Kann man nach Kaufmännische Umschulung als Verwaltungsfachangestellte arbeiten ohne Einstellungstest und Ausbildung bzw ist es dasselbe?

Hallo,

ich hatte vor 1 Monat meine Sachbearbeiterin erwähnt, dass ich eine Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten machen möchte. Sie meinte okay.. , dann hat sie mich zur Kaufmännischen Test eingeladen. Daraufhin fragte ich ihr, ob es dasselbe Berufszweig sei mit Verwaltungsfachangestellten. Sie bestätigte das es das gleiche ist und ich erst den test machen muss.

Nun bin ich skeptisch.. Weil ich bei Stadt angerufen habe und gefragt habe, ob ich mit einem Kaufmännischen Umschulung als Verwaltungsfachangestellte arbeiten könne, die meinten nein.. Das sei nicht dasselbe.

ich muss nächste Woche bei einem Berufspsychologischen test teilnehmen für die zulassung zum 2 jährige Kaufmännischen Umschulung. Dies beläuft über das Arbeitsagentur.

Dort muss ich ein Gespräch mit psychologen führen und muss 4 stunden Mathe, deutsch, logische test ablegen.

Was könnte in Mathe Deutsch usw alles vorkommen?

Und was könnte die Psychologin alles fragen?

Kann man mit einer kaufmännischen Umschulung als Sachbearbeiter oder Verwaltungsfachangestellte arbeiten?

Wenn nein will ich keine Kaufmännische Umschulung machen, weil es nicht das ist, was ich wollte. Was soll ich dann sagen morgen?

Bitte hilft mir

Schule, Jobcenter, kaufmännische Ausbildung, sachbearbeiter, Arbeitsagentur für Arbeit, Umschulung Arbeitsamt, Verwaltungsfachangestellte, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Krisenintervention: Stehen wir vor einem Riesenproblem?

Mit ''wir'' meine ich das Versorgungsamt und mich. Ich hatte schon mehrmals Schriftverkehr mit dem Amt, und jetzt habe ich schon wieder eine Krise und suche Rat.

Der Sachstand im Jahr 2015: Ehemaliger Betreuer sorgte dafür, dass ich eine befristete Schwerbehinderung GdB 50 bekam. Ich habe aber bisher keinen Behindertenausweis. Eine Prüfung war für Ende 2018 geplant. Die Prüfung wurde aber hinausgezögert und findet erst jetzt statt. Damals gab mein Betreuer dort irgendwelche Unterlagen ab, wo das Amt entnahm, dass ich eine Depressive Episode gehabt haben soll.

Sachstand heute (September 2019): Letztendlich kam es jezt dazu, dass das Amt eine Nachprüfung wegen den Depressionen möchte. Ich soll dort jetzt Hausarzt und Fachärzte und Krankenhausaufenthalte bekannt geben. Ich soll auch Unterlagen hinschicken, die nicht älter als 2 Jahre sein sollen. Außerdem soll ich sämtliche Schweigepflichtentbindungen und Auskunftsermächtigungen unterschreiben.

Jetzt noch ein paar wichtige Infos: Ich bin 22 Jahre alt, und die Schwerbehinderung, die im Jahr 2015 festgestellt wurde, basierte noch auf Unterlagen meines ehemaligen Kinderarztes. Aufgrund von Depressionen wurde einem GdB von 50 befristet bis September 2019 stattgegeben. Ich habe bisher noch keine Ausbildung gemacht und bin seit 3 Jahren lediglich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Das heißt wiederum, dass mir ein GdB nicht wirklich etwas bringen würde. Eventuell würde ich dann Probleme mit dem Arbeitsamt (Integrationsdienst) bekommen, denn Depressionen sind ja nicht wirklich eine Behinderung, die eine Annahme einer Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt rechtfertigen würde.

Das Riesenproblem: Meine ärztlichen Unterlagen sind so ziemlich alle älter als 2 Jahre und somit eigentlich irrelevant für das Amt. Mein letzter Hausarzt war mein Kinderarzt. Ich hatte schon damals eine Fachärztin. Bei ersterem war ich zuletzt (soweit ich mich erinnere) im Jahr 2012 vorstellig, bei der Fachärztin war ich zuletzt im Jahr 2015 vorstellig. Ich war 2016 mal bei einem Allgemeinmediziner und lies mich 1 Tag wegen Bauchschmerzen krankschreiben. Aus privaten Gründen kann ich dort nicht mehr hin. Unterdessen war ich Mitte 2017 mal bei einem anderen Allgemeinmediziner und bekam eine Überweisung für einen Facharzt für Psychiatrie.

