Hallo an alle,

ich ziehe aus meiner alten 1-Zimmer Wohnung aus und stehe zurzeit mit dem Vermieter bezüglicher der Wohnung im Gespräch. Zur Wohnung gehört auch ein Schrank dessen Schloss vor 2 Jahren klemmte, weshalb ich es (mit telefonischer Einverständnis des Vermieters) aufbrechen musste um wieder an meine Wertsachen zu kommen.

Obwohl der Schrank an sich immernoch sehr gut zugeht und nur minimal offen steht, verlangt der Vermieter, dass ich einen neues Schloss besorge und dieses am Schrank anbringe (womit ich mich ganz und gar nicht auskenne). Ansonsten würde er mir Geld von der Kaution abziehen.

Ist das denn rechtens? Schließlich hatte ich ihn damals angerufen und er hatte mir die Erlaubnis gegeben. Zudem ist der Schrank doch noch vollständig "funktionstüchtig" und hat bis auf diese Kleinigkeit keine weiteren Schäden..

Falls es rechtens ist: Wieviel darf der Vermieter denn für sowas ungefähr einbehalten..? Schließlich kostet so ein Schloss (laut Google) nur zwischen 9-15€