Ab wann zählt Schonvermögen?

1 Antwort

Vermögen ist erst einmal das, was du min.schon im Monat vor deiner Antragstellung hattest, dies wäre dann bis zu deiner zustehenden Grenze dein ALG - 2 Schonvermögen, denn der Antrag wirkt im Monat der Antragstellung auf den 1.des Monats zurück.

Du müsstest also dein Vermögen min.schon im Juni auf Konto, Sparbuch oder sonst wo angelegt haben.

Mit 25 Jahren dürftest du 25 x 150 € pro Lebensjahr = 3750 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = 4500 € haben.

Was also vor Juli im Rahmen lag ist normalerweise nicht relevant, müsstest dann nur Nachweise über den übersteigenden Betrag in Form eines privaten zinslosen Darlehens erbringen.

Da werden aber sicher erneut Fragen auftreten, denn wofür benötigst du dann noch ein zinsloses Darlehen, wenn du doch selbst über Vermögen verfügst.


verreisterNutzer  10.09.2019, 18:35

Und wenn das auch geliehen war? Muss ich für die für vor Juli auch Darlehensverträge vorzeigen?

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isomatte  10.09.2019, 18:37
@verreisterNutzer

Wenn du nicht möchtest das es als dein Vermögen auf dein ALG - 2 Schonvermögen angerechnet wird dann ja.

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isomatte  11.09.2019, 07:12
@verreisterNutzer

Ich denke doch dass das Jobcenter noch keine Kenntnis davon hat.

Warum willst du also die eingezahlten Gelder vor dem Monat deiner ALG - 2 Antragstellung als zinsloses Darlehen ausgeben ?

Relevant ist dann nur das eingezahlte Geld ab 01.07.2019 und nur dafür würdest du dann einen Vertrag über ein Darlehen vorweisen müssen.

Was hattest du denn mit deinem eingezahlten Geld am 01.07.2019 insgesamt auf deinem Konto ?

Wenn du da nicht über dein Schonvermögen gekommen bist, dann würde ich das mit dem Vertrag lassen.

Denn du kannst ja von deinem Schonvermögen Gelder verbrauchen und dann wieder ansparen, also auch im Monat der Antragstellung bzw.dann im Leistungsbezug.

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