Während den letzten 2 Jahren war ich bei keinerlei Ärzten. Eben nur 2017 mal bei einem Arzt (weiß nicht mehr mal wie er hieß) und bekam dort eine Überweisung. Ich habe alle Ärzte im Umkreis abtelefoniert und bekam dann letztendlich erst Mitte 2019 einen Termin. Ich habe also keinerlei relevanten Unterlagen, habe noch keine Diagnose und der nächste Termin beim Facharzt ist erst in mehreren Wochen. Der Facharzt kann so schnell keine Diagnosen vergeben. Mir wurde geraten, Schweigepflichtsentbindungen nicht zu unterschreiben. Was soll ich jetzt dem Amt antworten? Wer hat Rat für diese Krisenintervention? Hier noch Bilder, damit ihr es besser versteht:

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Arbeit, Geld, Recht, Psychologie, Arbeitsamt, Arzt, Behinderung, Depression, Gesundheit und Medizin, Jobcenter, Schwerbehinderung, GdB 50, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen
Kostenübernahme beim Jobcenter bei einer WG?

Hallo,

Folgendes:
Ich bin ab Oktober 2019 Studentin in Berlin, beziehe also Elternunterhalt.

Aktuell lebe ich in einer WG mit meiner besten Freundin zusammen.

Jetzt ist der folgende Fall -

meine beste Freundin wird mit mir zusammen nach Berlin ziehen, weil wir weiter in einer WG zusammenwohnen werden.

Im Mietvertrag sind wir Beide als Hauptmieter verzeichnet, ich selbst habe meine Unterschrift schon geleistet. Nur noch meine beste Freundin muss ihre verzeichnen.

Meine beste Freundin muss bis Januar noch vom Jobcenter leben, aber ab Januar besucht sie eine Schule.

Die Wohnung kostet 545,75€ Brutto Kalt, also quasi 272€ für jeden als Mietanteil.

Das Jobcenter in Berlin übernimmt für einen 1-Person Haushalt bis 404€ Brutto kalt.

Da ich ja quasi nix mit dem Jobcenter zu tun hab und wir ja eine WOHN- und keine Bedarfsgemeinschaft haben, müssten die doch eigentlich die 272€ kalt für sie übernehmen, oder? Für einen 2-Personen-Haushalt könnten die das ja eigentlich nicht berechnen.

Sie hat auch schon ein Wohnraumangebot für das JC per Mail eingereicht, worauf als Antwort kam, dass es unvollständig ist, weil eine persönliche Anrede fehlte, was sie dann nachgereicht hatte.

Ich vermute mal, dass das JC ihr schon von vornherein geschrieben hätte, dass sie es ablehnen, wenn die es ablehnen würde und nicht einen vollständigen Antrag erwarten würden.

Sie hat aber auch in der Mail erwähnt, dass ich, falls es notwendig ist, den überschüssigen Teil Miete übernehmen würde, falls die nicht die 272€ genehmigen würden. (Was mich aber wundern würde, wenn dies nicht tun würden.)

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen!

Wohnung, Recht, Jobcenter
Meinen Eltern ist meine Zukunft egal?

Meine Eltern leben vom Staat und beschweren sich tagtäglich das sie ja nie genug Geld hätten und im Leben ja so leiden. Meiner Meinung nach selbst schuld. Sie haben sich nie Mühe gegeben aus ihrem Leben was zu machen. Meine Mutter ist seit über 20 Jahren in Deutschland und kann kaum deutsch. Sie weigert sich anzupassen und ist sich zu gut um die Sprache zu lernen. Hat auch nie ne Ausbildung oder einen Abschluss gemacht. Hat mit 19 ihr erstes Kind bekommen und kam dann nach Deutschland anscheinend nur um auf die Kosten vom Staat zu leben.

Meine Eltern haben früher nie nach meinen Noten gefragt, sich nie mit mir drüber unterhalten was ich mal beruflich machen möchte und mir nie gesagt ich sollte eine Ausbildung machen. Ich habe aber natürlich trotzdem vor eine Ausbildung nach dem 1 Jahr Mutterschutz zu machen das ist mir sehr wichtig. Ich möchte auf keinen Fall ein Leben lang vom Staat leben und mich beschweren.

