Eigentümer einer Mietwohnung zu Monatsmitte geworden. Soll der bisherige Eigentümer die halbe Miete erstatten?
Ich habe gerade eine vermietete Wohnung gekauft. Die Miete wird ab nächsten Monat an mich gezahlt.
Der Kaufpreis wurde allerdings am 18. des aktuellen Monats beglichen (also nicht 1/2, sondern genau 12/30 der Monatsmiete).
Steht mir noch diese Teilmiete zu? Soll der bisherige Eigentümer sie mir überweisen?
Ist das irgendwie rechtlich geregelt, bzw. ist das üblich?
6 Antworten
Nachdem die Miete am 1. fällig ist, gibt es da nichts zu verteilen. Auch das Hausgeld wurde meist am 3. bezahlt, da gibt es auch nichts von ab.
Zudem werden so banale Dinge im Kaufvertrag geordnet, denn der bisherige ET ist ja auch noch Mitglied der WEG und soll bestimmt auch in Deinem Sinne gearbeitet werden, soweit möglich.
Wenn nichts anderes im Kaufvertrag geregelt wurde, dann steht Dir die Miete für Juni taggenau ab dem 18. Juni zu, sofern das auch der Tag des Nutzen-/Gefahrenübergangs war.
Hast Du auch an die Kaution gedacht? Wurde sie Dir schon übergeben?
Wie habt Ihr es mit den Nebenkosten vereinbart? Ist es eine Eigentumswohnung in einem Haus, das von einer Hausverwaltung verwaltet wird?
Wie schon die anderen geschrieben haben, wenn im Notarvertrag steht , dass du mit Kaufpreiszahlung Eingentümer geworden bist , ist es tatsächlich so, dass dir der Alte Vermieter anteilig was von der Miete zahlen muss.
Ja, das ist rechtlich geregelt und zwar im notariellen Kaufvertrag. Schau einfach dort nach und bei Unklarheiten frag euren Notar.
Übergang von Gefahren und Nutzen sind im Kaufvertrag geregelt -- der wurde vom Notar auch langsam vorgelesen.