Haushaltsgemeinschaft bei erteilter Vollmacht?

1 Antwort

2 unterschiedliche Schuhe.

Wenn du bei deiner Mutter in der Wohnung lebst, habt ihr beide eine Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall müsstest du als Verdiener der Haushaltsvorstand sein und den Antrag beim Jobcenter stellen.

Eine Vollmacht hat nichts mit einem gemeinsamen Haushalt zu tun. Du kannst auch eine Vollmacht erhalten (von deiner Mutter) das du alle Geschäfte (welche) für sie erledigst.


isomatte  20.09.2019, 19:32

Ab dem 25 Lebensjahr bzw.auch darunter, wenn man mit seinem anrechenbaren Einkommen seinen eigenen Bedarf decken kann, bildet man mit den Eltern keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mehr, es würde dann max.eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in betracht kommen.

Und mit dem Einkommen hat die Antragstellung schon gar nichts zu tun, selbst ein min.15 jähriges Kind könnte einen ALG - 2 Antrag stellen, bräuchte aber die Unterschrift von den Eltern und könnte unter 25 kein eigenständiges ALG - 2 unabhängig vom Einkommen / Vermögen der Eltern beziehen.

Polypus24 
Beitragsersteller
 20.09.2019, 16:57

Ich habe mit dem Jobcenter ja gar nichts zu tun, da ich meinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken kann.

muecke44  20.09.2019, 16:58
@Polypus24

es geht nicht darum das du nichts mit dem Jobcenter zu tun hast, es geht um eine Bedarfsgemeinschaft. In dem Moment, wenn du zu deiner Mutter ziehst, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Polypus24 
Beitragsersteller
 20.09.2019, 17:03
@muecke44

Das stimmt so nicht.

Ich bin über 25 und bilde meine eigene BG.

muecke44  20.09.2019, 17:10
@Polypus24

dann mach das, wenn du es besser weißt, viel Glück dabei