Ich arbeite noch gerade nebenbei als Nebenjob am Wochenende und mein Mann passt auf das Baby auf. Er arbeitet unter der Woche. Mir kommt es so vor, als würde meine Mutter wollen, dass ich so Ende wie sie. Ich habe meinen Sohn mit 18 bekommen und wurde von meiner Mutter gezwungen das Kind auszutragen obwohl ich sagte ich fühle mich nicht bereit und möchte eine Ausbildung machen. Darauf hat sie garnicht gehört. Da habe ich noch bei ihr gelebt.

Trotzdem liebe ich mein Kind natürlich, aber bereit um Mutter zu sein war ich auch nicht. Immer wenn ich mir von meinem erarbeiteten Geld teurere Sachen kaufe, schaut mich meine Mutter total schief an. Sie gönnt mir meinen Mann auch nicht, und versucht ihn immer schlecht zu reden. Ich mag es halt, mir etwas zu gönnen, wenn ich dafür arbeiten war und freue mich dann drüber. Was haltet ihr davon? Haben meine Eltern wirklich so wenig Ahnung vom leben und sind einfach nur faul?

Finanzen, Familie, Zukunft, Geld, Schwangerschaft, Ausbildung, ALG, Eltern, Jobcenter, Kinder und Erziehung, Staat, Ausbildung und Studium
Jobcenter will das ich Bafög beantrage - muss das sein?

Ich bin 24 Jahre alt und besuche zurzeit das 2 Semester einer Abendschule für Erwachsene, seit Februar 2019.

Seit August 2018 beziehe ich ALG 2. jetzt nach einem Jahr möchten Sie, ALG 2 aufheben und mich unbedingt dazu überreden Bafög zu beantragen, wozu ich auch einen Brief bekommen habe in dem steht:

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat. Folgende Angaben werden benötigt.

Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor + beantragen Sie Bafög beim Stadtschulamt und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor.

Wenn ich diese Unterlagen bis zum angegebenen Datum nicht abgegeben habe können die Geldleistungen ganz versagt werden. Und ich bin jetzt im Stress da meine Abmachung mit dem Amt so war, die Schule zu besuchen und somit auch unterstützt zu werden. Meine Schule geht jetzt nur noch bis Dezember und ich verstehe den Sinn nicht. Ich wohne alleine, habe eine Wohnung die vom Amt auch finanziert wird und wenn dies versagt, kriege ich Probleme. Mit meinen Eltern habe ich keinerlei Kontakt und möchte es auch nicht da ich damals weggelaufen bin und alles alleine auf die Beine gestellt habe inklusive es dazu Gründe gibt weshalb ich mit diesen Menschen nix zutun haben will.

Würde mich um Hilfe freuen wie ich weitergehen könnte.

Recht, ALG II, Arbeitslosengeld II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter, Abendschule, Anspruch auf Arbeitslosengeld, BaföG-Amt, Ausbildung und Studium, Familienkasse Kindergeld
Wer kann bei SGB 2-Fragen helfen?
Der Fall:

Eine alleinerziehende Mutter lebt mit ihren beiden Söhnen von Hartz IV.

Der jüngere Sohn (16J.) ist Schüler. Der ältere Sohn (19 J.) hat im August eine Ausbildung begonnen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gehört der 19-jährige mit eigenem Einkommen (750,- EUR) nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft.

Da er jedoch weiterhin im Haushalt lebt ist nun die Frage, welchen Betrag der Auszubildende von seinem Einkommen behalten darf.

Meine eigene Recherche hat zu folgendem Ergebnis geführt:

Freibetrag Erwerbseinkommen:

100,- EUR vom Bruttoeinkommen zzgl. 20 % vom Restbetrag.

Berechnung:

750,- EUR - 100,- EUR = 650,- EUR

20% von 650,- EUR = 130,- EUR

Demnach ergibt sich ein Freibetrag von 230,- EUR (100,- € + 130,-€)

Einkommen 750,- EUR - 230,- EUR Freibetrag = 520,- EUR Einkommen, das vom Jobcenter angerechnet wird?

Ist diese Berechnung soweit richtig?

Zudem kann der Auszubildende offensichtlich Fahrtkosten und andere Aufwendungen in Abzug bringen.

