Wer kann ein gutes Windows 11 Buch empfehlen?

Mein Anliegen ist schnell erklärt

Eine Arbeitskollegin ist Anfang 50 und hat sich vor kurzem den ersten Rechner in Ihrem Leben gekauft.

Nach einem Crashkurs, den die Volkshochschule anbot, ist sie befähigt im Internet zu surfen und E-Mails schreiben & empfangen klappt auch. Das war's dann aber auch.

In der VHS gab's ein paar zusammen getackerte DIN-A4 Seiten. Mit den 2, 3 Büchern, die ihr Kollegen geliehen haben, kommt sie nicht klar.

Nun zu meiner Frage: Gibt es gute Windows 11 Bücher, die für wirklich für absolute Anfänger geschrieben wurden?

Ich meine also nicht einfach nur einen Ratgeber. Die zu finden ist kein Problem. Es sollte am Besten ein Buch mit wenig Schrift und vielen Bildern sein.

Viele Ratgeber setzen halt Grundwissen voraus.

Im Buch steht zum Beispiel: "Öffnen Sie den Taskmanager......." Dazu muss jedoch bekannt sein, was ein Taskmanager ist. Also sucht sie im Index unter T wie Taskmanager. Sie weis jetzt zwar kurzfristig, wie sie den Taskmanager öffnen kann, damit sie die Übung im Buch weiter machen kann. Aber das Hin- und Herblättern vermittelt doch keine Kenntnisse.

Letztens war auch gut. Da wurde ich gefragt, ob es Tipps bei der Nutzung der Kacheln gibt.

Ich bin ehrlich, dass weiß ich selbst nicht so genau. Ich benutze seit Windows XP Linux und habe mich nie für die Kacheln interessiert. Und ich habe auch keinen Bock mich heute damit zu beschäftigen, um es ihr erklären zu können.

Andere Dinge wie Ordner anlegen, umbenennen, usw. kann ich ihr zeigen, aber alles ständig wiederholen ist nicht so mein Ding. Sie ist oft frustriert weil nicht klappt, was im Buch steht. Obwohl sie alles genauso gemacht hat.

Vielleicht weiß der eine oder andere, was ich meine.

Nun war mein Gedanke, ihr einen guten Ratgeber zum Geburtstag zu schenken.

Wer selbst Erfahrungen gemacht hat und was empfehlen kann mir gerne einen Link, die ISBN oder den Titel nennen. Kalkuliert habe ich bis 50,- EUR. Muss aber nicht das Billigste sein.

Ich bin mal gespannt.

Ratgeber, Windows 11
HP Drucker über Wireless-Verbindung oder USB-Kabel installieren?
Ich habe mir einen neuen HP Drucker angeschafft.

Das hätte ich wahrscheinlich nicht getan, wenn ich gewusst hätte, dass HP nicht mal eine Installations-CD zu Verfügung stellt.

Stattdessen soll die Kiste über eine Wireless-Verbindung installiert werden.

Ich soll den Drucker registrieren oder ein Konto einrichten.

Sinn und Zweck scheint wohl die Nutzung des HP Instant Ink Service.

FUNKTIONSWEISE

  • Ihr Drucker informiert uns, wenn Sie weitere Tinte benötigen.
  • Diese wird bequem zu Ihnen nach Hause geliefert.

Das die Hersteller nicht am Gerät, sondern am Verkauf der Tinte verdienen, war mir bekannt. Nicht aber, dass der Verbraucher agressiv beworben wird.

Die gesamte Anleitung beschäftigt sich lediglich mit der Wireless-Installation.

Am Ende wird mit 2 Sätzen das USB-Kabel erwähnt.

HP OfficeJet 3831 bedienungsanleitung download. Hilfe, Anweisungen, installation, einrichten, drahtlose Verbindung (Wireless / Wi-Fi), drucken und scannen, problembehandlung, fehlercodes, usw.

https://www.bedienungsanleitungpdf.com/hp-officejet-3831/

Nun zu meiner Fragen:

  • Ist meine Befürchtung, das mein Druckverhalten registriert und für Marketingzwecke genutzt wird unbegründet, oder muss ich mit noch mehr Werbemüll rechnen, wenn ich den Drucker über Wireless installiere?
  • Ich hatte bisher alle Drucker mit Kabel-Verbindung und die Probleme gehabt.
  • Ich habe auch auf keinen Fall vor, ein HP Tinten-Abo abzuschließen.
  • Wie nicht anders zu erwarten, hat man bereits belegt, dass die Tinte letztendlich sehr viel teurer ist, als die aus dem Laden.
  • Hat eventuell jemand Erfahrungen sammeln können und kennt vielleicht Tricks, was bei der Installation beachten werden sollte. Funktionen die aktiviert oder deaktiviert werden müssen.
Vielen Dank für eure Tipp, Tricks und vielleicht auch weitere allgemeine Informationen
Mit Wireless installieren 50%
Mit USB-Kabel installieren 50%
Computer, Technik, Drucker, HP, Technologie, Spiele und Gaming
Wer kann bei SGB 2-Fragen helfen?
Der Fall:

Eine alleinerziehende Mutter lebt mit ihren beiden Söhnen von Hartz IV.

