Werden die 200 Euro Bundesfreiwilligendienst angerechnet auf Hartz IV?
Wenn nicht, wo steht das?
6 Antworten
Ein sogenanntes Taschengeld aus einem freiwilligen Dienst wird erst über 200 € auf den Bedarf angerechnet, dass ist der Freibetrag der einem zusteht.
Hast du denn außer diesem Taschengeld noch andere Einkommen ?
Nachlesen kannst du das in den Fachlichen Weisungen der §§ 11 - 11 b SGB - ll, diese regeln die nicht anrechenbaren und die anrechenbaren Einkommen.
So sieht es aus !
Behalten bzw.bekommen wird man das was man vom Träger gezahlt bekommt, von einem normalen Arbeitgeber ( AG ) bekommt man ja auch seinen vollen Nettolohn aufs Konto gezahlt.
Nur wird dann das anrechenbare Einkommen auf den zustehenden Leistungsanspruch angerechnet und dieser dann zumindest gekürzt, in diesem Fall dann das, was dann über diesen 200 € Freibetrag liegt.
Im Endeffekt hat man dann zumindest theoretisch pro Monat diese 200 € Freibetrag mehr zur Verfügung als ohne z.B. ein FSJ .
Nein - bis zu 200 Euro vom "Taschengeld" aus einem FSJ / BFD bleiben beim Bezug von Leistungen nach SGB II anrechnungsfrei :
Sie haben aufgrund Ihrer Tätigkeit im Freiwilli-gendienst sogenannte „besondere zusätzliche Ausgaben“, die Sie auch vom Taschengeld bezahlen müssen. Diese besonderen zusätzlichen Ausgaben müssen Sie nicht nachweisen, sondern sie werden für alle Freiwilligen* mit einer Pauschale von 200 Euro pro Monat angerechnet.
Erst hieß es im Amt, wird nix angerechnet, jwetzt bekomme ich Nachricht vom Amt, wird doch angerechnet.
Dann erhebe bitte umgehend Widerspruch - denn das ist nicht rechtens :
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html
Mittlerweile hat die ALG II Verordnung, für die das Bundesarbeitsministerium zuständig ist, zum 1. Januar 2015 festgeschrieben, dass für das Taschengeld von Hartz 4 Bufdis eine Freigrenze von 200 Euro besteht. Das gilt auch für Freiwillige, die das FSJ absolvieren.
bis zu 200 euro taschengeld aus fsj sind anrechnungsfrei.
Bei mir wurde es angerechnet, Ich habe allerdings 300 € bekommen.
Frag am besten mal beim Amt nach. Die werden dir das eher sagen können.
Liebe grüße,
Sophie 😊
Erst hieß es im Amt, wird nix angerechnet, jetzt bekomme ich Nachricht vom Amt, wird doch angerechnet.
Ok das ist Verwirrend. Ruf am besten einfach nochmal an
Das sollte nicht angerechnet werden.
Lies mal da:
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html
Also das heißt, dass man die 200 Euro behalten darf und der Betrag der über 200 Euro hinausgeht, wird angerechnet, stimmts?