Mieter Vertreter aus dem Hausflur verweisen?

8 Antworten

Du darfst ihn verweisen, wenn er zuvor bei Dir geklingelt hat. Wenn er danach aber bei anderen Bewohnern Einlass begehrt und auch gewährt, kannst Du nichts machen.

Dann hoffe ich mal, dass Du noch lange eine Störung beim Telefon/Internet hast und dass Du nächstes Mal gaaaanz lange warten musst, bis da jemand Abhilfe schafft.

Ansonsten: Nein, darfst Du nicht. Du hast nur in Deiner Wohnung Hausrecht, nicht im Treppenhaus.

Nein, darfst nicht! Du musst niemanden (auch Vermieter nicht!) in Deine Wohnung lassen, aber Hausflur obliegt nicht Dir

jein. als mieter hast du das hausrecht. das bezieht sich aber im wesentlichen nur auf die angemieteten teile des hauses...

wenn der wieder kommt, und bei den nachbarn klingelt, darf er das (leider)

mein tipp: wenn die nachbarschaft gut funzt, sich einfach einig sein...

lg, anna

Du hast lediglich deine Wohnung gemietet, aber nicht das ganze Haus. :)