So richtig verstanden habe ich leider nicht die Erklärungen zu:

  • Grundfreibetrag von 3.100,- EUR für volljährige Personen
  • Rücklagen für das Alter

Entsprechende Aussagen habe ich hier gefunden:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/4-einkommen-und-vermoegen.html

Zusammenfassung:

  1. Berechnet das informierte Jobcenter den Freibetrag von 230,- EUR automatisch oder muss diesbezüglich ein Antrag gestellt werden.
  2. Bekommt der volljährige Sohn ebenfalls einen Bewilligungsbescheid, da er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
  3. Erhält der Sohn Auskunft, wenn die Mutter ihm Einsicht in den aktuellen Bewilligungsbescheid verweigert?
  4. Welche Möglichkeiten kann/sollte der Sohn nutzen um möglichst viel von seinem Einkommen als Auszubildender behalten, bzw. in die private Altersversorgung anlegen zu können?
  5. Wie genau verhält es sich mit dem Grundfreibetrag von 3.100,- EUR. Kann dieser Betrag geltend gemacht werden - wenn ja, wie?
  6. Welchen Status hat der erwachsene Sohn in dieser Gemeinschaft?

Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus!

Ausbildung, Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, SGB II, Wirtschaft und Finanzen
Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Geld, Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld II, Erwerbsminderung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung, Sozialamt, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen
Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Im Jahre 2017 bis 2019 war ich in eine Schulische Ausbildung, und bezog BaföG, außerdem war ich als Minijober tätig. Da kurz vor Weinachten 2018, ein bekannter von mir, hat ein Aushilfs-tätigkeit für die dauer von 2 Monaten vorgeschlagen, um für die Weinachten mehr zu verdienen.

Da meine Mutter zur diesen Zeitpunkt als Arbeitslose gemeldet war und SGBII bezogen hat, bekam meine Mutter einen Brief von der Jobcenter.

"Anhörung als Betroffene wegen Ordnungswidrigkeit"

Sehr geehrte ,

nach meinen Festellung haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.... Nach den bisherigen Festellungen des Jobcenters war ihr Sohn * in der Zeit vom 01.11.2018 bis 31.01.2019 geringfügig bei der Firma * beschäftigt.

Dieses Sachverhalten haben Sie nicht mitgeteilt, denn erst durch den automatischen Datenbankabgleich wurde das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Aufgrund der fehlender Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 in Höhe von 854,47 Euro zu Unrecht erhalten....

.... Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 60 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Da ich als Azubi mich nicht mit die SGB II auskenne, habe ich mir gedacht, dass ich am Weinachten ein wenig mehr verdienen kann, und irgendwie nicht die gedanke gekommen war, dies dem Jobcenter zu melden. Ich dachte immer, die Jobcenter wird durch den Arbeitgeber informiert.

Wie Sieht es aus, kann die 5.000€ Gelbuße gegen mich eingeleitet, mit welche folgen soll ich dazu rechnen.

Und warum, der Brief (Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrikeit) ann meiner Mutter zugesand wurde, und nicht direkt an mir, da ich die Tätigkeit angenommen habe.

Vielen Dank.






Arbeit, Recht, Azubi, Jobcenter, Ordnungswidrigkeit, SGB II, Anhörungsbogen, Auszubildener, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Sollte ich den Arbeitsplatz verlassen (sexuelle Belästigung/Gerüchte)?

Hallo zusammen,

Folgende Situation hat sich zugetragen: Ein Kollege hat das Gerücht in die Welt gesetzt, dass mir der Sohn von einem anderen Kollegen (Anleiter im Büro) mir an die Brüste gefasst haben soll. Daraufhin hat sein Vater der bei uns arbeitet mit seinem Sohn gesprochen (der ist lediglich wenn zu Besuch da) und der Sohn hat mir daraufhin erzählt das ein anderer Vorgesetzer nun Strafanzeige gegen ihn stellen wollen würde... Das war allerdings frei von ihm erfunden. Es hat nie eine Anzeige gegeben! Zumindest nicht in diesem Kontext. Es wurde jemand angezeigt der mit der Arbeit rein GARNICHTS zu tun hat, ein Kollege hat mich währenddessen dahin begleitet und auch bekannt gegeben das es sich NICHT um den Sohn handelt!!!

Sein Vater (mein Anleiter/Vorgesetzer) hat aufgrund der Behauptung ein Gespräch mit mir geführt. Vor zwei anderen Kollegen die REIN GARNICHTS mit der Sache zu tun haben. Er ließ mich nicht zu Wort kommen, es gab erneut eine Beschwerde eines anderen Kollegens mein Rock sei zu kurz, sagte so etwas könnte vor Gericht enden (ohne sich meine Version anzuhören) Die Kollegen im Büro haben natürlich blöd geguckt.

Ich fühlte mich so richtig vorgeführt und ging zunächst nicht arbeiten. Er hatte den Kollegen die Anweisung gegeben sich von mir fern zu halten, wir sollten privat nichts mehr miteinander zu tun haben! Seinen Sohn und einen anderen Kollegen hat er auch geraten Abstand von mir zu nehmen. Es hat ja überall die Runde gemacht.

