Darf oder muss ich auch unterschreiben?

9 Antworten

Im Alter zwischen 7 und 18 Jahren sind Minderjährige eingeschränkt geschäftsfähig. Du kann st dennoch den Mietvertrag unterschreiben, wenn du am Tag der Unterschrift dem Vermieter die schriftliche Einwilligung deiner Sorgberechtigten / Eltern vorlegst.Mit deinem 18. Geburtstag ist die Einwillligung dann gegenstandslos.

Es reicht, wenn einer mietet. Es muss nicht jeder, der darin wohnt, auch den Mietvertrag unterschreiben. Eventuell muss dem Vermieter trotzdem die Anzahl der Personen mitgeteilt werden. Regelt aber die Mietfolge gleich mal in einem Testament, falls der Mieter vorzeitig stirbt. :-)

Habe ich das richtig verstanden? Du willst Dich schon bevor Du 18 wirst oder gleich danach an Deinen Freund anketten?

Das ist es nämlich in der Konsequenz, wenn von einem Paar beide als Mieter in den Mietvertrag geschrieben werden und beide unterschreiben. So ein Mietvertrag kann nur von beiden gemeinsam gekündigt werden.

Mal angenommen, am Anfang läuft alles super und nach ein paar Monaten, wenn der langweilige Alltag eingekehrt ist und der erste Ärger über hochgelegte Beine Deines Freundes, während Du im Haushalt schuftest, eingekehrt ist. Verguckt er sich in eine andere und zieht aus. Natürlich weißt Du dann nicht wohin und er bricht den Kontakt komplett ab und Miete zahlt er auch nicht mehr mit.

Dann stehst Du da mit der Mietwohnung und musst zusehen, wie Du sie alleine bezahlen kannst. Kündigen könnt ihr nur beide zusammen und er ist nicht mehr greifbar. Wie geht es dann weiter?

Oder andersrum: Du hältst es nicht mehr aus, weil er sich ständig mit anderen trifft und ziehst wieder aus. Er holt sich seine neue Flamme in die Wohnung, die noch dazu einen sehr schlechten Einfluss hat. Monatelang zahlen sie keine Miete mehr und als sie vom Vermieter endlich rausgeschmissen werden, entdeckt dieser große Schäden, die sie hinterlassen haben.

Da Du immer noch Mitmieterin bist und Dein (Ex)-Freund nach dem Auszug auch für den Vermieter nicht mehr greifbar ist, wendet er sich an Dich und hat nun das Recht den gesamten Mietrückstand und den Schadensersatz in voller Höhe von Dir zu verlangen. Ehe Du Dich versiehst, hast Du mehrere Tausend Euro Schulden am Bein und kannst zusehen, wie Du jemals wieder an das Geld kommst.

Das ist leider Realität und das Forum hier ist voll mit solchen Problemen.

Also: Seht zu, dass Ihr die Wohnung bekommt mit Deinem Freund als alleinigen Mieter. Du kannst dennoch mit einziehen und Dich auch an Mietzahlungen beteiligen, aber Du bist nicht jetzt schon so an ihn gefesselt, dass Du kaum mehr los kommst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

SpecialFriends 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 10:00

Also erstmal sind wir schon 4 Jahre lang ein Paar und wir sind immer abwechselnd in den Schulferien beieinander gewesen. Diesen Alltag immer beieinander zu sein und wer aufräumt und wer was macht etc. Hat sich bei uns schon mehr oder weniger vertieft und über die Aufgabenstellung sind wir uns auch einig. Ich finde es also echt mist so zu mutmaßen wobei meine Frage nur war, ie das mit dem Mietvertrag aussehen würde, wenn ich noch keine 18 bin, zu dem Zeitpunkt wo wir(er) den unterzeichnen würden. Nach Ratschlägen für meine Beziehung oder Mutmaßungen egal ob realistisch oder nicht Habe ich nicht gefragt. Der letzte Abschnitt hätte absolut gereicht.

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bwhoch2  09.06.2020, 10:31
@SpecialFriends
Ich finde es also echt mist so zu mutmaßen

Tschuldigung, wenn ich Dir zu nahe getreten sein sollte.

Hätte ich aber nur den letzten Abschnitt geschrieben, hättest Du nicht gewusst, wieso ich Dir den Rat gebe.

