darf das jobcenter gegen das briefgeheimnis verstoßen?
Das JobCenter hat an mich Post adressiert die aber an meine Freundin gehen soll. Sie begründen dies damit dass ich der Vorstand der wohnung sei und desshalb die Post an mich geht. Vorstand der Wohnung, OK, gehen wir beide noch mit, aber ich bin nicht Ihr Vormund (z.B. Eltern, Betreutes wohnen oder Betreuer von leuten mit Problemen). Wir denken uns beide dass somit Briefgeheimnis (Grundgesetzt Artikel 10) gebrochen wird.
Da wir uns aber beide nicht sicher sind hier meine Frage.
Dürfen die das wirklich?
2 Antworten
Sie verstoßen gegen kein Briefgeheimnis !
Wenn du der Vorstand der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bist, du also den ALG - 2 Antrag gestellt hast, hat sie sich bereit erklärt, dass du dich um ihre Belange kümmerst, also geht dich das Schreiben auch etwas an, selbst wenn es dann nur um die Belange von ihr gehen sollte.
Möchtet ihr das in Zukunft nicht mehr haben, dann muss sie beim Jobcenter einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, aus diesem muss dann hervorgehen, dass sie in Zukunft ihre Belange selber regeln möchte, keine Vertretung mehr durch dich wünscht und ihre Leistungen in Zukunft auch aufs eigene Konto bekommen möchte.
Wir denken uns beide dass somit Briefgeheimnis (Grundgesetzt Artikel 10) gebrochen wird.
Nein, wird es nicht. Gugel mit dem Begriffen "Postgeheimnis Art. 10 GG". Postgeheimnis bedeutet, kurz gesagt, dass der Staat nicht in die Kommunikation zwischen Privatpersonen eingreifen darf. Es bedeutet nicht, dass man keine Briefe an jemanden schicken darf, der eigentlich nicht der Empfänger der Nachricht ist.
Und bei den Datenschutzgesetzen heutzutage greift das auch nicht?
Ich finde das ganze etwas Fragwürdig.
Danke für die schnelle Antwort