Muss ich Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt zurück zahlen den ich vom JobCenter bekommen habe? Das Jugendamt behauptet es habe das Geld ans JobCenter überwiesen?
Das Jugendamt fordert von mir eine Rückzahlung vom Unterhaltsvorschuss.
Ich habe von Jugendamt nichts bekommen.
Die Mitarbeiterin vom Jugendamt behauptet: Das Geld habe das Jugendamt an das JobCenter überwiesen und das JC habe es als Teil der Leistungen an mich überwiesen.
11 Antworten
Du bist der Kindsvater, dein Kind lebt bzw.lebte zu diesem Zeitpunkt nicht bei dir, demnach warst du deinem minderjährigen Kind zum Barunterhalt verpflichtet, vorausgesetzt das du zu dieser Zeit auch leistungsfähig warst.
Das dein Kind nicht bei der Mutter gemeldet war bzw.ist kann ich dir nicht glauben, denn wenn das nicht der Fall wäre, hätte deiner Ex - weder Unterhaltsvorschuss noch Kindergeld zugestanden.
Hier ist das Jobcenter fürs Kind in Vorleistung gegangen, weil die Beantragung / Bewilligung des UVG - ggf.längere Zeit gedauert hat, dann stellt das Jobcenter beim Jugendamt einen Erstattungsantrag und die Vorleistung wird automatisch unter beiden mit dem zugestanden UVG - verrechnet, also ans Jobcenter überwiesen.
Wenn du also in dieser Zeit leistungsfähig warst, dann musst du UVG - auch zurückzahlen wenn deine Ex - fürs Kind im besagten Zeitraum kein UVG - von der Familienkasse fürs Kind bekommen hat, denn das ging dann wie gesagt ans Jobcenter.
Unterhaltsvorschuss und Kindergeld, sowie Leistungen vom Jobcenter ( Sozialgeld für Kinder unter 15 Jahren ) bekommt man nur dann, wenn erstens nachgewiesen wird dass das Kind im Haushalt des Antragstellers lebt und zweitens, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie wollte das deine Ex - denn nachweisen, wenn nicht durch eine Meldung beim Einwohnermeldeamt ?
Also muss dein Kind bei ihr gemeldet sein bzw.gemeldet gewesen sein.
Nur das du dein Kind nicht abgemeldet hat, bedeutet ja noch lange nicht das deine Ex - es dann nicht auf ihren Haushalt anmelden kann, wenn es tatsächlich bei ihr lebt und dann bist du bei Leistungsfähigkeit zum Barunterhalt verpflichtet.
Fordere den Bescheid dazu an, in dem das drin steht. Wobei: DEN müsstest du eigentlich vorliegen haben....
Schicke alle Bescheide des JC den Zeitraum betreffend in Kopie hin.
Dan schicke die Kontoauszüge den Zeitraum betreffend und beweise, dass du NICHTS erhalten hast.
Dann soll die dazu Stellung nehmen.
Er ist der Vater. Und fragt ernsthaft ob er Unterhalt für sein Kind zahlen muss.
Das ist schon gut möglich das es so ist.
Rede am besten mit ihnen, ich bin mir fast sicher das sie dir besser weiter helfen können wie alle anderen hier.
Wenn das Jugendamt in Vorleistung getreten ist und den Unterhaltsvorschuss an den JC überwiesen hat, dann hat das Jugendamt das Recht, diese Vorleistung vom JC zurückzufordern.
Dann lass dir doch vom Jugendamt eine Bestätigung schicken, wann und wieviel Geld an das JC überwiesen wurde.
Mit dieser Bestätigung gehst du dann zum JC und klärst das mit denen ab.
Im Grunde eine völlig einfache Sache.
Du bist der Elternteil, bei dem das Kind lebt?
Dann kann das Jugendamt nichts zurückfordern.
Unterhaltsvorschuss geht immer an die Eltern, nicht ans Jobcenter.
Muss das Geld zurückgezahlt werden obwohl es nicht direkt vom JA kam sondern von JC?
Ja .Dein geld kann dir sogar gepfändet werden wen du genug geld dafür hast.
noch mal: du kriegst Geld von X und komm Y und fordert Geld von dir, und sagt das es hat das Geld an X überwiesen. Würdest du das Geld an Y geben?
Du bist der Vater.
Selbstverständlich musst Du den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen.
Das dein Kind nicht bei der Mutter gemeldet war bzw.ist kann ich dir nicht glauben, denn wenn das nicht der Fall wäre, hätte deiner Ex - weder Unterhaltsvorschuss noch Kindergeld zugestanden.
Meine Tochter war ger nicht bei meiner Frau angemeldet.
ich frag mich warum soll ich überhaupt das Geld zurück zahlen wenn der UVG an meiner Frau bezahlt wurde ohne dass meiner Tochter bei ihr angemeldet war!