Wasserkosten bei Hartz4?
Ich habe im Zeitraum Januar bis Dezember 2018 Hartz4-Leistungen bezogen. Erst jetzt habe ich gelesen, dass normalerweise auch Wasserkosten gedeckt gewesen wären. Diese habe ich jedoch selbständig bei den Wasserwerken abgeführt. Kann ich diese rückwirkend noch geltend macen?
4 Antworten
Wasser gehört zu den KDU - Kosten der Unterkunft und müssen im angemessenen Rahmen übernommen werden, warum das bei dir dann nicht der Fall war kann man so nicht sagen.
Da die Frist für einen Widerspruch abgelaufen ist, kannst du jetzt nur einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen, diesen findest du im Internet und auch Musterschreiben dazu.
Du kannst deine Überweisungen/Einzahlungen die eigentlich das Amt zahlen müsse, also Kontoauszug Etc. denen vorlegen und drum bitten es dir zurück zu überweisen, da du es von deiner Tasche selbst bezahlst hast
Das ist eigentlich in der miete mit drin! Ein Untershcied gibt es aber wen du warmes wasser per elektrobolier bekomst bekomst du ca 9 € extra dafür bei einem Warmes wasser per Wasseraufbereiter gibt es nichts extra!
Ja, sende die Wasser-Abwasser-Rechnung für den Zeitraum zum Jobcenter und bitte um nachträgliche Berücksichtigung.