Bekommt man vom Jobcenter eine Zusage Kdu?

5 Antworten

Wenn man im Leistungsbezug ist und die KDU - vom Jobcenter für die Berechnung des Bedarfs auch anerkannt wurde, weil diese nach dem SGB - ll angemessen sind, dann sind diese Kosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, also auch ein höhere BK - Nachzahlung müsste übernommen werden, es sei denn man kann eine Unwirtschaftlichkeit nachweisen.

Einen Bescheid bekommt man immer, ob einen Bewilligung - oder Ablehnungsbescheid wäre dann die andere Frage !


Comp4ny  30.08.2019, 07:32

Vorausgesetzt man hat keine Pauschalen BK im Mietvertrag vereinbart.
Dann stellt sich das JC quer und zahlt keine Nachzahlung oder Erhöhung dieser.
So war es bisher in den Fällen die ich mal hatte.

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isomatte  30.08.2019, 10:01
@Comp4ny

Ich kenne keine Mietverträge in denen eine Pauschale für BK - angegeben ist.

Wenn eine pauschale Miete gezahlt wird, dann ist das ein Betrag, da steht nicht separat ein Betrag für den Abschlag für diese Kosten und darin sind dann alle Verbrauche für Neben / Betriebs - und Heizkosten enthalten, es gibt dann keine BK - Abrechnung, weil der Vermieter dann kein Recht auf eine Nachzahlung hat, sollte der Verbrauch dann doch mal höher als geplant ausfallen.

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Comp4ny  30.08.2019, 10:36
@isomatte

Das ist nicht meine Aussage und eine andere Sache.
Es geht hier um das JC nicht um den Vermieter.

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isomatte  30.08.2019, 16:52
@Comp4ny

Was ist denn dann deine Aussage ?

Du behauptest das es Mietverträge mit pauschalen Zahlungen für die BK - gibt !

Warum sollte in einem pauschalen Mietvertrag außer der Kaltmiete noch separat angegeben werden was für die BK - Heizkosten zu zahlen ist ?

Wenn eine pauschale Miete gezahlt wird, dann steht das so im Mietvertrag und da steht dann ein Betrag und damit ist alles bezahlt und dann gibt es vom Vermieter keine separate BK - Abrechnung und wenn doch, dann steht ihm aber nichts zu.

Das es ums Jobcenter geht habe ich erkannt !

Der Vermieter wird wohl kaum eine BK - Nachzahlung für den Mieter übernehmen, also bleibt in diesem Fall ja nur das Jobcenter übrig oder siehst du das anders ?

Eine Übernahme durch das Jobcenter wird es aber nicht geben, sollte es einen pauschalen Mietvertrag geben und davon ist laut Frage der FS - lerin nicht auszugehen, denn sonst würde er keine BK - Abrechnung bekommen haben.

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Comp4ny  30.08.2019, 18:28
@isomatte

Meine Antwort an dich war eine Randnotiz.
Es gibt durchaus Mietverträge mit Pauschalen BK die man beim JC schon einreichen wollte wo das JC nein sagte weil pauschal.

Mehr habe ich nicht gesagt. Ich hatte mal solch einen & der Antrag wurde abgelehnt auf Übernahme der Nachzahlung. Weil das Wort "pauschal" verwendet wurde.

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isomatte  30.08.2019, 18:39
@Comp4ny

Eben und wenn das Wort pauschal im Mietvertrag vorkommt, dann muss auch kein Betrag für Neben - und Heizkosten angegeben werden und selbst wenn, würde es dann vom Jobcenter keine Übernahme einer BK - Abrechnung geben.

Weil der Vermieter dann gesetzlich gar nicht berechtigt wäre eine BK - Abrechnung für den Mieter zu erstellen bzw.eine Nachzahlung für einen hohen Verbrauch zu fordern und dann gibt es logischerweise auch nichts was das Jobcenter übernehmen müsste.

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Comp4ny  30.08.2019, 18:43
@isomatte

Deswegen habe ich auch nur diesen kleinen Hinweis in die Allgemeinheit gestreut. Warum du da gleich so Romane draus machst :-D

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isomatte  30.08.2019, 18:58
@Comp4ny

Weil es keine pauschalen für Neben / Heizkosten in einem Mietvertrag gibt, entweder wird eine pauschale Miete gezahlt, damit ist alles abgegolten und es bringt dem Vermieter nichts wenn er dann außer einem Betrag extra angibt was an Neben / Heizkosten zu zahlen ist, weil er dann eh keine Nachforderung erheben könnte und auch keine BK - Abrechnung erstellen müsste.

Oder es tauchen im Mietvertrag außer der Kaltmiete Vorauszahlungen für Neben / Heizkosten auf und das Wort pauschal wird nicht erwähnt, dann ist der Vermieter zum Erstellen einer BK - Abrechnung verpflichtet und dann muss das Jobcenter bei Bedarf diese Nachforderung in der Regel auch übernehmen.

Wenn du in deinem Kommentar nicht geschrieben hättest bei pauschalen BK - dann wäre das schon lange erledigt.

Hättest nur schreiben müssen, wenn eine Pauschalmiete gezahlt würde, dann wäre der Fall erledigt gewesen.

Denn bei einer pauschalen Mietzahlung müsste das Jobcenter sogar einen enthaltenen Anteil für Haushaltsstrom anerkennen, obwohl dieser bei normalen Mietverträgen aus dem Regelbedarf bzw.Einkommen selber gezahlt werden muss.

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Mein Vater meint, dass das Jobcenter es bezahlen muss

das kommt drauf an. Wenn beispielsweise mit Absicht mehr verbraucht wurde als nötig , dann kann das Jobcenter diese Nachzahlung ablehnen.

und man kein Bescheid bekommt (aus eigener Erfahrung)

doch bekommt man. Man muss ja wissen ob es abgelehnt oder bewillig wurde.

Man bekommt einen Bescheid. Es ist auch möglich, dass die höhere Nachzahlung übernommen wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hat mich 2 minuten googeln gekostet:
Zu den übernahmefähigen Kosten für Unterkunft und Heizung gehören auch Nachzahlungen aus der Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnung. Daher muss das Jobcenter für die Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung aufkommen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Zum Zeitpunkt der Nebenkostenabrechnung besteht für den Mieter eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II. Wichtig: Allein durch die Nebenkostennachzahlung kann sich bereits eine Hilfebedürftigkeit entwickeln.
  • Der Hartz IV Empfänger ist nicht verschwenderisch mit seinem Verbrauch umgegangen.
  • Der Mieter wohnt nach wie vor in der Wohnung, für die die Nebenkostennachzahlung fällig ist.
  • Ausnahme:

⇒ Der Bedürftige ist im Rahmen einer Kostensenkungsaufforderung umgezogen.

⇒ Das Jobcenter hat den Umzug in eine andere Wohnung bewilligt und der Bedürftige befand sich ununterbrochen im Leistungsbezug nach SGB II (BSG v. 30.03.17 – B 14 AS 13/16 R).


jiminxnancy 
Beitragsersteller
 29.08.2019, 22:54

Ich suche Stunden nach sowas HAHAHHA

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Erstattung einer Nachzahlung muss unter Vorlage der Abrechnung schriftlich beantragt werden. Wenn deine Kosten angemessen sind, bekommst du einen Bewilligungsbescheid, ansonsten eine Ablehnungsbescheid.