Hartz 4 , Darlehen, Schulden?

8 Antworten

Hallo verreisterNutzer,

der sauberste Weg wäre vermutlich, wenn Du dem Jobcenter einen Darlehensvertrag mit Deiner Bekannten vorlegen könntest. Ihr habt ja sicherlich eine Rückzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart, vielleicht auch marktähnliche Zinsen.

Damit sollte sich nachweisen lassen, dass es sich bei den Einzahlungen auf Dein Konto nicht um Dein Geld handelt, sondern lediglich um einen Privaten Kredit Deiner Bekannten. Es sollte dann also nicht als Dein Vermögen behandelt werden, da es ja eigentlich das Gegenteil davon ist - Schulden nämlich.

Falls Deine Bekannte auf eventuelle Nachfrage die Vergabe des Privatkredits bestätigt, sollte das die beste Variante sein, die in Deiner aktuellen Situation möglich ist.

Viele Grüße,
Jörg von Bon-Kredit

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wann hast du denn deinen ALG - 2 Antrag gestellt, was hast du im Antrag wegen evtl.vorhandenem Bargeld angegeben, wann ist die letzte Einzahlung erfolgt und um welche Summe sprechen wir hier ?

Wenn du selber eine Einzahlung auf deinem Konto vornimmst und nicht von dritten Gelder auf dem Konto eingehen, dann ist das eigentlich zumindest theoretisch kein Problem und schon gar nicht wenn das ganze spätestens im Monat vor dem ALG - 2 Antrag passiert ist.

Würdest du also nach dem Monat der Antragstellung noch eigene Einzahlungen auf dem Konto vorgenommen haben und im Antrag kein Bargeld angegeben haben, dann dürfte normalerweise solange du dein zustehendes ALG - 2 Schonvermögen mit diesen Einzahlungen insgesamt mit evtl. anderem vorhandenen Vermögen nicht überstiegen hast nicht passieren.

Man könnte dir dann nur vorwerfen das du keine Angaben darüber gemacht hast, aber du könntest ihnen dann z.B. ja sagen das du dachtest es nicht angeben zu müssen, solange du unter deinem Schonvermögen liegst.

Das du das Geld vorher nicht hattest wird man dir ja schlecht nachweisen können.

Du hast vorher noch kein ALG2 gehabt ? Dann google mal unter Schonvermögen, denn das darfst du besitzen, auch wenn du ALG-2 beantragst. Das geht dann nach Alter. Zudem hast du doch mit dem Geld die Schulden bezahlt, oder ? Wenn du allerdings während einem ALG-2 Bezug Geld immer überwiesen bekommst, dann könnte das als Einkommen gerechnet werden.

Ich glaube das sind in den Augen des JC Einnahmen und müssen angegeben werden, da sich deine Leistungen dementsprechend verringern.

Wenn du deine Schulden damit bezahlt hast, wurden die Beträge deinem Darlehenskonto gutgeschrieben. Wenn die Eingangs- (Geld von deiner Freundin) und Ausgangsbeträge (Darlehenstilgung) übereinstimmen oder wenigstens annähernd identisch sind, dann hast du den Nachweis. Bitte die Bank, dir einen aktuellen Kontoauszug für das Darlehen zu senden, den du dann an das Jobcenter weiterleitest.