Vorvermieterbescheinigung bei offener Nachzahlung Nebenkosten?
Hallo und guten Tag,
Meine Mutter hat jährlich Probleme mit falscher Nebenkosten Nachzahlung.
Sie fechtet sie jedesmal an, diese wird dann korrigiert und dann von meiner Mutter bezahlt. Aktuell ist die letzte Nachzahlung noch offen, da sich die Hausverwaltung Zeit lässt.
Nun brauch meine Mutter eine Vorvermieter Bescheinigung. Die Hausverwaltung die noch offene Nachzahlung als Mietrückstand aufführen.
Ist das rechtens?
Miete und Nebenkosten Vorauszahlungen wurden immer pünktlich und vollständig bezahlt.
Vielen Dank im voraus
3 Antworten
Es gibt keinen Anspruch auf eine Vorvermieterbescheinigung. Die Mietschuldenfreiheit kann auch durch Vorweisen von Kontoauszügen bewiesen werden, die die pünktliche und der Höhe nach ordentliche Mietzahlung beweisen.
Diese Korrektur der Betriebskostenabrechnung vermutlich für das Jahr 2019 kann bis 31.12.20 noch erfolgen, je nach dem wie der Widerspruch formuliert wurde.
... und meist nach Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen, so jedenfalls die Gerichte in meinem Bestand.
Keine Einsichtnahme, keine Rüge.
Es gibt kein Recht bzgl. der Bescheinigung, und wenn die BK-Abrechnung trotz Fälligkeit nicht bezahlt wird, sind es eben Rückstände.
Die Frage ist also fehlerbehaftet, es wird eben nicht vertragsgerecht bezahlt.
Zudem dürfte eine Verwaltung dafür gar nicht zuständig sein.
In meinem Bestand regele ich das Problem anders,
@schleudermaxe ....".es wird eben nicht vertragsgerecht bezahlt".....
vorsätzlich oder aus mangelndem Fachwissen eine fehlerhafte Abrechnung zu erstellen ist sicher auch nicht vertragsgerecht.
Meine Mutter ist ganz sicher kein Problemmieter.
Wenn denn alles falsch ist, dann man her damit, was bei der Einsichtnahme in die Unterlagen rausgekommen ist.
Die noch offene Nachzahlung ist komplett falsch und solange es keine korrigierte gibt, kann ja nicht gezahlt werden.
Deine Mutter sollte sich mal an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden, wenn sie so einen windigen Vermieter hat.
Also meine Mutter hat keine Schulden. Sie bezahlt immer pünktlich und vollständig. Die aktuelle Nachzahlung wird korrigiert und auch dann sofort bezahlt. Und es betrifft noch andere Mieter.
Die Frage war, ob der Vermieter/ Verwalter die noch offene ( strittige) Nachzahlung als Mietrückstand auf die Vorvermieter bescheinigung aufführen darf.
Nun, der neue Vermieter kann so eine Vormieterbestätigung verlangen, damit er sieht, dass sein neuer Mieter auch seine Pflichten kannte.
Allerdings kann deine Mutter ja nachweisen, dass der Fehler nie bei ihr lag. Von daher sollte der neue Vermieter darin auch kein Problem sehen.
der neue Vermieter ist völlig entspannt, meine Mutter mit ihren 70 Jahren natürlich weniger.
Darum dachte ich, es gäbe irgend eine Klausel , um dem jetzigen Vermieter/Verwalter diesen Vermerk auf dieser Bescheinigung zu untersagen.
Anmerken möchte ich noch, das die korrigierten Rechnungen immer mindestens um 50% niedriger sind als die ursprünglich erstellte.
Und sie hat ja den neuen Mietvertrag nach Vorlage von Rentenbescheid , freiwilliger Schufaauskunft usw. unterschrieben.
Wenn der neue Vermieter völlig entspannt ist, weiß er die Situation auch richtig zu bewerten. Deine Mutter sollte sich da auch keinen Stress machen. Aber ja, ich weiß, das ist leichter gesagt als getan. Meine Mutter ist auch in dem Alter. Wenn die Stress mit ihrer Vermietung hat, muss ich auch immer viel Beruhigungsarbeit leisten.
Und dann sind die Schulden weg? Lachnummer, oder?
Zudem gibt es laut Frage keinen Vermieter, der für diese Angelegenheit zuständig wäre.
Meine Fresse, dann eben die Hausverwaltung. Und bei ordentlichen Abrechnungen käme es auch zu keinen angeblichen Schulden. Einfach mal LOGISCH denken, danke.
Kein Vermieter schuldet ordentliche Abrechnungen, wirklich nicht bekannt?
Zudem darf der liebe Mieter ja nach der Einsichtnahme die strittigen Kosten selber rausrechnen und den Rest bezahlen.
Ich fürchte, hier wurde noch nicht einmal geschaut.
Sicher kann sie mit Kontoauszügen den Nachweis erbringen.
Meine Mutter hat nur Sorge weil die Verwaltung angebliche Mietrückstände auf dieser bescheinigung aufführen will.