Anforderung vom Jobcenter von meiner Lohnabrechnung?

8 Antworten

Du lebst mit Deinen Eltern und Geschwistern zwar in häuslicher Gemeinschaft - aber nicht in hauswirtschaftlicher Gemeinschaft - ergo bildest Du mit diesen auch keine BG - Du bist ihnen nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Heißt soweit ihr wirtschaftlich alles getrennt habt ( also auch nichts aus dem Kühlschrank gemeinsam nutzt ), und Du mit Deinen Eltern lediglich ein "Wohngemeinschaft" bildest musst Du Dich auch nur anteilig an den Wohnungs- und Nebenkosten beteiligen.

Wichtig ist zu betonen, dass Du mit Deinen Eltern und Geschwistern in häuslicher Gemeinschaft lebst, ab wirtschaftlich mit diesen nicht in einer BG lebst und auch nicht gewillt bist für deren Lebensunterhalt einzustehen. Und daher solltest Du die Offenlegung Deiner Einkünfte ablehnen.

Wenn deine Eltern nicht voll arbeiten,nur du eine volle Stelle hast,dann werden deine Eltern wohl Geld vom Amt bekommen.Da wird leider dein Geld mit angerechnet.Solange du zuhause wohnst.Deshalb fordert das Amt Kontoauszüge von dir an. Der einzige Weg wäre dann auszuziehen.Denn solange du zuhause wohnst,wird dein Geld angerechnet.


isomatte  21.09.2019, 03:24

Aber nur auf den eigenen Bedarf des Kindes, im SGB - ll ist ein Kind den Eltern und Geschwister nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Eine Ausnahme gibt es nur beim Kindergeld, wenn die Eltern für das Kind z.B. wegen Ausbildung noch Kindergeld beziehen und das Kind seinen Bedarf auch ohne bzw.nur mit einem Teil des Kindergeldes decken kann.

Dann würde der nicht mehr benötigte Teil des Kindergeldes wieder zum Einkommen der Eltern und dementsprechend mindernd auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

Das Kind wäre dann auch unter 25 aus der BG - der Eltern raus und muss dann seine Anteile an Miete, Strom, Essen usw.selber an seine Eltern zahlen.

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Beziehst du denn noch irgendwelche Leistungen oder musst du Leistungen zurückzahlen (bspw. Überzahlung des Amtes und daraus resultierende Rückforderungen)? Hast du dich ordnungsgemäß beim Amt abgemeldet?

Würde erstmal das Jobcenter persönlich! aufsuchen und um Klärung bitten.

Pauschal als Außenstehender kann man das nicht beantworten.

Deine Eltern und eventuell deine Geschwister beziehen Leistung vom Jobcenter.

da ihr dann in einer Bedarfsgemeinschaft lebt , muss das Jobcenter dieses Einkommen anrechnen.

Wen du Vollzeit arbeitest und genug verdienst für miete bzw dein miet anteil und dein leben hat das Jobcenter Dan kein rech darauf was von dir zu wollen.

Anders sieht es nur Dan aus wen du nur einen 560€ job hast Dan gehörst du weiter zur bg.


LeilaXXL  19.09.2019, 23:54

Solange sie bei den Eltern wohnt,und die wohl vom Amt Leben,dasie keine volle Stelle haben.,wird das Geld von der Tochter angerechnet.So ist das in Deutschland.

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herakles3000  20.09.2019, 00:48
@LeilaXXL

So einfach geht das auch nicht den sie gehört mit einer Vollzeitstelle wo sie genug zum leben verdient nicht mehr zur bg.

Zb wen man 1500€ monatlich verdient sollte man einfach ausziehen das Wars Dan auch mit dem Jobcenter.

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