Woche steht eine Reise an und eine Person besitzt einen ausländischen Ausweis inkl. einem Aufenthaltstitel. Der Pass ist jedoch abgelaufen, ein neuer wurde beantragt und ist nun auch im Besitz der Person. Die Person hat leider noch den alten Aufenthaltstitel, bei diesem steht jedoch gültig bis "UNBEFRISTET". Vermerkt ist unten der alte Pass.
Die Frage ist: Kann bei der Reise der Aufenthaltstitel in Kombination mit dem neuen Pass genutzt werden? Der neue Aufenthaltstitel verzögert sich und wird evtl. noch vor der Abreise abholbereit sein, was aber nicht garantiert ist. Eine weitere Alternative wäre ein vorläufiger Aufenthaltstitel. Wäre das eine Option?
Bei anwalt(.)de steht:
"Pass und Aufenthaltstitel sind jedoch unabhängige Dokumente und voneinander zu unterscheiden. Zwar ist der Besitz eines gültigen Passes Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Jedoch berührt die Ungültigkeit des Passes wegen Zeitablauf nicht die Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Der Aufenthaltstitel behält trotz abgelaufenem Pass uneingeschränkt seine Gültigkeit und führt nicht zu einer Illegalität des Aufenthalts im Bundesgebiet."
Im letzten Jahr z. B. wurden die Ausweise am Flughafen gar nicht kontrolliert, was aber kein Garant dafür ist, dass es dieses Jahr ebenfalls der Fall ist.
Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!
2 Antworten
Gegenueber der Bundespolizei kann er mit dem alten Pass, dem abgelaufenen eAT und dem neuen Pass nachweisen, dass er weiterhin im Besitz eines Aufenthaltstitels ist. Da wird es also bei der Wiedereinreise keine Probleme geben.
Probleme koennte es aber mit der Fluggesellschaft beim Rueckflug geben. Diese koennte sich an dem abgelaufenen eAT (der Karte) stoeren und die Befoerderung verweigern.
Erfahrungsgemäß sollte dies keine Probleme geben. Wichtig ist dass der alte und neue Pass mitgeführt wird sowie der Aufenthaltstitel. Dadurch wird zum 1 nachgewiesen, dass die Passpflicht erfüllt ist und das auch er im Besitz eines Aufenthaltstitels ist welcher gültig ist. Bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel wird die Gültigkeit auch nicht durch Ablauf des Passes berührt.