Ausziehen von Zuhause-Sorgen?

12 Antworten

Frage auf dem Jobcenter nach. Ich kenne mich da nicht aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du deswegen deine Schulausbildung abbrechen musst.

Es ist wichtig und nicht egoistisch, an dich zu denken, du hast deine ganze Zukunft vor dir und willst und kannst das Beste aus dir heraus holen.

Ziehe aus, du bist 18 J., du schaffst die Schule und das Studium besser alleine, als mit deiner Familie, die dich stresst und vor der du Angst haben musst.

Nach dem Abi kannst du BaföG beantragen, plus Kindergeld, in eine WG ziehen oder in deiner Wohnung bleiben, so dass du gut über die Runden kommen kannst und studieren!

Lovely181 
Fragesteller
 21.08.2019, 20:23

Dankeschön, die Dame bei der AIB meinte, dass das nicht passieren würde (das ich gezwungen werde, arbeiten zu gehen). Aber ich habe trotzdem etwas Sorge, dass das Geld knapp wird.

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Solange du zur Schule gehst wird dich das Jobcenter zu keiner Arbeit oder Ausbildung drängen und wenn du dann später studieren möchtest, dann stehen dir vorrangige Leistungen wie Bafög - und ggf.Unterhalt von den Eltern und Kinder ( unter 25 ) zu.

Dein Kindergeld wird aber bis auf 30 € Versicherungspauschale ( wenn du nicht z.B. noch Erwerbseinkommen erzielst ) auf deinen Bedarf ( Leistungsanspruch ) vom Jobcenter angerechnet, bekommst dann dementsprechend weniger Leistungen vom Jobcenter gezahlt.

Lovely181 
Fragesteller
 21.08.2019, 20:07

Also bekomme ich weniger Geld als den Regelsatz, weil ich noch Kindergeld bekomme? Wie viel würde ich dann bekommen?

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Hacker48  21.08.2019, 20:31
@Lovely181

NEIN, du bekommst nicht weniger Geld.

  • ALG II, Wohngeld, etc. vom Jobcenter
  • Kindergeld von der Familienkasse
  • Bafög von was-weiß-ich wem
  • UInterhalt von deinen Eltern

Das wird alles so verrechnet, dass du den Regelsatz bekommst. Also ALG II. Das bedeutet normalerweise Geld für die Warmmiete und ~420€ zum leben.

https://www.hartziv.org/regelbedarf.html

(Natürlich darf die Warmmiete einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, das sind auch um die 400€ für eine angemessene Unterkunft. Aber bei der Suche danach unterstützt dich ja das Jugendamt, die haben damit Erfahrung.)

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Lovely181 
Fragesteller
 21.08.2019, 21:35
@Hacker48

Dankeschön!

Bekomme ich denn 420€?

Ich habe im Internet gelesen, dass ich ca 320€ bekommen würde (da ich unter 25 bin) aber ich bin mir da nicht sicher (?)

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Lovely181 
Fragesteller
 21.08.2019, 21:39
@Lovely181

Und die 420€ Plus Kindergeld (204€) also 604€ am Ende? Ein Bekannter meinte am Ende würde man nur 420€ bekommen, also der JobCenter rechnet es so ab, dass man von ihnen nur 220€ Plus das Kindergeld damit man auf 420€ kommt und nicht 620€ (er ist auch mit 18 ausgezogen usw). Stimmt das so?

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Hacker48  21.08.2019, 21:56
@Lovely181

Ja, das stimmt so. Das Kindergeld wird mit dem ALG II verrechnet, so dass du am Ende auf maximal 420€, genauer 424€ kommst. Aber glaub mir, das ist eine Menge Geld, wenn du sparsam bist, kommst du damit locker klar.

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Hacker48  21.08.2019, 21:57
@Lovely181
Ich habe im Internet gelesen, dass ich ca 320€ bekommen würde (da ich unter 25 bin) aber ich bin mir da nicht sicher

Dazu müsste ich lesen, was du gelesen hast. Wenn du die Seite wiederfindest, schreib sie mir, dann kann ich etwas dazu sagen. Es gibt Dinge, die nach Alter gestaffelt sind, dass das bei ALG II so ist, wäre mir aber neu...

