Dürfen Ärzte einen Rückwirkend krankschreiben lassen?
Ich bin seit längerem krank geschrieben und habe einen kleinen Fehler gemacht… ich war einmal paar Tage später bei meiner Hausärztin sie hat mich geschimpft und meinte eigentlich darf sie das nicht aber sie schreibt mich rückwirkend krank. So und jetzt ist das Problem das sie mich aber 2 Tage vergessen hat also die zwei Tage vorher (das Wochenende) jetzt hat mich die Schule angerufen und die meinten die brauchen eine durchgehende Krankmeldung sonst kriege ich kein Geld und das ich einfach zur Hausärztin gehen soll und die macht das das wäre kein Problem, die Schule meinte sie DARF das aber als ich letztens wegen einer rückwirkenden Krankmeldung da war weil ich paar Tage zu spät da war dann hat sich mich doch geschimpft und meinte sie darf das nicht und jetzt habe ich Angst weil ich gesagt habe das kommt nicht mehr vor
4 Antworten
Sie darf das nicht. Meines Wissens gehen 1 bis 2 Tage noch durch, aber mehr ist definitiv weder erlaubt, noch möglich - und das wird auch von den allermeisten so gehandhabt.
Möchten ja nicht ihre Zulassung verlieren.
Sie darf das nicht.
Wie kommst Du darauf?
Das ist falsch!
Sie darf "ausnahmsweise und in der Regel nur bis zu 3 Tagen" rückwirkend krankschreiben (Arbeitsunfähigkeit-Richtlinie AU-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung DER Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2).
Im Übrigen:
Da es sich um eine Folgebescheinigung bei längerer Erkrankung handelt, darf die Ärztin selbstverständlich rückwirkend krankschreiben.
Sie wird ja wohl wissen, dass der Patient nicht für 3 Tage gesund war und dann wieder erkrankt ist.
Meiner hat mich mal auch 4 Tage rückwirkend krank geschrieben. Meinte aber auch, dass es normalerweise so nicht geht
Es sind Maximal 3 Tage Rückwirkend möglich und da muss die Ärztin immernoch Prüfen bzw Abwägen ob es bei dem Krankheitsbild überhaupt sein kann, dass du schon 3 Tage Krank warst und erst dann zum Arzt gekommen bist.
Grundsätzlich kann man also sagen, kein Arzt muss dich Rückwirkend krankschreiben wen er es mit seinem Kodex nicht vereinbaren kann.
Es sind Maximal 3 Tage Rückwirkend möglich
Nein, nicht "maximal", sonder "in der Regel nur bis zu 3 Tagen".
Im Übrigen:
Da es sich um eine Folgebescheinigung bei längerer Erkrankung handelt, darf die Ärztin selbstverständlich rückwirkend krankschreiben.
Sie wird ja wohl wissen, dass der Patient nicht für 3 Tage gesund war und dann wieder erkrankt ist.
eine kurze google Recherche ergibt folgendes:
https://www.au-schein.de/post/rueckwirkend-krankschreiben-lassen
Und geht schneller als hier eine Frage zu formulieren und 5 Minuten auf eine Antwort ohne Quellenangabe zu warten.
Nun ja, vielleicht ist Google nicht so vertrauenswürdig wie Aussagen von (orakelnden?) Laien 😉😎
eine kurze google Recherche
Wenn es danach ginge, könnte man das Forum hier ja einstellen, weil sich fast aller über Google recherchieren lässt