Haushaltsgemeinschaft bei erteilter Vollmacht?
Hey Leute,
ich würde gerne meine Mutter gegenüber dem Jobcenter vertreten also das ich Anträge abgeben und besprechen kann oder telefonisch Auskunft erhalte.
Nun ist es so, dass ich mit meiner Mutter in einer Wohnung wohne und wir weder zusammen haushalten und wirtschaften.
Es stellt sich mir die Frage, ob das Jobcenter durch die Vollmacht davon ausgehen kann, dass ich sie finanziell unterstütze und somit mein Einkommen angerechnet wird ?
1 Antwort
2 unterschiedliche Schuhe.
Wenn du bei deiner Mutter in der Wohnung lebst, habt ihr beide eine Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall müsstest du als Verdiener der Haushaltsvorstand sein und den Antrag beim Jobcenter stellen.
Eine Vollmacht hat nichts mit einem gemeinsamen Haushalt zu tun. Du kannst auch eine Vollmacht erhalten (von deiner Mutter) das du alle Geschäfte (welche) für sie erledigst.
Ab dem 25 Lebensjahr bzw.auch darunter, wenn man mit seinem anrechenbaren Einkommen seinen eigenen Bedarf decken kann, bildet man mit den Eltern keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mehr, es würde dann max.eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in betracht kommen.
Und mit dem Einkommen hat die Antragstellung schon gar nichts zu tun, selbst ein min.15 jähriges Kind könnte einen ALG - 2 Antrag stellen, bräuchte aber die Unterschrift von den Eltern und könnte unter 25 kein eigenständiges ALG - 2 unabhängig vom Einkommen / Vermögen der Eltern beziehen.
es geht nicht darum das du nichts mit dem Jobcenter zu tun hast, es geht um eine Bedarfsgemeinschaft. In dem Moment, wenn du zu deiner Mutter ziehst, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich habe mit dem Jobcenter ja gar nichts zu tun, da ich meinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken kann.