Ummeldedatum nachträglich nach hinten verschieben (Meldeamt)?
Guten Tag,
ich habe im Mai eine neue Wohnung gemietet.
Weil es meine erste Wohnung war, hatte ich noch keine Erfahrung mit Umzügen o.Ä und nicht wirklich den Durchblick, was ich wann machen muss.
Jedenfalls habe ich eine Wohnungsgeberbestätigung bekommen, auf der steht Einzugstermin: 01.05
Auf der Seite meiner Meldebehörde stand, dass ich mich innerhalb von 14 Tagen ummelden muss. Und weil ja auf dem Wisch 01.05 stand habe ich mich bereits im Mai umgemeldet.
Eingezogen bin ich aber eigentlich erst letzte Woche. Und erst jetzt habe ich mitbekommen, dass ich mich sozusagen falsch umgemeldet habe.
Jetzt habe ich meinen Vermieter gefragt, ob er mir eine korrigierte Bestätigung geben kann, damit ich am Amt vll den Einzugstermin verschieben kann, sofern sie mich lassen. Er sagte aber, das geht nicht, weil ich am 01.05 die Schlüssel bekommen habe und somit ist das das offizielle Einzugsdatum.
Wäre es auch ohne diese Bestätigung möglich, auf den guten Willen der Meldebeamten zu hoffen und das Ummeldedatum zu verschieben? Mir ist das einfach wichtig, weil ich bei solchen Sachen etwas paranoid bin, dass das irgendwer irgendwann überprüft und merkt, dass irgendwas nicht stimmt...
3 Antworten
Wäre es auch ohne diese Bestätigung möglich, auf den guten Willen der Meldebeamten zu hoffen und das Ummeldedatum zu verschieben?Nein, das geht leider nicht so einfach.
Könnte man das einfach so ändern, brauchte man die Bescheinigung nicht.
Zwar soll im Zweifelsfall das Einzugsdatum eingetragen werden, dass die Meldepflichtige Person, also du, angibt, allerdings wird das selten so angewandt.
Eingezogen bist du erst, wenn du anfängst dich dauerhaft in der Wohnung aufzuhalten.
Wenn das eben jetzt erst der Fall ist, und der Vermieter sich weigert dir genau das zu bescheinigen begeht er eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür ein Bußgeld bekommen.
Allerdings ist es schwer nachzuweisen welches nun das richtige Einzugsdatum ist.
Sprich einfach erstmal mit deinem Meldeamt.
Im schlimmsten Fall kannst aber auch du ein Bußgeld bekommen, weil du dich zum 01.05.2021 angemeldet hast, obwohl du wusstest, dass du da noch nicht richtig eingezogen bist.
Ja prinzipiell geht's.
Und nachweisen kannst du es mit dem Grund nicht. Nur weil du deine Ausbildung gemacht hast heißt es nicht dass du in der neuen Wohnung noch nicht eingezogen bist.
Hab jetzt nochmal gefragt, er will mir keine richtige Bestätigung geben :/
Ich will ihn jetzt aber auch nicht anschwärzen, zumal ich ja gerade erst eingezogen bin.
Eigentlich wärs mir ja egal, Problem ist nur, dass meine ganzen Zeugnisse etc von der Ausbildung auf meinen alten Wohnort ausgestellt sind (sprich, die alte Adresse ist drauf vermerkt) und ich Angst hab, dass das Probleme macht.
Würde es vielleicht funktionieren, wenn mir mein alter Wohnubgsgeber (in dem Fall meine Eltern) mir bescheinigen, dass ich bis jetzt noch bei ihnen gelebt habe?
Hilfreich, aber evtl. nicht ausreichend. Da musst du dein Meldeamt fragen was die haben wollen.
Wieso willste dich ummelden, dann musste doch GEZ zahlen.
Ich bin ja schon seit Mai umgemeldet und hab dementsprechend gezahlt. Aber darum geht's mir nicht.
Ich bin später eingezogen als ich angegeben habe, weil ichs einfach nicht gerafft habe. Und jetzt wollte ich wissen, ob man das korrigieren kann. Die GEZ ist mir egal
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter derzeit echt gechillt sind, die wissen auch, dass derzeit wegen Corona alles anders läuft und Du hast ja auch eine Erklärung.
Mein Freund st 2x mit abgelaufenen Perso in Fahrzeugkontrolle gekommen (einfach weil die da eben kontrollierten, nicht weil er auffiel).
Beide Male sagte er: sorry, Termin beim Amt erst in 4 (nachher 2) Monaten..
Und die Polizisten so ach ja, schon gut, schönen Tag noch
Dankeschön. Prinzipiell kann man es also korrigieren?
In gewisser Weise kann ich nachweisen, dass ich noch nicht im Mai dort gelebt habe, weil ich zu dem Zeitpunkt noch in Ausbildung in meiner alten Stadt war. Würde das reichen?