Der jüngere Sohn (16J.) ist Schüler. Der ältere Sohn (19 J.) hat im August eine Ausbildung begonnen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gehört der 19-jährige mit eigenem Einkommen (750,- EUR) nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft.

Da er jedoch weiterhin im Haushalt lebt ist nun die Frage, welchen Betrag der Auszubildende von seinem Einkommen behalten darf.

Meine eigene Recherche hat zu folgendem Ergebnis geführt:

Freibetrag Erwerbseinkommen:

100,- EUR vom Bruttoeinkommen zzgl. 20 % vom Restbetrag.

Berechnung:

750,- EUR - 100,- EUR = 650,- EUR

20% von 650,- EUR = 130,- EUR

Demnach ergibt sich ein Freibetrag von 230,- EUR (100,- € + 130,-€)

Einkommen 750,- EUR - 230,- EUR Freibetrag = 520,- EUR Einkommen, das vom Jobcenter angerechnet wird?

Ist diese Berechnung soweit richtig?

Zudem kann der Auszubildende offensichtlich Fahrtkosten und andere Aufwendungen in Abzug bringen.

So richtig verstanden habe ich leider nicht die Erklärungen zu:

  • Grundfreibetrag von 3.100,- EUR für volljährige Personen
  • Rücklagen für das Alter

Entsprechende Aussagen habe ich hier gefunden:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/4-einkommen-und-vermoegen.html

Zusammenfassung:

  1. Berechnet das informierte Jobcenter den Freibetrag von 230,- EUR automatisch oder muss diesbezüglich ein Antrag gestellt werden.
  2. Bekommt der volljährige Sohn ebenfalls einen Bewilligungsbescheid, da er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
  3. Erhält der Sohn Auskunft, wenn die Mutter ihm Einsicht in den aktuellen Bewilligungsbescheid verweigert?
  4. Welche Möglichkeiten kann/sollte der Sohn nutzen um möglichst viel von seinem Einkommen als Auszubildender behalten, bzw. in die private Altersversorgung anlegen zu können?
  5. Wie genau verhält es sich mit dem Grundfreibetrag von 3.100,- EUR. Kann dieser Betrag geltend gemacht werden - wenn ja, wie?
  6. Welchen Status hat der erwachsene Sohn in dieser Gemeinschaft?

Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus!

Ausbildung, Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, SGB II, Wirtschaft und Finanzen
Wie werden Überstunden bei einem Festgehalt berechnet?

Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?

Es geht um folgende Situation:

Ein Arbeitnehmer erhält ein mtl. Festgehalt von 1.900,- EUR (Brutto). Die Arbeitszeit ist mit 35 Stunden pro Woche vertraglich vereinbart.

Betriebsbedingt arbeitet der Angestellte jedoch 1 Stunde länger pro Tag. Dadurch arbeitet er tatsächlich 40 Stunden pro Woche.

Die gesammelten Überstunden sollte der Arbeitnehmer ursprünglich, ersatzweise als Freizeit vergütet bekommen.

Der Arbeitnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist von 14 Tagen ist durch Resturlaub abgedeckt, sodass er nicht mehr im Betrieb arbeitet.

Meine Frage: Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die belegbaren, jedoch nicht gezahlten Überstunden nachträglich auszahlen?

Meine Frage: Wie würde der Stundenlohn berechnet?

Ich bin fast sicher, dass die nachfolgende Rechnung falsch ist. Denn das mtl. Festgehalt ändert sich nicht. Egal ob der Monat 28 Tage oder 31 Tage hat.

Einfach, um besser rechnen zu können, habe ich für dieses fiktive Szenario, einen Zeitraum von 1 Jahr gewählt.

Für die Berechnung des Stundenlohns, sowie für die Anspruchsfrage, spielt es ja keine Rolle, ob es 260 oder 50 Überstunden sind.

Meine Frage: Angenommen, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Nachzahlung. In diesem Fall würde der Betrag ja sicher voll versteuert werden.

Damit hätte der Arbeitnehmer aber auch mehr als vereinbart in die Sozialkassen gezahlt. Würde sich dadurch z.B. sein Anspruch auf Arbeitslosen- oder Wohngeld ändern?

Eigentlich finde ich zu fast allem Erklärungen im Internet. In diesem Fall ist die Formulierung jedoch nicht so einfach, sodass Google leider nicht die erhofften Informationen liefern konnte.

Mir wäre also auch schon geholfen, wenn mir jemand einen Google-Tipp nennen könnte oder Stichworte zu diesem speziellen Thema.

Es handelt sich hierbei wirklich um ein Thema, an dem ehrliches Interesse besteht.

Pauschalaussagen wie: "Wer arbeitet hat auch Geld verdient" oder "Geh zum Anwalt und verklag den Arbeitgeber" sind da als Lösungsvorschlag weniger geeignet.

Vielen Dank im Voraus!

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Arbeitsrecht, Überstundenauszahlung
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