Der Vater hatte im Vorfeld schon eine andere Vorgesetze darüber aufgeklärt was denn los sei bzw. lediglich erwähnt die Kleidungsvorschrift sei mein Problem. Eine wirkliche Kleiderordnung existiert nicht aber Kolleginninen haben sich über mich beschwert. Sie hat sich mich angehört und mir gesagt das dies alles nach einem Missverständnis klingt und meinerseits gibt es auch kein Problem!

Folgedessen hat sie mit mir ein Gespräch mit dem Chef organisiert und er gab mir in vielen Punkten Recht. Gespräche über sexuelle Belästigung führt man nicht im Beisein anderer Kollegen die damit nichts zu tun haben etc.

Der Chef hat mit den Beteiligten daraufhin gesprochen und den Anleiter (Vater vom Beschuldigen) diesmal nach Aussage eines Kollegens vorgeführt. Der Kollege der allerdings das Gerücht erst in die Welt gesetzt hat war außer Haus und wurde somit erst garnicht involviert.

Ich gehe mittlerweile wieder arbeiten und keiner erwähnt mehr blöde Sprüche in meiner Gegenwart aber die Situation ist nach wie vor EXTREM angespannt. Der Kollege der zu mir hält wird hinterrücks versucht gegen mich aufzuhetzen. Ich würde ihn nur ausnutzen etc. Das paradoxe in der Situation: Sowohl der Sohn als auch der Vater wollten mehr von mir. Bzw. hat sein Vater in der Vergangenheit bereits Intresse an mir gezeigt und auch der Kollege der dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat, scheint ein Auge auf mich geworfen zu haben und reagiert womöglich aus Eifersucht.

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Habe ich eine psychische Krankheitt?

Hallo,

mir geht es richtig gut. Ich lebe wie Arno Dübel (der berühmte Sozialhilfeempfänger) und möchte auch nie arbeiten. Ich habe alles, was ich brauche, und meist noch mehr am Ende des Monats übrig als Menschen die arbeiten. Ich stehe nicht so gerne früh auf, deshalb bleibe ich lieber liegen und mache es mir gemütlich. Ich liege fast jeden Tag in der Sonne, koche und esse nur frisches Essen und treibe viel Sport. Ich wurde nun schon einige male krank genannt, weil ich nichts an meiner Lebenssituation ändern möchte. Stimmt das wirklich? Muss man psychisch krank sein, wenn man nicht für ein System arbeiten möchte, was Menschen sowieso nur ausnutzt und versklavt? Ich fühle mich im Gegenteil sehr gesund, und die Menschen, welche täglich zur Arbeit gehen wirken in meinen Augen oft sehr kränklich (Ränder unter den Augen, bleich, depressive Stimmung, Haarausfall, Sehschwächen, Bierbauch oder abgemagert, Hautkrankheiten, Vitamin- und Nährstoffmangel etc.) ...

Ich bin ein wenig ratlos. In Griechenland sind die Hälfte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in meinem Alter arbeitslos, dort ist auch nicht jeder krank, im Gegenteil, sie wirken sogar oft sehr gesund und munter. Aber in Deutschland müssen sich die Menschen für ihre Existenz rechtfertigen, wenn sie sich nicht versklaven lassen. Könnte da auch ein gewisser Neid oder Groll mitspielen? Der durchschnittliche deutsche Michel wirkt immer irgendwie "übersäuert", zusammengekniffene Lippen, ausweichender und hoffnungsloser Blick, der charakteristische "Bierernst" etc. ... wieso ist das so? Wieso kann man nicht einfach mal das Leben genießen, ohne dafür von anderen angepöbelt zu werden? Oft wird behauptet, dass Menschen die nicht Arbeiten dem Staat nur auf der Tasche liegen würden. Dazu sage ich: Richtig, aber wo ist das Problem? Die meisten Menschen sind mit der Regierung unzufrieden, also wieso wollen sie sie um jeden Preis aufrecht erhalten? Bei den Wahlen meckern immer alle über Merkel, den Bundestag und co, aber dann gehen sie wieder friedlich zur Arbeit und zahlen weiter für ein System, welches sie eigentlich gar nicht wollen?

