Jobcenter-miete?

7 Antworten

Gibst du im Internet zuerst einmal ein ,, Angemessene KDU " und dazu den Namen der Stadt in der gewohnt werden soll.

KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete

Solltest du da nichts finden, dann kannst du auch einmal folgendes eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien ", da solltest du dann auf jeden Fall etwas finden, wenn ggf.auch etwas veraltet, dann bliebe nur die direkte Nachfrage beim zuständigen Jobcenter.

Das ist regional verschieden, da die KdU hauptsächlich vom kommunalen Träger, sprich Stadt/Kreis getragen werden und nicht von der BA.

Ob ich aber in München oder in der Eifel wohne, beeinflusst stark den Preis, der bei einer Wohnung / einem Haus angemessen i.S.d. SGB II ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es geht um die maximal zulässige "Bruttokaltmiete", d.h. um die Kaltmiete zzgl. Nebenkosten ohne Heizkosten.

Die maximale Bruttokaltmiete ist von Ort zu Ort verschieden. Am besten beim zuständigen Jobcenter nachfragen.

Du musst dich beim Jobcenter informieren. Die haben dort Tabellen wo die angemessene Miete festgelegt ist.

Manche Jobcenter gehen nach der Größe der Wohnung, also legen eine Anzahl von Quadratmetern fest, die die Wohnung für 4 Personen haben darf. Andere legen eine Höchstgrenze für die Miete fest.

Also gehe hin oder rufe an. Vielleicht findest Du diese Infos auch auf der Internetseite des örtlichen Jobcenters.

Kommt darauf an wo die Wohnung ist

übernommen wird die "angemessene Miete"

die ist in Kleinkleckersdorf anders als in Berlin oder München