ALG2 während Urlaubssemester wegen PRAKTIKUM?

Guten Tag,

ich hätte eine Frage, vielleicht hat jemand konkrete Antworten:

Ich bin über 25 Jahre alt und studiere aktuell und werde nun im kommenden Semester (zwischen Anfang April und Ende September)

ein Urlaubssemester einlegen, da ich während der Vorlesungszeit

(Mitte April bis Ende Juli) ein unbezahltes Praktikum absolviere.

In dieser Zeit der kompletten Beurlaubung (zwischen Anfang April und Ende September) bin ich nicht berechtigt BAFÖG zu beziehen und habe insofern bislang kein Einkommen.

Ich würde gerne wissen ob es möglich ist während der Zeit des Urlaubssemesters ALG2 zu beziehen.

(bzw zumindest Leistungen für die Miete beantragt werden können.)

Wenn ja, gilt das dann für das gesamte beurlaubte Semester, in dem ich mich um keinerlei Studienangelegenheiten kümmere (Besuchen von Vorlesungen, Vorbereitungen oder ausführungen von Arbeiten usw)?

Gelten die Leistungen dann auch für die Zeit innerhalb des Urlaubssemesters, in der ich das unbezahlte Praktikum absolviere?

Und wenn nicht, welche Optionen zur Finanzierung habe ich in dieser Zeit?

(Das Praktikum ist unbezahlt und es handelt sich nicht um ein Pflichtpraktikum.)

Ich habe mich bislang im Netz informiert, aber habe bislang keinerlei Infos zu dem Fall Urlaubssemester wegen Praktikum erhalten.

Vielen Dank im Voraus,

schönen Gruß!

Schule, ALG II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter, Universität, Urlaubssemester, Ausbildung und Studium
Fallmanager Jobcenter wechseln möglich?

Hallo zusammen.

seit kurzer Zeit bin ich beim Jobcenter und habe Probleme mit dem Fallmanager. Er Sucht regelrecht krieg mit mir. Alles fing damit an, das man mir nicht den vollen Lebensunterhalt Auszahlte. Ich bekomme gerade mal 24,08€ monatlich zum Leben plus die Mietkosten, die genau in der Vorgabe des Jobcenters liegen. Als ich meinen Fallmanager darauf ansprach, wurde mir gesagt, das hätte alles seine Richtigkeit und ich könne froh sein das ich überhaupt etwas bekomme. Als ich dem Herrn dann mit einem Anwalt drohte, bekam ich plötzlich eine 30%ige Kürzung mit der Begründung, ich hätte nicht an der Maßnahme teilgenommen, die er mir auferlegt hätte. Ich habe nie eine Maßnahme bekommen! Nun bekomme ich seit Anfang Januar nur noch 14,17€ Lebensunterhalt und der Fallmanager droht mir mit Einstellung der Mietzahlungen, außerdem zeigte er mich an und behauptete ich hätte ihn massiv beleidigt, was nicht der Wahrheit entspricht. Ich habe diesen Fall seinem Vorgesetzten mitgeteilt und der sagte mir am Telefon eiskalt, wenn ich weiterhin lügen über meinem Fallmanager verbreiten würde, würde ich mit einer erneuten Strafanzeige rechnen müssen. Ein Wechsel des Fallmanagers wurde abgelehnt und meine Beschwerden werden nicht bearbeitet! Was kann ich auf die Schnelle tun um diesen Mann los zu werden? Ich bin bereits auf der Suche nach einem Anwalt aber bis der was tut, ist es vielleicht schon zu spät und ich lande im Obdachlosenheim!

Recht, Jobcenter
Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

Einer meiner bekannten lebt noch bei den Eltern. Er ist 23 und hatte bis vor kurzem eine gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Er hat einen Minijob (Sonntagsblatt verteilen) wo er während des ganzen Zeitraums bis jetzt monatlich 70 Euro verdiente. Von dem Geld hat er sich Lebensmittel selbst gekauft.

Nun bekam er vom Jobcenter eine Rückforderung. Er soll angeblich zu viel Geld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen.

Er wusste aber von nichts. Er wusste nicht einmal, dass Anträge im Jobcenter gestellt worden sind geschweige denn dass Leistungen bezogen wurden. Anträge hat der Betreuer allein gestellt und das Geld (auch sein Anteil) sei angeblich auf das Konto der Eltern überwiesen worden.

Normalerweise könnte das gar nicht sein. Der Betreuer wäre eigentlich dafür zuständig gewesen, das Geld einzuteilen. In dem Fall wären also nicht die Eltern, sondern Betreuer verantwortlich gewesen. Im Großen und Ganzen kann hier sogar von einer Pflichtverletzung gesprochen werden.

Meint ihr, dass der Betreuer hier zur Rechenschaft gezogen werden könnte und meinem Freund die Leistungen erstatten müsste? Die Betreuung wurde bereits vor mehreren Monaten beendet.

Recht, Sozialrecht, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Jobcenter, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen
Jobcenter lehnt Kaution Antrag ab. Obdachlosigkeit droht, ist das rechtens?