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Lovely181 
Fragesteller
 21.08.2019, 22:02
@Hacker48

Dankeschön.

Ich habe gehört, dass ich den Strom auch selber zahlen muss? Da habe ich Angst, dass das sehr teuer wäre.

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Hacker48  21.08.2019, 22:07
@Lovely181

Den Strom musst du selbst bezahlen, ja. Aber nein, das ist nicht sehr teuer. Ich würde mal ganz grob sagen, dass du zwischen 30 und 60€ für Strom veranschlagen musst. Du kannst dir ja mal eine Liste machen, was du alles brauchst, was das kostet und wie viel dann von den 420€ übrig bleibt.

Aber glaub mir, es wird genug übrig bleiben. Solange du nicht gerade täglich im Luxus schwelgen möchtest.

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Lovely181 
Fragesteller
 21.08.2019, 22:40
@Hacker48

Also im Luxus leben will ich nicht haha.

Aber ich mache gerade meinen Führerschein und weiß nicht, wie ich das schaffen soll. Ich kriege zwar 1000€ für Möbel und habe ca 800€ gespart, aber ich weiß nicht.

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Hacker48  21.08.2019, 22:47
@Lovely181

Beim Führerschein KANN dich das Jugendamt / Jobcenter auch unterstützen, da ist aber an Bedingungen geknüpft. Im schlimmsten Fall, wirst du ihn abbrechen müssen, aber ich denke, das ist jetzt kein Beinbruch, oder bist du darauf angewiesen? Nur, wie gesagt, wenn du darauf angewiesen bist oder ihn beruflich brauchst, gibt es auch dort Möglichkeiten der Unterstützung.

Aber den Führerschein kannst du auch vom Ersparten bezahlen und, wenn du sparsam lebst, sogar von deinen monatlichen Einkünften. Den Unterhalt eines Autos wirst du allerdings vermutlich nicht leisten können oder nur mit Abstrichen.

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Lovely181 
Fragesteller
 21.08.2019, 23:09
@Hacker48

Also aus beruflichen Gründen brauche ich ihn nicht.

Wie kann mir das Jugendamt/der JobCenter da behilflich sein?

Ein Auto werde ich mir nicht anschaffen (wäre zu teuer) und ich wollte fragen, ob ich mit meinem Freund einziehen könnte, und wie dies die Sache beeinflussen würde (er ist auch Schüler und macht sein Abitur also ist er "Vollzeit" beschäftigt).

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Hacker48  21.08.2019, 23:10
@Lovely181

Mit Zuschüssen zu und/oder Übernahmen von Kosten.

Hm, das macht die Sache ein wenig komplizierter. Klär das am besten mit dem Jugendamt direkt. Wo kommen seine Einkünfte her?

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Lovely181 
Fragesteller
 21.08.2019, 23:14
@Hacker48

Danke sehr, da werde ich mich Mal erkundigen.

Also er kriegt lediglich Kindergeld (er wohnt aber noch bei seinen Eltern), er meinte er würde entweder einen Nebenjob annehmen oder Hartz 4 beanspruchen, aber ich weiß nicht genau, ich will ihn nicht damit belasten.

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Hacker48  22.08.2019, 00:36
@Lovely181

Hartz IV wird er nicht bekommen, da bis 25 seine Eltern für seinen Unterhalt zuständig sind. Bei dir wird sich das Amt das Geld auch von deinen Eltern wiederholen, sofern die genug besitzen.

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isomatte  22.08.2019, 05:23
@Lovely181

Weniger als die Regelleistung ja, weil du dann ja selber Einkommen hast, welches unter Berücksichtigung von Freibeträgen und evtl.weiteren absetzbaren erhöhten berufsbedingten Aufwendungen auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Am Ende hast du dann ja aber nicht weniger, im Gegenteil, durch diese genannten Freibeträge hast du sogar etwas mehr als ohne eigenes Einkommen.

