Hartz 4, vorrübergehende Arbeitsunfähigkeit, Attest?

3 Antworten

Wenn du den Antrag auf AlG 2 gestellt hast, bist du selbstverständlich VERPFLICHTET, die AU beim JobCenter einzureichen.

Ob du rückwirkend einen Leistungsanspruch hast, hängt natürlich auch davon ab, ob du dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehst. Wenn das nicht der Fall ist, hättest du originäre Sozialhilfe beantragen müssen.

wenn der Antrag bewilligt wird, bekommst Du natürlich rückwirkend ab Antragsstellung im Juli Dein Geld


Wieso hast du im Juli keinen Antrag gestellt?

Rückwirkend wird nicht gezahlt, warum auch?