Es freut mich im Übrigen, wenn Eure Beziehung so gut klappt und wünsche Euch von Herzen, dass das dann auch in Zukunft so ist. Ich wünsche Dir nicht, dass Du jemals an meinen Rat denken musst.

Dass ich so ausführlich geschrieben habe, liegt einfach daran, dass schon so viele hier darüber geklagt haben, dass sie aus dem Mietvertrag mit Ex nicht mehr raus kommen, die Wohnung deswegen verlieren würden, einen Haufen Schulden zu tragen haben, den der/die andere verursacht hat usw. Dass dann nur noch Rechtsanwalt und Gericht hilft, ist in einer solchen Situation zwar leider nur noch der einzige Rat, den man geben kann, aber das bedeutet weiteren Stress und Kosten. Einfach dann ein Scherbenhaufen, den man vermeiden kann.

Schön, wenn es bei Euch klappt und Ihr nie in eine solche Situation kommt und natürlich, wenn man schon so lange beisammen ist, weiß man ganz gut ob und dass man sich aufeinander verlassen kann. Viel Glück im neuen Heim!

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fragnet2010  09.06.2020, 10:59

Die Fragestellerin hat nicht nach Ihrer persönlichen Meinung gefragt; Sie sind ziemlich ungezogen.

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bwhoch2  09.06.2020, 11:04
@fragnet2010

Hey, die Fragestellerin wird gerade 18 und ich wollte ihr helfen, nicht in eine Falle zu tappen. Die Hintergründe, dass sie schon 4 Jahre mit Ihrem Freund zusammen ist, hat sie erst danach kund getan. Was ist daran ungezogen?

Ich war weder unhöflich und unfreundlich, sondern habe lediglich versucht, aufzuzeigen, was passieren könnte. Ob sie nach meiner Meinung gefragt hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Will sie meine Meinung nicht, kann sie sie ignorieren.

In meiner Reaktion auf ihre Reaktion finde ich auch nichts, was irgendwie böse wäre und gute Wünschen haben hoffentlich noch niemandem geschadet.

Hat Dich eigentlich jemand nach Deiner Meinung dazu gefragt? Also, ich war es nicht!

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DaKaBo  09.06.2020, 12:48
@fragnet2010

Ich finde das nicht ungezogen. Das ist lediglich eine realistische Darstellung dessen, wie es kommen kann. GF ist voll von Fragen von FS, die sich blindlings auf (Miet-)Verträge eingelassen haben, ohne sich der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein.

Und da solche Themen ja leider nicht auf den Lehrplänen der Schulen stehen (aber Gott sei Dank wird ja Häkeln und Stricken gelehrt...), finde ich es gut, wenn zumindest in einem solchen Forum auf solche Gefahren mal hingewiesen wird.

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fragnet2010  11.06.2020, 09:31
@DaKaBo

@DeKaBo Dennoch hat die FS nicht nach der "persönlichen Lebenserfahrung" von bwhoch2 gefragt. Die Antworten der anderen waren dagegen an der Sache orientiert. Und jetzt, Achtung, kommt eine Binse: Jeder Mensch muss seine eigenen Erfahrungen machen – auch wenn man ihnen so manche schlechte gern erspart hätte ...

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Wenn dein Freund den Mietvertrag unterschreibt, ist er der sog. Hauptmieter und somit der relevanteste Teil des Mietvertrages.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für einen gemeinsamen Mietvertrag kann der VM noch die Zustimmung deiner Elltern verlangen. Würde sie nicht erteilt, wäre der Vertrag unwirksam. Warum deine Eltern sie verweigern sollten, erschlösse sich mir da aber nicht.

Alternativ kann man deine Vertragsunterschrift terminlich auf den 08.07. legen: Nach § 108 III BGB wäre die so wirksam.

Einen Vertrag mit deinem Freund als Alleinmieter würde ich unbedingt vermeiden wollen, selbst wenn der VM den akzeptieren würde :-O

G imager761


SpecialFriends 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 16:47

Wieso ausgerechnet ab dem 08.07? 🤔

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imager761  10.06.2020, 08:23
@SpecialFriends

Weil nach 14 Tagen ohne die Einwilligung deiner Eltern dann deine Einwilligung den Vertrag wirksam macht, § 108 III BGB, wie gesagt.

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