Wenn du die Zusicherung vom Jobcenter bekommen hast, dann sollte dir die derzeit volle Regelleistung für einen Single von 424 € zustehen + deine angemessenen Wohnkosten.

Eigenes Einkommen wird dann unter Berücksichtigung der Freibeträge + evtl.weiteren absetzbaren Aufwendungen zuerst auf die Regelleistung angerechnet.

Solltest du also angenommen nur Kindergeld von derzeit 204 € bekommen und keine weiteren Einkommen haben, dann kannst du auf sogenanntes sonstiges Einkommen ab dem 18 Lebensjahr min.30 € Versicherungspauschale geltend machen.

Diese min.30 € würden also theoretisch von den 204 € Kindergeld abgezogen, es blieben dann max.174 € anrechenbares Einkommen vom Kindergeld übrig, du würdest dann vom Jobcenter noch 250 € für deine Regelleistung + deine angemessene Warmmiete bekommen.

Am Ende würdest du dann 250 € + 204 € Kindergeld + deine angemessene Warmmiete haben, also für den Lebensunterhalt stünden dir dann 454 €, statt nur 424 € zur Verfügung.

Wenn du mit Strom nicht auch deine Wohnung heizen musst oder Wasser dezentral mit einem Boiler / Durchlauferhitzer erwärmen musst, dann musst du den Strom aus deiner Regelleistung bzw.Einkommen selber zahlen, bei einem Single sollten das monatlich im Normalfall nicht mehr als 50 € sein.

Würde dein Freund mit in die Wohnung ziehen, dann würde dir das Jobcenter auf jeden Fall weniger für deine Wohnkosten zahlen, würde es keinen Untermietvertrag mit deinem Freund geben, dann würde das Jobcenter in der Regel diese Kosten um 50 % reduzieren, würdest dann also nur noch deinen Kopfanteil der Warmmiete bekommen.

Dein Freund müsste dann die anderen 50 % selber an dich zahlen und seinen Anteil für Strom beisteuern, wie er das dann finanziert ist sein Problem, einfach mal ALG - 2 beantragen wird bei ihm sehr wahrscheinlich nichts werden, beantragen kann er es natürlich, aber am Ende wird er sicher nichts bekommen und wenn, dann wird das Jobcenter versuchen es von seinen Eltern wieder zu bekommen.

Das gleiche gilt dann bei dir auch, zumindest wenn du in Ausbildung bist oder dich ernsthaft bemühst eine zu bekommen, dann wird die Leistungsfähigkeit der Eltern geprüft und sollten sie es sein, dann werden sie ans Jobcenter zahlen müssen.

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Lovely181 
Fragesteller
 22.08.2019, 07:08
@isomatte

Er würde sowieso ALG2 bekommen, er ist Pflegekind und das wurde bei seinem Bruder auch gemacht (weil sie kein Geld mehr bekommen haben -Pflegegeld- ausser Kindergeld).

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isomatte  22.08.2019, 07:41
@Lovely181

Ja, in der Pflegefamilie !

Zieht er da aber ohne wichtigen Grund ohne vorherige Zusicherung für die Kostenübernahme für Miete usw.aus, dann würde er für seinen Anteil an der Miete nicht einen Cent bekommen.

Außerdem stünde ihm dann wie bei den Pflegeeltern nur sein geringerer Regelsatz für den Lebensunterhalt von derzeit 339 € ( 18 - 24 Jahre ) zu, darauf werden dann eigene Einkommen dementsprechend angerechnet.

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Lovely181 
Fragesteller
 22.08.2019, 08:53
@isomatte

Danke für die Antwort.

Also würde er beim ausziehen nur 339€ (mit dem Kindergeld schon einberechnet) bekommen, und die Miete wird nicht gezahlt? Oder hab ich das falsch verstanden?

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isomatte  22.08.2019, 09:01
@Lovely181

Wenn das Jobcenter keinen wichtigen Grund für den Auszug bekommt und auch anerkennt, dann ja, Kindergeld wäre sonstiges Einkommen und würde, wenn er sonst kein weiteres Einkommen hat, auf welches schon Freibeträge berücksichtigt würden in der Regel bis auf 30 € Versicherungspauschale angerechnet.

