Vorvermieterbescheinigung bei offener Nachzahlung Nebenkosten?

3 Antworten

Es gibt keinen Anspruch auf eine Vorvermieterbescheinigung. Die Mietschuldenfreiheit kann auch durch Vorweisen von Kontoauszügen bewiesen werden, die die pünktliche und der Höhe nach ordentliche Mietzahlung beweisen.

Diese Korrektur der Betriebskostenabrechnung vermutlich für das Jahr 2019 kann bis 31.12.20 noch erfolgen, je nach dem wie der Widerspruch formuliert wurde.


schleudermaxe  06.06.2020, 08:47

... und meist nach Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen, so jedenfalls die Gerichte in meinem Bestand.

Keine Einsichtnahme, keine Rüge.

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anystar 
Beitragsersteller
 06.06.2020, 09:54

Sicher kann sie mit Kontoauszügen den Nachweis erbringen.

Meine Mutter hat nur Sorge weil die Verwaltung angebliche Mietrückstände auf dieser bescheinigung aufführen will.

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Gerhart  06.06.2020, 13:18
@anystar

Gegen Lügen kann mann rechtlich vorgehen, zivilrechtlich und strafrechtlich....

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Es gibt kein Recht bzgl. der Bescheinigung, und wenn die BK-Abrechnung trotz Fälligkeit nicht bezahlt wird, sind es eben Rückstände.

Die Frage ist also fehlerbehaftet, es wird eben nicht vertragsgerecht bezahlt.

Zudem dürfte eine Verwaltung dafür gar nicht zuständig sein.

In meinem Bestand regele ich das Problem anders,

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

anystar 
Beitragsersteller
 06.06.2020, 09:49

Die noch offene Nachzahlung ist komplett falsch und solange es keine korrigierte gibt, kann ja nicht gezahlt werden.

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anystar 
Beitragsersteller
 06.06.2020, 10:24

@schleudermaxe ....".es wird eben nicht vertragsgerecht bezahlt".....

vorsätzlich oder aus mangelndem Fachwissen eine fehlerhafte Abrechnung zu erstellen ist sicher auch nicht vertragsgerecht.

Meine Mutter ist ganz sicher kein Problemmieter.

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schleudermaxe  06.06.2020, 11:32
@anystar

Wenn denn alles falsch ist, dann man her damit, was bei der Einsichtnahme in die Unterlagen rausgekommen ist.

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Deine Mutter sollte sich mal an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden, wenn sie so einen windigen Vermieter hat.


Gerhart  06.06.2020, 07:07

Kostet Geld und und hilft auch nicht in diesem Fall.

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Niyaha22  06.06.2020, 07:08
@Gerhart

Naja, wer sich lieber Jahr für Jahr herumärgert und seine Nerven belasten will, der verzichtet halt auf fachliche Hilfe.

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schleudermaxe  06.06.2020, 08:47

Und dann sind die Schulden weg? Lachnummer, oder?

Zudem gibt es laut Frage keinen Vermieter, der für diese Angelegenheit zuständig wäre.

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Niyaha22  06.06.2020, 08:57
@schleudermaxe

Meine Fresse, dann eben die Hausverwaltung. Und bei ordentlichen Abrechnungen käme es auch zu keinen angeblichen Schulden. Einfach mal LOGISCH denken, danke.

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schleudermaxe  06.06.2020, 08:59
@Niyaha22

Kein Vermieter schuldet ordentliche Abrechnungen, wirklich nicht bekannt?

Zudem darf der liebe Mieter ja nach der Einsichtnahme die strittigen Kosten selber rausrechnen und den Rest bezahlen.

Ich fürchte, hier wurde noch nicht einmal geschaut.

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anystar 
Beitragsersteller
 06.06.2020, 09:39

Also meine Mutter hat keine Schulden. Sie bezahlt immer pünktlich und vollständig. Die aktuelle Nachzahlung wird korrigiert und auch dann sofort bezahlt. Und es betrifft noch andere Mieter.

Die Frage war, ob der Vermieter/ Verwalter die noch offene ( strittige) Nachzahlung als Mietrückstand auf die Vorvermieter bescheinigung aufführen darf.

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Niyaha22  06.06.2020, 09:41
@anystar

Natürlich nicht. Aber diese und andere Dinge müssten dem Verwalter mal von offizieller Seite mitgeteilt werden.

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anystar 
Beitragsersteller
 06.06.2020, 09:44
@Niyaha22

Dieses Theater ist jedes Jahr. Abrechnungen falsch, Mieterschutzbund mahnt Verwalter/ Vermieter an, dieser korrigiert, es wird bezahlt.

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Niyaha22  06.06.2020, 09:48
@anystar

Dann braucht er mal einen richtigen Schuss vor den Bug.

Ausziehen will deine Mutter wohl nicht?

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anystar 
Beitragsersteller
 06.06.2020, 09:55
@Niyaha22

Doch, genau deswegen braucht sie ja jetzt diese Bescheinigung für den neuen Vermieter

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Niyaha22  06.06.2020, 09:58
@anystar

Nun, der neue Vermieter kann so eine Vormieterbestätigung verlangen, damit er sieht, dass sein neuer Mieter auch seine Pflichten kannte.

Allerdings kann deine Mutter ja nachweisen, dass der Fehler nie bei ihr lag. Von daher sollte der neue Vermieter darin auch kein Problem sehen.

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anystar 
Beitragsersteller
 06.06.2020, 10:12
@Niyaha22

der neue Vermieter ist völlig entspannt, meine Mutter mit ihren 70 Jahren natürlich weniger.

Darum dachte ich, es gäbe irgend eine Klausel , um dem jetzigen Vermieter/Verwalter diesen Vermerk auf dieser Bescheinigung zu untersagen.

Anmerken möchte ich noch, das die korrigierten Rechnungen immer mindestens um 50% niedriger sind als die ursprünglich erstellte.

Und sie hat ja den neuen Mietvertrag nach Vorlage von Rentenbescheid , freiwilliger Schufaauskunft usw. unterschrieben.

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Niyaha22  06.06.2020, 10:19
@anystar

Wenn der neue Vermieter völlig entspannt ist, weiß er die Situation auch richtig zu bewerten. Deine Mutter sollte sich da auch keinen Stress machen. Aber ja, ich weiß, das ist leichter gesagt als getan. Meine Mutter ist auch in dem Alter. Wenn die Stress mit ihrer Vermietung hat, muss ich auch immer viel Beruhigungsarbeit leisten.

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