Hallo, da der Internet-Dschungel doch ziemlich verworren ist, kann mir vielleicht jemand hier unkompliziert Auskunft geben:
Nach längerer Arbeitslosigkeit fange ich demnächst einen neuen Job an. Der Verdienst wird netto bei ca. 1700 Euro liegen. Ich bin zwei Kindern unterhaltspflichtig, die im Haushalt meiner Ex-Frau leben. Ein weiteres Kind lebt in meinem eigenen Haushalt. Zur Zeit erhalte ich für das bei mir lebende Kind UVG, umgekehrt die Mutter für die beiden bei ihr lebenden.
Da mein Nettogehalt nicht ausreicht, um den eigentlichen Unterhaltssatz nach Tabelle zu zahlen, meine Frage, wie hoch der Unterhalt tatsächlich sein wird. Ich hatte gelesen, dass die 1178 Euro-Grenze nur für "normale" Pfändungen gilt, bei Unterhalt aber noch darunterliegt. Und: Wird bei der Freigrenze berücksichtigt, dass im eigenen Haushalt auch noch ein weiteres Kind lebt (oder werden die Lebenshaltungskosten durch UVG und Kindergeld als abgegolten betrachtet? ?