darf das jobcenter gegen das briefgeheimnis verstoßen?

2 Antworten

Sie verstoßen gegen kein Briefgeheimnis !

Wenn du der Vorstand der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bist, du also den ALG - 2 Antrag gestellt hast, hat sie sich bereit erklärt, dass du dich um ihre Belange kümmerst, also geht dich das Schreiben auch etwas an, selbst wenn es dann nur um die Belange von ihr gehen sollte.

Möchtet ihr das in Zukunft nicht mehr haben, dann muss sie beim Jobcenter einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, aus diesem muss dann hervorgehen, dass sie in Zukunft ihre Belange selber regeln möchte, keine Vertretung mehr durch dich wünscht und ihre Leistungen in Zukunft auch aufs eigene Konto bekommen möchte.

Wir denken uns beide dass somit Briefgeheimnis (Grundgesetzt Artikel 10) gebrochen wird.

Nein, wird es nicht. Gugel mit dem Begriffen "Postgeheimnis Art. 10 GG". Postgeheimnis bedeutet, kurz gesagt, dass der Staat nicht in die Kommunikation zwischen Privatpersonen eingreifen darf. Es bedeutet nicht, dass man keine Briefe an jemanden schicken darf, der eigentlich nicht der Empfänger der Nachricht ist.


Frunk87 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 15:31

Und bei den Datenschutzgesetzen heutzutage greift das auch nicht?

Ich finde das ganze etwas Fragwürdig.

Danke für die schnelle Antwort

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furbo  23.09.2019, 15:53
@Frunk87

Warte doch erstmal ab, was drinsteht. Datenschutzrechtlich sehe ich zunächst kein Problem.

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Frunk87 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 17:44
@furbo

Wir haben schon mehrere Briefe bekommen und uns kam das halt mehr spanisch vor.

Haben jetzt aus mehreren Quellen erfahren das es wirklich legitim ist.

Danke nochmals für die schnelle Hilfe.

Bis zum nächsten Problem.

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