Darf man sich ein verlassenes Haus (wirklich seit Jahrzehnten unbewohnt) "aneignen"?
Was gilt dort? Darf man sich Zutritt verschaffen (Schlösser aufbohren über Zäune steigen) und dann anderen Menschen den Zutritt verwehren? Oder muss man anderen auch Zutritt ermöglichen?
11 Antworten
Wenn das Grundstück keinen Eigentümer hätte hinge das. Das wird aber nicht der Fall sein. Einen Eigentümer gibt es praktisch immer. Auch wenn der das Grundstück nicht nutzt. Dort einbrechen wäre daher strafbar
weder - noch. Das Gebäude hat einen Eigentümer, auch wenn es verlassen ist. Mit dem Aufbohren begehst du dann einen Einbruch, ansonsten käme auch Hausfriedensbruch in Frage.
Kurz: Du oder auch andere Personen dürfen das Gebäude ohne Genehmigung nicht betreten und auch keine Handlungen daran vornehmen.
Darf man nicht. Eigentümer ist eine private Person oder die Kommune. Es ist nicht Dein Eigentum, damit bleibt es Hausfriedensbruch und anschließend gibt es eine saftige Strafe oder Knast je nach Vorgeschichte.
Dort gilt, dass es jemand anderem gehört und du als Fremder ohne dessen Einverständnis da überhaupt gar nichts darfst. Völlig egal, ob bzw. wie lange das Haus unbewohnt ist. Es hat einen Eigentümer und der bestimmt da drüber. Sonst niemand.
JEDES Grundstück hat einen Eigentümer. Wenn Du das nicht bist, hast Du dort auch keine Türen aufzubrechen!
Wie man auf die Idee kommen kann, dann auch noch anderen den Zutritt zu verwehren ist mir schleierhaft.