Herausfinden ob es noch einen Haftbefehl gibt?

1 Antwort

Da muss ich dich enttäuschen, ein Haftbefehl bleibt grundsätzlich solange bestehen, bis er vollstreckt wird.

Du kannst aber einen Antrag auf Haftprüfung stellen. Ein Richter entscheidet dann, ob der Haftbefehl ausser Vollzug gestellt wird.


AndiBirk 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 14:41

Das ist stimmt zwar, ist aber nur die halbe Wahrheit: Für einen Haftbefehl gibt es keine Verjährung, für den Grund, der dem Haftbefehl zugrunde liegt dagegen schon. Handelt es sich um U-Haft, so gelten die Verjährungsfristen des § 78 StGB. Wenn bereits ein Urteil ergangen ist und die Strafe vollstreckt werden soll, gelten die Fristen des § 79 StGB.