Krisenintervention: Stehen wir vor einem Riesenproblem?
Mit ''wir'' meine ich das Versorgungsamt und mich. Ich hatte schon mehrmals Schriftverkehr mit dem Amt, und jetzt habe ich schon wieder eine Krise und suche Rat.
Der Sachstand im Jahr 2015: Ehemaliger Betreuer sorgte dafür, dass ich eine befristete Schwerbehinderung GdB 50 bekam. Ich habe aber bisher keinen Behindertenausweis. Eine Prüfung war für Ende 2018 geplant. Die Prüfung wurde aber hinausgezögert und findet erst jetzt statt. Damals gab mein Betreuer dort irgendwelche Unterlagen ab, wo das Amt entnahm, dass ich eine Depressive Episode gehabt haben soll.
Sachstand heute (September 2019): Letztendlich kam es jezt dazu, dass das Amt eine Nachprüfung wegen den Depressionen möchte. Ich soll dort jetzt Hausarzt und Fachärzte und Krankenhausaufenthalte bekannt geben. Ich soll auch Unterlagen hinschicken, die nicht älter als 2 Jahre sein sollen. Außerdem soll ich sämtliche Schweigepflichtentbindungen und Auskunftsermächtigungen unterschreiben.
Jetzt noch ein paar wichtige Infos: Ich bin 22 Jahre alt, und die Schwerbehinderung, die im Jahr 2015 festgestellt wurde, basierte noch auf Unterlagen meines ehemaligen Kinderarztes. Aufgrund von Depressionen wurde einem GdB von 50 befristet bis September 2019 stattgegeben. Ich habe bisher noch keine Ausbildung gemacht und bin seit 3 Jahren lediglich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Das heißt wiederum, dass mir ein GdB nicht wirklich etwas bringen würde. Eventuell würde ich dann Probleme mit dem Arbeitsamt (Integrationsdienst) bekommen, denn Depressionen sind ja nicht wirklich eine Behinderung, die eine Annahme einer Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt rechtfertigen würde.
Das Riesenproblem: Meine ärztlichen Unterlagen sind so ziemlich alle älter als 2 Jahre und somit eigentlich irrelevant für das Amt. Mein letzter Hausarzt war mein Kinderarzt. Ich hatte schon damals eine Fachärztin. Bei ersterem war ich zuletzt (soweit ich mich erinnere) im Jahr 2012 vorstellig, bei der Fachärztin war ich zuletzt im Jahr 2015 vorstellig. Ich war 2016 mal bei einem Allgemeinmediziner und lies mich 1 Tag wegen Bauchschmerzen krankschreiben. Aus privaten Gründen kann ich dort nicht mehr hin. Unterdessen war ich Mitte 2017 mal bei einem anderen Allgemeinmediziner und bekam eine Überweisung für einen Facharzt für Psychiatrie.
Während den letzten 2 Jahren war ich bei keinerlei Ärzten. Eben nur 2017 mal bei einem Arzt (weiß nicht mehr mal wie er hieß) und bekam dort eine Überweisung. Ich habe alle Ärzte im Umkreis abtelefoniert und bekam dann letztendlich erst Mitte 2019 einen Termin. Ich habe also keinerlei relevanten Unterlagen, habe noch keine Diagnose und der nächste Termin beim Facharzt ist erst in mehreren Wochen. Der Facharzt kann so schnell keine Diagnosen vergeben. Mir wurde geraten, Schweigepflichtsentbindungen nicht zu unterschreiben. Was soll ich jetzt dem Amt antworten? Wer hat Rat für diese Krisenintervention? Hier noch Bilder, damit ihr es besser versteht:
2 Antworten
Wenn du keinerlei medizinische / therapeutische Hilfe in Anspruch nimmst / genommen hast stellt sich die Frage ob sich deine Zustand soweit gebessert hat das der 5o GdB gestrichen werden kann.
Ein GdB bedeutet, der Betroffene hat aufgrund einer Erkrankung eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Lebensqualität und ist auf ständige medizinische Hilfe / Unterstützung angewiesen.
Krisenintervention? -was soll das? Die Sache ist doch eindeutig, du kommst ganz offensichtlich ohne Hilfe von außen sehr gut zurecht.
Weigerst du dich die Schweigepflichtsentbindung zu unterzeichnen wird das zusätzlich zu deinem Nachteil ausgelegt- heißt, 5o GdB wird garantiert nicht verlängert.
dass du eine befristung erhalten hast, lag nicht am betreuer. das ist immer so. erst wenn sich eine längere krankengeschichte/arbeitsunfähigkeit herausstellt, dann wird die befristung aufgehoben.
auch eine depression kann zu einer erwerbsmindunderungsrente bzw. einer beschäftigung auf dem zweiten arbeitsmarkt führen. allerdings würde man davon ausgehen, dass sich eine depression im gegensatz zu anderen dingen verbessern kann und sogar ganz zurückgeht.
jetzt hast du 2 jahre lang fast keine ärztliche/psychotherapeutische behandlung inanspruch genommen- das sieht so aus, als hättest du diese nicht nötig und dass daher deine anprüche gestrichen werden sollten.
irgendwie scheinst du diese aber nicht nötig haben, da du geschrieben hast "bringt nicht wirklich was". also sollte das ja eigentlich kein problem werden.
deine rechte in diesem zusammenhang kannst du z.b. beim VDK erfragen. das ist ein verein, der zu rechtsfragen und unterstützungsmöglichkeit rund um krankheit berät. man muss dazu mitglied sein. der beitrag ist je nach bundesland sehr unterschiedlich. siehe deren homepage.
Bis der Antrag durch ist braucht es Zeit, wer schnelle Hilfe benötigt kommt def. zu kurz.
bei mir ging das ratzfatz. die frage ist auch: woher kriegt man noch schneller beratung?
Der FS braucht keine Beratung.
Sein Verhalten der vergangenen Jahre zeigt wohl deutlich das kein Bedarf an Unterstützung besteht, mit einer Ablehnung der Schweigepflichtsentbindung erledigt sich die Sache nur noch schneller.
Lese dir die Bedingungen für einen GdB durch, nicht umsonst wird bei der Diagnose des FS befristet. Grundsätzlich hätte er mit Therapie gute Aussichten auf Besserung gehabt - er aber brauchte weder Hilfestellungen noch therapeutische / ärztliche Unterstützung. Er hätte das Kleingedruckte lesen sollen.
Wie möchtest du einen weiteren Anspruch begründen - mit seinem "Ehrenwort"?
Krisenintervention? - sorry, aber das ist lächerlich.
ist ja schön und gut, dass du das so siehst, dass der fragesteller keine beratung braucht. es kommt aber drauf an, was er meint. und da ist VDK der richtige. da wird er das gesagt bekommen, was ich geschrieben hatte. aber dann hört er es von einer offensichtlich fachkundigen seite.
und wo liest du, dass ich meine, er würde ansprüche haben? oder wo habe ich was von krisenintervention geschrieben? nirgends.
und wieso richtest du eigentlich die ganzen fragen/anmerkungen an mich. von mir ist die frage nicht. ich will dazu nichts wissen.
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