Nimmt man einem Bevorrechtigten auch die Vorfahrt, wenn dieser weder vom Gas gehen noch bremsen musste? Oder ist es für den Tatbestand einer Vorfahrtsmissachtung erforderlich, dass der Bevorrechtigte behindert oder gefährdet wird? Meiner Ansicht nach gilt Letzteres; im Bußgeldkatalog steht allerdings, dass man beispielsweise ein Bußgeld dafür bekommen kann, wenn man abbiegt, ohne den Gegenverkehr ,,durchzulassen''. Was genau ist hier mit durchlassen gemeint? Sind hierbei auch Fahrzeuge einbezogen, welche noch weiter entfernt sind?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.