Arbeitslosengeld I trotz Obdachlosigkeit?
Hey liebe Leute,
ein Freund von mir hält sich in der Stadt auf wo ich leben und lebt abwechselnd bei Freunde und mir
Er bezieht momentan Arbeitslosengeld I jedoch teilten die ihn mit das er eine Meldeadresse braucht da sie sonst seine Leistungen die er erhält einfach streichen können
Er hat ein Postfach bei der Caritas aber keinen Wohnsitz da er erst ab den 01.10 wieder in einer Wohnung lebt in der selben Stadt das ist abgeklärt aber ein Mietvertrag liegt noch nicht vor da er mein Nachmieter wird
Meine Frage ist, wie kann er Arbeitslosengeld I beantragen ohne einen festen Wohnsitz zu haben er ist also obdachlos,
Post bekommt er zur Caritas geschickt und meine Adresse kann er als Empfänger Adresse auch angeben
Das er Arbeitslosengeld II trotz Obdachlosigkeit beanspruchen kann ist klar aber wie sieht es bei ALG I aus, der Grund seiner Obdachlosigkeit ist das seine Firma in der er bis Mai angestellt war seid August 2020 kein Gehalt ausgezahlt hat und heute war die 2 Gerichtsverhandlung die er gewonnen hat aber wie schnell das Geld kommt das seine ehemalige Zeitarbeitsfirma ihn noch schuldet ist nicht bekannt
Kann er sich irgendwie eine Meldeadresse als Obdachloser geben lassen und gleichzeitig bei Freunde die sich in der selbe Stadt befinden in der er ALG I bezieht wohnen
Danke an alle die sich die Zeit nehmen
3 Antworten
Wenn er schon ALG - 1 bezieht, dann muss er dieses ja nicht nochmal beantragen.
Und wenn eine Meldeadresse zwingend notwendig ist, warum hat man ihm dann sein ALG - 1 bewilligt, oder hat er da noch seine Wohnung und somit eine Meldeadresse gehabt ?
Sollte das so gewesen sein, warum hat er dann nicht vorerst ALG - 2 beantragt, wenn er kein Geld für die Miete und den sonstigen Lebensunterhalt hatte ?
Beim ALG - 2 reicht eine Postanschrift aus, dass sollte eigentlich auch beim ALG - 1 ausreichen, falls nicht, dann kann er doch sicher bei dir als Untermieter angemeldet werden und bis dahin bei dir wohnen, wenn er deine Wohnung ab Oktober dann eh übernimmt, da sollte der Vermieter ja nichts einzuwenden haben.
Irgendwie eine Meldeadresse..... Geht nicht denn er braucht ja eine Wohnungsgeber-bestätigung.
Könnte er vielleicht offiziell bei dir als Untermieter wohnen und dann später Hauptmieter werden? Dann kann er sich ja anmelden. Der Vermieter muss da aber mitspielen.
Er kann sich auch beim Sozialamt melden. Da er ja wohnungslos ist kann er sich unterbringen lassen. Und in der zugewiesenen Unterkunft kann er sich dann auch anmelden. Kleiner nachteil: Er muss da auch pennen. Wenn nicht wird das nach wenigen Tagen beendet.
Krass ... ist das rechtlich so? Keine Meldeadresse, dann wird ALG I eingestellt? Immerhin hat er die Ansprüche durch Arbeit erworben und kann sich auch ohne Meldeadresse bewerben? Da wird den Leuten noch der letzte Boden unter den Füssen weggezogen? Wie ist es mit ihm weitergegegangen? Hat er deine Wohnung bekommen?