Volle Miete für halben Monat?

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nein.

Im Mietvertrag ist der Mietbeginn für beide Parteien verbindlich festgelegt. Hier hat die Vermieterpartei nicht vertragskonform die Mietwohnung am 01.07.20 an dich als Mieterpartei herausgegeben. Daher schuldest du keine Gesamtmietzahlung.

Falls du durch diese Verhinderung finanziellen Schaden erleidest, wird der Vermieter schadensersatzpflichtig.

Solltest du bereits Miete gezahlt haben, rechnest du nach Mietbeginn bei der nächsten Mietzahlung den Verlust auf und zwar tagfertig. Gesamtmiete : 30 = 1 Tagesmiete.

Ich empfehle dir nicht nur den Schlüssel zu übernehmen, sondern mittels Übergabeprotokoll die Wohnung. Alles fotografieren, Zeugen mitnehmen. Gravierende Mängel unter Fristsetzung abgestellt verlangen und dabei Mietzahlung unter Vorbehalt stellen, wenn die Fristen nicht eingehalten werden. Nur so hättest du ein Minderungsrecht!!!

Vermutlich schon. Ausschlaggebend ist der Mietvertrag. Wenn da steht Erster musst Du normalerweise ab den Zeitpunkt bezahlen. Das ist eine Situation die man mit einem Anruf Regeln kannm


Zeusodin  11.07.2020, 00:28

ja, ok, ich habe ab 1.7 angemietet und zahle auch miete

aber! ich kann sie gar nicht bewohnen, da muss ich mal die miete schnell um 100% mindern und ich hatte mich auch darauf verlassen, dass die wohnung am 1.07. bezugsfertig ist, weil ich bezahle dafür

also muss ich wohl in ein hotel und meine sachen müssen in einem tresor einer bank untergebracht werden, weil sie so wertvoll sind

ja, ich hatte mich ja leider auf unseren mietvertrag verlassen und auch meine pflichten(mietzahlung) erfüllt, aber sie, herr vermieter, erfüllen ihre pflicht nicht, die überlassung des mängelfreien wohnraumes an mich

ich muss bedauerlicherweise jetzt schadensersatz geltend machen

und du kannst mal als vermieter gegen den mieter vor gericht gehen, wenn du 100% schuld bist

der richter liebt dich

Wenn verursacht vermieterseitig die Wohnung verspätet an den Mieter übergeben wird, ist auch erst ab dann Miete (brutto) fällig.