Ab wann zählt Schonvermögen?
Also Antrag im Juli gestellt, hatte aber den Termin erst heute. Sachbearbeiterin möchte Kontoauszüge von (April-Juli) habe aber den Antrag erst im Juli gestellt. So , jetzt habe ich mir seit April bis Juli immer wieder Geld auf mein Konto überwiesen. Insgesamt, wenn ich alles zusammenzähle ungefähr 5000. Das Geld habe ich mir geliehen (habe auch Nachweise dafür) Muss ich diese auch ab April vorlegen? Und es gibt ja ein Schonvermögen (25 Jahre alt, das heißt 3750 Euro) zählt das ab April oder ab Antragsstellung, das heißt Juli? Soll ich alle Darlehensverträge vorlegen, oder nur die in Höhe von 1250 (Also Schonvermögen abgezogen)
1 Antwort
Vermögen ist erst einmal das, was du min.schon im Monat vor deiner Antragstellung hattest, dies wäre dann bis zu deiner zustehenden Grenze dein ALG - 2 Schonvermögen, denn der Antrag wirkt im Monat der Antragstellung auf den 1.des Monats zurück.
Du müsstest also dein Vermögen min.schon im Juni auf Konto, Sparbuch oder sonst wo angelegt haben.
Mit 25 Jahren dürftest du 25 x 150 € pro Lebensjahr = 3750 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = 4500 € haben.
Was also vor Juli im Rahmen lag ist normalerweise nicht relevant, müsstest dann nur Nachweise über den übersteigenden Betrag in Form eines privaten zinslosen Darlehens erbringen.
Da werden aber sicher erneut Fragen auftreten, denn wofür benötigst du dann noch ein zinsloses Darlehen, wenn du doch selbst über Vermögen verfügst.
Wenn du nicht möchtest das es als dein Vermögen auf dein ALG - 2 Schonvermögen angerechnet wird dann ja.
Also auch für die Monate vor der Antragsstellung ,richtig?
Und wird das ein Problem wenn ich das geliehene Geld immer zu verschiedenen Zeiten eingezahlt habe?
Ich denke doch dass das Jobcenter noch keine Kenntnis davon hat.
Warum willst du also die eingezahlten Gelder vor dem Monat deiner ALG - 2 Antragstellung als zinsloses Darlehen ausgeben ?
Relevant ist dann nur das eingezahlte Geld ab 01.07.2019 und nur dafür würdest du dann einen Vertrag über ein Darlehen vorweisen müssen.
Was hattest du denn mit deinem eingezahlten Geld am 01.07.2019 insgesamt auf deinem Konto ?
Wenn du da nicht über dein Schonvermögen gekommen bist, dann würde ich das mit dem Vertrag lassen.
Denn du kannst ja von deinem Schonvermögen Gelder verbrauchen und dann wieder ansparen, also auch im Monat der Antragstellung bzw.dann im Leistungsbezug.
Und wenn das auch geliehen war? Muss ich für die für vor Juli auch Darlehensverträge vorzeigen?