Das JobCenter hat an mich Post adressiert die aber an meine Freundin gehen soll. Sie begründen dies damit dass ich der Vorstand der wohnung sei und desshalb die Post an mich geht. Vorstand der Wohnung, OK, gehen wir beide noch mit, aber ich bin nicht Ihr Vormund (z.B. Eltern, Betreutes wohnen oder Betreuer von leuten mit Problemen). Wir denken uns beide dass somit Briefgeheimnis (Grundgesetzt Artikel 10) gebrochen wird.

Da wir uns aber beide nicht sicher sind hier meine Frage.

Dürfen die das wirklich?