Zu mir: ich bin 21 ex obdachlos und psychisch vorbelastet. Bei meinem ersten Antrag auf Arbeitslosengeld wurde abgelegt mit der Begründung sie seien keine Obdachlosen auffangstation.

Nachdem mein Freund mich begleitete sah alles anders aus und der Antrag wurde bewilligt. > Mein Problem jetzt: zum 30.09.19 wurde mein altes Mietverhältnis gekündigt. Dies teilte ich dem Jobcenter am 26.09.19 mit. Ich hatte viele Wohnungsbesichtigung und hab wirklich nur Absagen bekommen und war am verzweifeln, da ich zwar kurzzeitig bei meinem Freund und seiner Familie wohnen konnte, aber nicht auf längere zeit. Im Oktober habe ich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft gefunden und bin mit dem dummerweise schon von mir unterschriebenen Mietvertrag zum Jobcenter.Dort wurde ich gefragt ob ich dann auch ein Darlehen benötigen würde, was Ich DUMMERWEISE verneinte. Der Mietvertrag lief auf den 15.10.19 was falsch war da ich erst zum 01.11.19 einziehen konnte. Hab dann beim JC angerufen und meiner zuständigen Beraterin der Leistungsabteilung bescheid gesagt dass der Mietvertrag falsch ist und dass der Vermieter mir nochmal einen mit dem richtigen Datum ausstellt. Sie meinte dass das in Ordnung ist und dass ich den neuen Mietvertrag dann einreichen soll. Ausserdem würde ich noch Post bekomme wegen einer Überzahlung was mit meinem Geld dann verrechnet wird. Da mir das Geld für den 15.10 überwiesen wurde. Soweit so gut. Es gab nie einen Ablehnungsbescheid oder sonstiges. Habe den neuen Mietvertrag dann eingereicht und 2 mal angerufen und gefragt ob ich ein Darlehen bekommen könnte, da ich sonst die Gefahr sehe erneut gekündigt zu werden..Und obdachlos zu werden. Da ich meine 2 Rate der Kaution für die neue Wohnung nicht zahlen kann. Ich hab die Umzugskosten und die Ratenzahlung meiner alten Mietschulden bzw Nebenkosten Nachzahlung + sonstige kosten zum leben ziemlich unterschätzt. Dies wurde aber abgelehnt mit der Begründung ich hätte den Mietvertrag davor schon unterschrieben..

Ich Weiss nicht was ich machen soll es würde ja nichts abgelehnt und die Kosten sind angemessen

Recht, Jobcenter
Hätte Betreuer sich vergewissern müssen, dass Leistungen vom Jobcenter beim Betreuten ankommen? Denkt ihr dass hier eine Pflichtverletzung vorliegt?

Es geht hier um eine Bedarfsgemeinschaft, bei der ich (21) mit einem Elternteil in einer Mietwohnung lebe. Ich hatte einen gesetzlichen Betreuer mit Vermögenssorge und zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt.

Nun war es so, dass jegliche Anträge nur mein Elternteil und der Betreuer beim Jobcenter gestellt hat. Die Leistungen wurden ausschließlich auf das Konto meines Elternteils überwiesen.

Ich hatte die ganze Zeit über einen flexiblen Job, wo ich monatlich etwas mehr als 100€ verdient habe. Dies war aber zu wenig; Laut Regelsatz stehen jedem Sozialhilfeempfänger der bei den Eltern lebt Leistungen in Höhe von 320€ zu.

Nun bekam ich einen Brief von der Mahnabteilung des Jobcenters; Ich sollte doch bitte 400€ zurückzahlen. Die 'Überzahlung' fand in der Zeit zwischen 2017-2018 statt, in der ich unter Betreuung stand. Ich habe jetzt seit einem Jahr keinen Betreuer mehr und habe auch bis jetzt noch keinen Antrag beim Jobcenter gestellt.

Ich wusste aber nichts davon, dass das Jobcenter Leistungen überweist und ich habe auch keinen Antrag gestellt. Wie schon oben geschildert, hat das alles der Betreuer mit meinem Elternteil geregelt. Ich erhielt keine Kenntnis darüber, ob oder wie viel Geld für mich überwiesen wurden. Vom Betreuer erhielt ich auch keine Kenntnis.

Laut meinem Kenntnisstand weiß ich, dass der Betreuer sich eigentlich vergewissern muss, dass das Geld beim Betreuten ankommt. Er müsste also das Geld entweder auf das Konto des Betreuten überweisen oder es ihm in bar übergeben ggfs. gegen Unterschrift, damit der Betreuer einen Nachweis hat, dass er das Geld dem Bretreuten übergeben hat.

In meinem Fall liegt also eigetnlich eine Pflichtverletzung vor. Das Geld wurde nur auf das Konto des Elternteils überwiesen und auf dieses Konto hatte der Betreuer keinen Zugriff - er hatte also keine Handhabe mehr darüber, was mit dem Geld geschieht.

Pflichtverletzung; JA 50%
Pflichtverletzung; NEIN 50%
Pflichtverletzung; VIELLEICHT 0%
Job, Geld, Recht, Psychologie, Betreuer, Gesellschaft, Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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