Polizei Vorladung bedeutung?

5 Antworten

"Unterstützung für andere: Aufenhaltsermittlung des Besch. Und ggf. verantwortliche Vernehmung."

Sie wollen den einen Besch.(schuldigten) finden, den du womöglich kennst. Wer das ist, steht nicht da. Aber diese Auskunft MUSST du ihnen geben. Sobald du diese Auskunft erteilt hast, würde ich keine weiteren Fragen mehr beantworten mit der Begründung, dass du dich in keinem Fall (wie auch immer) selbst belasten willst. Was auch immer sie noch wissen wollen. Selbst wenn sie dich nach der Uhrzeit fragen. Du hast mit der Auskunft über den Aufenthaltsort deine Schuldigkeit getan, denn der zweite Teil des Satzes

"...Und ggf. verantwortliche Vernehmung." bedeutet, dass der Besch.(uldigte) irgenwas ausgefressen hat und sie DICH ebenfalls dazu vernehmen wollen mit dem Verdacht auf Mitverantwortlichkeit; was auch immer das sein möge.
Also halt ab dem Moment die Klappe und verlange, dass deine Eltern mit anwesend sind, wenn du minderjährig bist, bzw. wenn du erwachsen bist, dass du anwaltschaftlich beraten wirst, falls du mit dem Besch.(uldigten) jemals zusammen warst. Selbst wenn das Monate zurück liegt.

Aber du hast nichts zu befürchten, wenn du nicht als direkt Beschuldigter vorgeladen wirst. Den Rest wollen sie eben herausfinden.

Eine solche Formulierung taucht schonmal auf, wenn der Tatort anderswo ist, aber der Beschudligte bekannt. Hattest Du mal Probleme mit einem Kauf/Verkauf per Internet, ebay oder so? Man weiß also nur Fragmente der Identität eines Beschuldigten und das könnte bei Dir passen?


PascalKahle19 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 17:26

Ereignisort ist wo ich wohne deshalb wundere ich mich ja.

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superseegers  28.07.2021, 17:27
@PascalKahle19

Ich würde stumpf anrufen und fragen. Was soll schon passieren?

Vielleicht suchen sie nach einem Pascal, der zwischen 18 und 21 ist und in Deinem Stadtteil wohnt oder so.

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Ruf bei der Polizei an und frag, ob das auch verständlich ausgedrückt werden kann.

Im Zweifel leistet Du der Vorladung als Beschuldigter keine Folge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Da müsste neben"Anlass ( Straftat/ Ordnungswidrigkeit)" der Grund der Vorladung stehen.

Aufenhaltsermittlung des Besch. Und ggf. verantwortliche Vernehmung.

Deine Indentität wird festgestellt mit einer anschließenden Vernehmung.

Gruß DayX19

Seltsame Begründung, ist mir noch nicht untergekommen. Ich würde die Vorladung ignorieren, wenn man was von Dir will soll man das verständlich ausdrücken.


superseegers  28.07.2021, 17:27

Naja, man könnte ja auch anrufen und nachfragen, kostet nix, hilft aber weiter.

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Artus01  28.07.2021, 17:28
@superseegers

Klar kann man das, wenn man denn eine Auskunft bekommt. Schonmal was von Datenschutz gehört?

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superseegers  28.07.2021, 17:30
@Artus01

Dann kann der Beamte sich aussuchen ob er weiter kommen will in dem Fall oder Daten schützen. Immerhin hat der Anrufer ja das Aktenzeichen. Zudem gibt es Hilfsmerkmale zur Identifizierung.

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Artus01  28.07.2021, 17:32
@superseegers
Dann kann der Beamte sich aussuchen ob er weiter kommen will in dem Fall oder Daten schützen.

Das ist dem sowas von egal.

Immerhin hat der Anrufer ja das Aktenzeichen. Zudem gibt es Hilfsmerkmale zur Identifizierung.

Das ist keine Identifizierung. Was glaubst Du wohl warum bei Vernehmungen der Ausweis kontrolliert wird?

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