Was angeben Gutschrift Jobcenter?

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Gib an es sein eine "Rückzahlung" aus früherer Schuld. Mich hat ein Bekannter, der Hartz 4 bezieht und den ich hin und wieder mit etwas Geld unterstütze angewiesen, immer "Rückzahlung" in den Betreff auf die Überweisung zu schreiben.


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Beitragsersteller
 27.08.2019, 21:19

Die anderen haben es alle gut gemeint ,aber Du hast es am besten erfasst worums mir geht.Wird auch prämiert.

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Hast du Einkommen auf das schon Freibeträge berücksichtigt werden ?

Sollte das nicht der Fall sein, dann kannst du auf jeden Fall ab dem 18 Lebensjahr auf sonstiges Einkommen min.30 € an Versicherungspauschale pro Monat geltend machen, es könnten dann max.20 € als anrechenbares Einkommen auf deine Leistungen angerechnet werden.

Bevor du dir hier einen nicht zutreffenden Grund für diese Zahlung ausdenkst und ggf.durch einen schriftlichen Vertrag noch belegen musst, sag lieber gleich das es ein Geschenk war, dann blieben dir ggf.zumindest diese 30 €.

Hättest du z.B. kein weiteres Einkommen und noch ein eigenes KFZ - wo du nachweislich KFZ - Haftpflicht zahlen musst, dann bliebe am Ende von den 50 € gar nichts zum anrechnen übrig, denn diese Aufwendungen könnten dann zusätzlich zu den 30 € angesetzt werden.


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Beitragsersteller
 21.08.2019, 08:22

Ich bekomme kleine EU-Rente .Habe sonst KEIN Einkommen.Nur die Aufstockung vom Jobcenter.
Habe KFZ u zahle natürlich Haftpflicht dafür.
Auf dem JobcenterBescheid steht auch " abzügl.......30 Euro."
Die 60 Euro hab ich allerdings schon vor paar Monaten erhalten ,aber nicht angegeben.
Jetz musste ich jährl.Weiterbew.Antrag stellen und habe Kontoauszüge beigelegt ,auf denen die 50 Euro zu sehen sind.
Können die mir was murksen ,weil ich das NICHT gleich damals denen gemeldet hatte?
Könnt ich es nicht so machen ,zu sagen es wären Schulden gewesen und mir von demjenigen aus Ausland schriftl.Bestätigung schicken lassen um Jobcenter vorzulegen?

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isomatte  21.08.2019, 08:35
@tanong

Zahlst du denn für deine KFZ - Haftpflicht weniger als 30 € pro Monat ?

Kannst du natürlich versuchen, bei einem schriftlichen privaten zinslosen Darlehen wäre das ja auch möglich, ohne das es als Einkommen angerechnet würde.

Wenn das nicht anerkannt würde, dann bliebe nur ein Widerspruch und ggf.Klage beim zuständigen Sozialgericht.

Diese genannten 30 € werden dann ja schon bei deiner Rente berücksichtigt, dass geht aber nur einmal pro Person und Einkommen, kannst also nicht auf jedes Einkommen diese 30 € absetzen.

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Beitragsersteller
 21.08.2019, 21:21
@isomatte

Kfz Haftpflicht ist knapp UNTER 30 Euro mtl.( ca.85 Eurp vierteljährl.)
"Zinslos Darlehen":
Option:
ICH hatte der Person im Ausland ,die damals noch hier lebte ,50 Euro geliehen.,vor Jahren.Die Person hat nun ,als es ihr wirtschaftl.möglich war ,MIR das Geld über eine 3.Person (die ICH NICHT kenne) den Betrag zukommen lassen.,da die Person im Ausland hier kein eigenes Konto hat.
Also ICH habe Schulden zurückgezahlt bekommen....?!

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isomatte  22.08.2019, 05:29
@tanong

Wie gesagt, mehr als versuchen kannst du es nicht, sollte es nicht anerkannt werden, schriftlicher Widerspruch und wenn der nichts bringt und die Sache es dir Wert ist musst du vor dem Sozialgericht klagen.

Dann ist deine KFZ - Haftpflicht durch diese 30 € Versicherungspauschale durch deine Rente ja schon gedeckt, da kannst du dann nicht zusätzlich etwas absetzen.

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Bis zu 170€ darfst du Dir hinzuverdienen ohne das es angerechnet wird.

Sag einfach war für Den Stromanschlag , sofern du Stein zahlst.


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Beitragsersteller
 21.08.2019, 05:39

Geht nicht um Hinzuverdienst.War Geschenk.
Strom etc ist eh extra auf Auszügen aufgeführt.
Abgesehn davon: Hätt ich was dazuverdient -hätt ichs ja DAMALS melden müssen.Würd mich also jetzt damit selber bei denen abschiessen.

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Richi008  21.08.2019, 06:02
@tanong

Na dann sagst du halt das du essen brauchtest

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isomatte  21.08.2019, 07:34

Oh nein !

Wir sind hier im ALG - 2 ( SGB - ll ) und nicht im ALG - 1 ( SGB - lll ) Bezug und selbst wenn, läge da der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei monatlich 165 € und nicht 170 €.

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Beitragsersteller
 21.08.2019, 07:47
@isomatte

Richtig ALG -SGB 2.
Mir gehts aber nicht um Hinzuverdienst und 5 Euro Unterschied,sondern darum ,was ich denen am besten angebe WARUM ich 50 Euro erhalten habe

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isomatte  21.08.2019, 08:45
@tanong

Der Kommentar war nicht für dich sondern für @ Richi008 gedacht.

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