Ohne Ortsabwesenheit Erlaubnis in Urlaub gehen folgen?
Was Passiert wenn ich ohne die Erlaubnis der Ortsabwesenheit in Urlaub gehen würde und wie könnten das Jobcenter dies überhaupt mitbekommen. Und was wenn meine Ortsabwesenheit genehmigt wurde, was passiert dann genau also habe ich irgendwelche Nachteile. Was sind die Folgen wenn ich erwischt wurde ohne Ortsabwesenheit Erlaubnis in Urlaub gehen würde.
Müsste ich ins Gefängnis, bekomme ich eine Anzeige, bekomme ich nie wieder Geld vom Jobcenter? Nachteile für meine Familie? Könnte ich jemals wieder was bekommen vom Jobcenter?
muss ich mir große Sorgen machen? denn die mache ich mir im Moment wirklich sehr.
bin Fsjler und Volljährig gehe mit der Familie in den Urlaub.
Also wir haben den Antrag gestellt jedoch kann es sein das wir schon im Ulraub sind wenn eine Zusage oder Absage kommt. Was passiert wenn eine Absage kommt wir im Urlaub sind. Und wie würde das JC das mitbekommen das wir doch im Ulraub sind und falls es genehmigt wurde was passiert dann.
2 Antworten
Was passieren kann, ist ganz einfach herauszufinden wenn du eine EGV oder einen VA hast - dort die Rechtsfolgebelehrung lesen und du hast die Antwort^^
Wüssten sie wie viel so eine Geldstrafe kosten würde ?
Du bist auch Betrug., denn was du schreibst ist Unsinn! Das einzige was bei unerlaubter Ortsabwesenheit passiert ist, dass er das unberechtigte erhaltene Geld für die Zeit zurück erstatten muss. Mehr aber auch nicht. Weiterhin kommt es auf das jewilige Jobcenter oder Afa an wie und ob man sich nach Ende der genehmigten Ortsabwesenheit persönlich melden muss. Das gleiche gilt im übrigen auch vor der genehmigten Ortsabwesenheit. Was das Merkblatt betrifft: Dieses bekommt nicht jeder ausgehändigt und hängt auch wieder von der jeweiligen Behörde ab.
Glückwunsch. Dann kann er sich ja darauf verlassen, was DU schreibst.
Ich WEISS es anders.
Wie lange willst du denn in den Urlaub fahren?
Wenn du nicht bereits 6 Monate im Leistungsbezug bist, wird das nicht genehmigt. Dann musst du dich abmelden und nach der Rückkehr einen neuen Antrag stellen.
Das steht bereits so im "Merkblatt für Arbeitslose" ,dessen Empfang er beim Erstantrag quittiert hat. Wenn er das nicht gelesen hat, ist das seine eigene Schuld.