Für mich ergibt das wenig Sinn. Ebenfalls liegen Studenten, die an staatlichen Universitäten studieren dem Staat wesentlich mehr "auf der Tasche", ganz zu schweigen von den Millionen Flüchtlingen, die auf unsere Kosten leben ohne je etwas in den Staat eingezahlt zu haben, aber man regt sich lieber über Sozialhilfeempfänger auf. Vielleicht, weil es gesellschaftlich akzeptierter ist? Sind ja nur Deutsche? Ich weiß es nicht.

Ich bin da ein wenig überfordert und hoffe auf guten Rat. Wohlan denn!

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Chef verlangt komische Sachen vom Praktikanten, was tun?

Vorweg...mir ist bewusst, dass die Frage komisch und irgendwie auch etwas realitätsfern aussieht. Ich meine es aber absolut ernst damit.

Momentan bin ich in einem Betrieb, wo wir auch einen Praktikanten haben. Er kommt von einer Maßnahme des Jobcenters und macht hier eben mehrere Wochen Praktikum. Der Praktikant kennt sogar den Chef, da beide auf der gleichen Schule, gleiche Klasse waren.

In letzter Zeit kam es zu fragwürdigen Vorfällen. Der Praktikant muss jeden Tag kratzen, also Unkraut mit der Hand wegmachen auf dem Hof (sicher so 30x100m), auch bei der Hitze, die wir momentan haben. Ich habe morgens gehört, dass er zum Chef "stets zu Diensten" gesagt hat. Der Chef meinte zu mir auch, dass er das verlangen würde beim Praktikanten. Eigentlich soll er, wenn der Chef da ist auch singen "Ich will kratzen den ganzen Tag, ich will kratzen so viel Herr....mag", da es den Chef belustigt.

Dabei ist das nicht einmal das Schlimmste. Der Praktikant erzählte mir, dass er nicht gerne hier ist und das er sich gelegentlich "freikauft", damit er schneller zu Haus ist. Freikaufen schaut dann so aus, dass der Chef ihm mit der Fliegenklatsche auf den Mund schlägt und dafür kann der Praktikant pro Schlag 30 Minuten früher gehen. Bei Videoaufnahme bekommt er noch mehr Minuten. Geld hat er ja nicht. Gestern habe ich auch einen Schrei des Praktikanten gehört vom Ende des Hofs, mir aber erst nichts dabei gedacht...aber ich kanns mir nun denken.

Was soll ich machen? Das ist eine komische Situation und irgendwie nicht ganz seriös oder? Ich kann aber doch auch keinen verpetzen?

Arbeit, Job, Menschen, Psychologie, Arbeitslosigkeit, Jobcenter, Praktikum
5900 Euro Stromschulden! Kann das Jobcenter oder das Amt die Schulden bezahlen oder bleibt man darauf sitzen?

Es geht dabei um 3 Schwestern, die in einem großen gemieteten Haus leben. Eine Schwester ist körperlich behindert und die andere hat eine geistige Behinderung. Die älteste Schwester (30) steht im Mietvertrag und hat den Vertrag mit dem Stromanbieter geschlossen, sie regelt eigentlich das Meiste. Die älteste Schwester arbeitet aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit und verdient 500 Euro Netto und muss aufstocken. Die anderen beiden (21 und 25) konnten bisher noch nie arbeiten, abgesehen davon dass die behinderte Schwester schon mal zeitweise in einer Behindertenwerkstatt arbeitete.

Zusammengefasst sind alle drei auf Langzeit gesehen auf Sozialhilfe und auf das Amt angewiesen.

Das Problem ist, dass sie das Haus verwahrlosen lassen haben und in unzumutbaren Umständen leben. Zentralheizungen sind nicht vorhanden und der einzigste Ofen im Haus ging kaputt.

Die Schwestern haben dann mit Heizlüftern geheizt. Die haben teilweise 2500 oder 3000 Watt. Sie hatten davon mehrere im Haus und sie sind über die Wintermonate 24/7 gelaufen. Ansonsten (Sommer und Frühjahr) haben sie die Heizlüfter nur nachts laufen lassen.

Nun erhielt die älteste Schwester die den Vertrag mit dem Stromanbieter schloss einen Brief. Sie hat 5900 Euro Schulden beim Stromanbieter innerhalb von einem Jahr aufgebaut. Sie hat monatlich nur einen Abschlag von 50 Euro gezahlt und dann kam eben die Schlussabrechnung.

Jetzt schiebt es eine Schwester der anderen zu und keine will es gewesen sein die die Heizlüfter 24/7 laufen lassen hat. Letztendlich sind sie alle drei dafür verantworltich, aber die älteste Schwester soll zahlen weil sie im Vertrag steht.