Für die Miete würde er dann nichts bekommen, hat er die Zusicherung vom Jobcenter nicht.

Auf die 339 € würden dann also vom Kindergeld max.174 € angerechnet, den Differenzbetrag von 165 € könnte er dann als Aufstockung bekommen, müsste dann aber wie gesagt 50 % deiner Warmmiete und Stromkosten selber an dich zahlen.

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Lovely181 
Fragesteller
 22.08.2019, 12:45
@isomatte

Dankeschön für die Antwort! Ich werde mich dann Mal erkundigen!

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Hallo junge Dame,

bis zum Abitur besteht aus meiner Sicht kein Grund zur Sorge, dass man von Dir verlangen könnte, die Schule abzubrechen und eine Ausbildung zu beginnen. Solange Du noch keine 18 Jahre alt bis, bist Du eh vom Gesetz her schulpflichtig.

Und wenn Du das Abitur in der Tasche hast, dann beantragst Du Bafög und studierst was Du möchtest.

Nein, lass Dich nicht abschrecken. Ich finde es unfair und egoistisch, was Deine Eltern Dir mit der Lüge zumuten. Deine Eltern wollen von Deinen guten Deutschkenntnissen und von Deiner Hilfe profitieren. Das verstehe ich sogar. Aber es ist egoistisch von ihnen, Dir Deine Zukunft zu erschweren. Geh Deinen guten Weg!

Viel Erfolg !

Lovely181 
Fragesteller
 20.08.2019, 21:22

Danke sehr, ich bin mir auch sehr sicher, dass meine Eltern mich nur da haben wollen, um sie mit meinen Deutschkenntnissen zu unterstützen...aber machen mich dafür ständig fertig.

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Hallo Ichi😁Es tut mir leid das zu lesen..schon sehr krass..ich kenne mich damit wirklich nicht aus. Daher empfehle ich dir zum zuständigen Sozialverband in deiner Stadt zu gehen und dich beraten lassen..die helfen auch weiter in fast jeder Situationslage...kostenlos..

Mehr kann ich leider nicht helfen..dennch drücke ich dich von Herzen und wünsche dir nur das Beste für deine Zukunft !

LG Sky. .💥💥💥

Also meine Frage: Kann ich vom JobCenter "gezwungen" werden eine Ausbildung zu machen, oder wäre das bei meinen Noten/Zielen nicht der Fall?

Nein - und solange das JA Deinen Auszug aus dem elterlichen Haushalt als zwingend notwendig erachtet, so wirst Du Leistungen bekommen, die es Dir ermöglichen in Ruhe Dein Abitur abzulegen.

Darunter fallen vermutlich auch Leistungen wie Schülerbafög, das gesetzliche Kindergeld, elterlicher Barunterhalt - soweit Deine Eltern leistungsfähig sind usw. ......

Lovely181 
Fragesteller
 20.08.2019, 21:26

Danke sehr, darf ich denn Schülerbafög erhalten, wenn ich schon Harz4 und mein Kindergeld bekomme? Immerhin wäre das dann "zu viel Geld" für den JobCenter, also aus ihrer Sicht, oder?

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Hacker48  20.08.2019, 21:30
@Lovely181

Wahrscheinlich nicht. Aber du bekommst kein Hartz IV, wenn du Bafög-berechtigt bist, du bekommst dann eben Bafög. Aber keine Sorge, du wirst immer genug zum leben haben.

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Nordlicht979  20.08.2019, 21:36
@Lovely181

wenn Du Schüler-Bafög erhältst, wird das Jobcenter seine finanzielle Leistung entsprechend verringern. Damit ist zu rechnen. Wenn Dich das Jobcenter unterstützt, bis Du verpflichtet, etwaige Veränderungen der finanziellen Lage mitzuteilen.

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wilees  20.08.2019, 21:40
@Lovely181

Du wirst nicht "zig" Leistungen nebeneinander erhalten, sondern soviel, dass Dein Grundbedarf gesichert ist.

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