Frage: Besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter oder das Sozialamt für die Schulden aufkommt?

Die Schwestern haben ja immerhin nur geheizt, so wie es für jeden Hartz4-Empfänger selbstverstänlich erscheint... Normal müsste das Amt doch dann für die Heizkosten aufkommen, oder nicht? Kann man das ggfs. gerichtlich vorm Sozialgericht einklagen?

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Steht mir während meiner zweiten Ausbildung Unterhalt zu?

Hallo,

derzeit beschäftigt mich die Frage, ob mir während der Zweitausbildung Unterhalt zusteht?

Kurz zu meiner Situation:

Ich habe die Ausbildung zum Sozialassistenten bereits im letzten Mai abgeschlossen und erhielt während dieser Ausbildung BAföG sowie Unterhalt. Direkt im Anschluss begann ich dann meine Ausbildung zum Erzieher und erhielt von da an BAföG, Kindergeld sowie ALG II, da ich bereits in einer eigenen Wohnung lebe und die Ausbildung nicht vergütet wird.

Nun musste ich zum Sommer hin einen neuen Antrag beim Jobcenter sowie BAföG-Amt stellen. Das BAföG-Amt genehmigte meinen Antrag, das Jobcenter allerdings nicht. Ich erhalte nun kein ALG II mehr, da mein Vermögen zu hoch ist. Dies habe ich für meinen Führerschein angespart, der äußerst wichtig ist für mein Anerkennungsjahr, das Teil der Ausbildung ist. In ihrem Ablehnungsbescheid stand außerdem, dass ich erst einen neuen Antrag stellen kann, wenn mein Vermögen wieder unter dem Höchstwert liegt (dazu stand ein errechnetes Datum, wann es wohl so weit sein wird) und dass außerdem zu prüfen sei, ob mir mein ALG II überhaupt jemals zustand. Das machte mich natürlich stutzig und ich sprach mit einigen aus der Ausbildung und erfuhr, dass sie ebenfalls erst eine Sozialassistenten-Ausbildung absolviert haben, um anschließend die Erzieher-Ausbildung zu starten. Sie erhalten alle noch Unterhalt von ihren Eltern, da die erste Ausbildung sozusagen eine Aufbauausbildung war, da sie, wie auch ich, nicht die nötigen Voraussetzungen vorerst besaßen. Zusätzlich haben sie mit ihren Eltern klar über ihren gewünschten Werdegang gesprochen, was ausschlaggebend für die weitere Zahlung des Unterhalts ist. Auch in meinem Fall habe ich klar mit meinen Eltern über meinen gewünschten Werdegang gesprochen (Sozialassistent - Erzieher - Sozialarbeiter).

Meine Frage ist nun: Steht mir eine Unterhaltszahlung zu?

Und was mich auch noch interessieren würde:

Bekommt man das sozusagen fehlende Geld beim BAföG-Amt (da das ALG II ja nur als Aufstockung dient) oder muss ich mein Gespartes aufbrauchen, bis ich wieder unter dem vom Jobcenter genannten Wert liege?

Wären meine Eltern auch noch während des Studiums zu Unterhalt verpflichtet?

Ich hoffe sehr, dass einer von euch vielleicht schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder sich mit der Rechtslage auskennt.

Vielen Dank im Voraus!

Arbeitslosengeld, Ausbildung, Recht, Unterhalt, Rechte, BAföG, Erzieher, Jobcenter, Rechtslage, Sozialassistent, Zweitausbildung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Ausziehen von Zuhause-Sorgen?

Hallo alle zusammen,

Ich habe ein Problem, und zwar werde ich bald ausziehen, ich bin inzwischen schon 18 Jahre alt und war beim Jugendamt, da wir Zuhause Probleme haben, mein Bruder hat psychische Probleme (er musste schonmal zwangseingewiesen werden) und ist in Therapie, aber nichts ändert sich, er ist aggressiv und meine Eltern sind überfordert. Das Jugendamt hat auch mit den Psychologen und der Klinik gesprochen, diese haben auch die Angst die ich habe als berechtigt bestätigt.

Ich habe nämlich Angst vor meinem Bruder und das obwohl er jünger ist als ich.

Ich war beim Jugendamt und würde eine AIB bekommen und eine Wohnung, welche vom JobCenter finanziert werden würden, ausserdem würde ich den Regelsatz erhalten plus mein Kindergeld.

Nun sind meine Eltern sehr verärgert und meine Mutter versucht mir ein schlechtes Gewissen zu machen, sie meint ich würde es sowieso nicht schaffen, und das die vom JobCenter mich zwingen werden, arbeiten zu gehen.

Dabei wollte ich nachfragen: stimmt das denn? Ich bin eine sehr gute Schülerin und bin in der Oberstufe, mein Durchschnitt ist seit 4 Jahren in Folge 1,3-1,4, ich gehe ausserdem auf eine Gesamtschule und will später entweder Psychologie oder auf Lehramt studieren. Ich will ausziehen da ich Angst habe, dass sich meine Noten verschlechtern werden (wegen dem Stress Zuhause, und weil ich halt Angst habe), da ich nachts nur mit verschlossener Tür schlafe, aber ich kann auch sehr schlecht schlafen und bin sehr gestresst.

Also meine Frage: Kann ich vom JobCenter "gezwungen" werden eine Ausbildung zu machen, oder wäre das bei meinen Noten/Zielen nicht der Fall?

Ich bin sehr zielstrebig und selbstständig, da meine Eltern nicht gut Deutsch können (Migrationshintergrund), musste ich schon sehr früh lernen, selbstständig zu sein, oft muss ich auch für sie übersetzen und mitgehen zu Terminen. Ich mache auch meine eigenen Termine (seit 3 Jahren) und nehme diese steht's wahr.

Danke für's lesen, und schonmal danke für die Antworten.

Ichi

Schule, Familie, Wohnung, Geld, Angst, Unterhalt, Eltern, Psychologie, Depression, Jobcenter, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Ausbildung und Studium
Gesetzlicher Betreuer hat sich nicht um Behinderte gekümmert / die Angelegenheiten nicht geregelt und jetzt steht sie mitten im Chaos?

In meinem Bekanntenkreis wurde für eine Behinderte direkt ab ihrem 18. Geburtstag eine rechtliche Betreuung angeordnet. Sie hatte einen Schlechten Draht zu ihren Eltern und deshalb wurde ein neutraler Betreuer hinzugezogen. Nun hat sich die Betreuung aber nicht wirklich um die Angelegenheiten gekümmert. Sie hatte bspw. ein Konto wo Geld angelegt war, das Geld war eigentlich dafür da, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Bevor das Geld nicht aufgebraucht wäre, hätte sie keine sozialhilfe bekommen. Nun hat der Betreuer ihr das Geld aber nicht eingeteilt und hat sich stattdessen selbst Gehalt auszahlen lassen, das ist jetzt aber nur nebensächlich und das Geld war sowieso bereits nach kurzer Zeit komplett weg.

Die Behinderte war anfangs noch in einer Maßnahme vom Jobcenter. Dort wurde dann aber letzendlich ihre Erwerbsunfähigkeit vermutet. Das Jobcenter ist jetzt immer noch für sie zuständig und fordert eine Therapie. Ansonsten nimmt sie an keinerlei Maßnahmen mehr teil und sieht die meiste Zeit fern.

Der Betreuer hätte eigentlich Anträge vom Amt stellen müssen und er hätte ihr das Geld zum Lebensunterhalt einteilen müssen. Er hat ihr aber nie Geld eingeteilt und es ist auch kompliziert weil sie bei den Eltern lebt. Im Endeffekt hat sie dann Sachen (Lebensmittel) über Internet bestellt, die nie gezahlt wurden. Sie sitzt jetzt mit mehreren Tausend Euro Schulden da und muss in Privatinsolvenz.

Die Betreuung wurde mit Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Das heißt so viel, dass sie gar nichts mehr allein machen konnte und nicht einmal eine EC-Karte hatte. Sie hatte praktisch kein Geld für Lebensmittel und hat sich dann über längere Zeit immer wieder Sachen bestellt, wovon sie nun Schulden hat. Der Betreuer kümmerte sich um nichts.

Nach 4 Jahren wurde die Betreuung dann einfach unter chaotischen Umständen beendet. Sie hat den Betreuer nicht mal mehr gesehen. Sie bekam per Post einen Beschluss, dass die Betreuung aufgehoben wurde und darüber ist sie eigentlich auch froh. Eine neue Betreuung will sie jetzt verständlicherweise nicht.

Sie wurde nun im völligen Chaos zurückgelassen und die Betreuung hat ihr Probleme eingebrockt, die sie in einen Teufelskreis gebracht haben. Es wurde sich um nichts gekümmert und sie steht in Chaos da. Sie lebt zwar bei den Eltern aber denen ist es egal und sie schaffen es auch nicht sich zu kümmern. Was könnte sie denn tun?

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