Jobcenter Mehrbedarf Zöliakie Widerspruch abgelehnt?

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Mein 9 jähriger Sohn hat mehrere chronische Erkrankungen, weshalb es mir momentan nicht möglich ist Arbeit aufzunehmen.
Nun hat er noch Zöliakie hinzubekommen.
Ich habe erfahren, dass man aufgrund der recht teuren Kostenaufwendigen Ernährung Mehrbedarf beantragen,
kann was ich auch getan hab.
Laut Empfehlung des Deutschen Zöliakie Vereins empfehlen diese 20% vom Regelsatz was ca 83€ pro Monat wären.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/mehrbedarf-ernaehrung/

Wir mussten zum Gesundheitsamt, welches dann innerhalb von 5 Minuten festgelegt hat, dass es 24€ pro Monat geben wird,
da mein Sohn ja nur ein Kind ist und eh nicht so viel isst.
(Er isst mit seinen neun Jahren genau so viel wie ein Erwachsener -das ist also völliger Nonsens).
Des Weiteren kostet allein ein Brot mehr als das dreifache eines normalen Weizenbrotes. Wer sich Glutenfrei ernähren muss, weiß dass die Preise unverschämt sind.

Ich habe also Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und nun kam der Ablehnungsbescheid gegen meinen Widerspruch.

Begründung:
Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Widerspruchsführerin trägt im wesentlichen vor, dass der Mehrbedarf in Höhe von 83€ zu bewilligen ist.

Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.

Insbesondere für Kinder sei diese Empfehlung nicht bindend und vollumfänglich anwendbar.
Daher hat das Gesundheitsamt den Mehrbedarf auf 24€ festgelegt.

Ist jemand in einer ähnlichen Situation?
Sind die 24€ tatsächlich angemessen, wenn man bedenkt, was es tatsächlich bedeutet Komplett auf glutenhaltige Lebensmittel verzichten zu müssen und auf die wirklich teuren Lebensmittel angewiesen zu sein?

Ich komm mir etwas veräppelt vor und möchte das nicht so stehen lassen.

Was wäre der nächste Schritt dieses Urteil anzufechten?
An wen kann / sollte ich mich wenden?

Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich im Voraus :-)

Recht, Jobcenter, mehrbedarf, Zöliakie, Ablehnungsbescheid
Wenn schulden von der Kreiskasse an die Stadt Vollstreckungsbehörde weitergeleitet werden hat man dann mit dennen die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu treffen?

Hallo

Da ich wohl Schulden habe bei der Arge wurde die Kreiskasse damit beauftragt diese einzutreiben .

Da ich der gewünschten Ratenzahlung dieser nicht entsprechen kann haben diese nun eine Kontopfändung eingereicht .

Da diese aber bisher mehr als verständlich erfolglos war haben diese nun eine Pfändung bei meiner Stadt dem Fachbereich für Finanzen eingeleitet.

Jetzt ist meine Frage kann man in der Regel mit dennen eine geringere Ratenzahlung vereinbahren als mit der Kreiskasse oder richten diese sich nach dieser und lassen sich unter dem von dennen verlangten Betrag auch nicht auf eine Ratenzahlung ein ?

Weiss jetzt gerade nicht was ich machen soll um der Pfändung zu entgehen, alternativ könnte ich noch einen Antrag beim Jobcenter stellen das der Betrag als Darlehn getilgt wird aber der Nachteil ist falls der Antrag durch geht ich noch mal 10 Euro mehr als bei der Kreiskasse zahlen würde was ich ja eh nicht kann und falls er abgelehnt würde währe es ja nur eine zeit verzögerung.

Weiß also gerade nicht so recht was ich machen soll.

Was empfiehlt ihr mir, wozu ratet ihr mir und habt ihr schon erfahrung mit dieser Finanz Behörde gemacht ?

Freue mich auf eure Antwort und danke euch für eure Hilfe

Mfg

Trend4

schuldenberatung, Schulden, Recht, Stadt, ARGE, Behörden, Jobcenter, Ratenzahlung, Wirtschaft und Finanzen
Jobcenter verlangt das ich mein Auto verkaufe obwohl es keine 7500,- Wert ist, was kann ich tun?

Hallo, habe gerade ein Problem erstmal zur vorgeschichte, damit ihr es versteht.

Ich hatte eine vom Jobcenter finanzierte Umschulung über 2,5 Jahre gemacht und danach bin ich auch direkt in Arbeit gegangen habe jetzt ca. 10 Monate gearbeitet und wurde leider wieder gekündigt, da ich noch kein ganzes Jahr gearbeitet habe bin ich natürlich direkt in ALG II zurück gefallen.

Mein altes Auto ein Audi 100 2.8e Baujahr 91 mit 380T km war ein ziehmlicher Schrotthaufen und hatte auch schon länger keienn Tüv mehr, ich konnte mir aber nichts anderes leisten, deswegen musste ich damit ja noch fahren. Wo ich gearbeitet habe habe ich mir daher nach 4 Monaten als erstes ein neues, gebrauchtes Auto gekauft, einen Rover 75 2.5 mit 130T km, frischem Tüv mit guter Ausstattung und in gutem Zustand, gekostet hatt er 2200,- Euro.

Jetzt musste ich ja einen Neuantrag auf ALG II Stellen, da muss ich ja auch die Fahrzeugversicherungen etc. mit einreichen, dabei ist dem Jobcenter wohl aufgefallen das ich ein anderes Fahrzeug habe als vorher, ich wurde dann angeschrieben ich sollte Fahrzeugdaten Kaufvertrag von dem Fahrzeug einreichen und was mit dem alten PKW passiert sei.

Habe ich denen dann eingereicht, der alte wagen steht noch bei mir auf dem Hof weil der ist quasi schrottreif, den wollte nicht mal wer für 300,- kaufen hat auch über 1 Jahr kein tüv mehr springt nicht mehr an und gammelt vor sich hin, wollte ihn aber irgendwie nicht verschrotten da mein Herz noch drann hing da er mich so lange begleitet hat.

Daraufhin kam dann vom Jobcenter, sie möchten gerne Fotos beider Fahrzeuge sehen, habe ich denen dann eingereicht.

Nun kam ein Schreiben, ihr Sachverständiger hätte anhand der Foros den Rover auf über 10T Euro geschätzt und den Schrotthaufen von Audi auf über 5T Euro, deswegen hätte ich keinen anspruch auf ALG2.

Der KAufvertrag über 2200,- Euro hat das Jobcenter nicht interessiert auch gänige gebrauchtwagenpreise die zum teil deutlich unter 2200,- liegen nicht, ihr Sachverständiger hätte den wagen so geschätzt und Fertig. Auch das Der Audi komplett Fertig ist und nicht mehr Fahrzeuglich ohne Tüv sei ihnen egal, er habe einen schätzwert von über 5T Euro, den wollte keiner für 300,- Euro haben hatte es mal versucht.

Was kann ich denn jetzt machen, weil das ist doch totaler schwachsinn, ich mein ganz ehrlich wenn deren Sachverständiger diese Autos auf diese Werte Schätzt dann kann der 0 Ahnung von seinem Job haben.

Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Auto und Motorrad
Jobcenter fordert Rückzahlung. Was soll ich tun?

Hallo,

ich arbeite seit einem Jahr in Teilzeit in einem Ambulanten Pflegedienst und habe neben dem Lohn noch was von Jobcenter bekommen. Habe immer bei JC gefragt, ob ich denn noch Anspruch darauf habe und die meinten zu mir Ja. Jeden Monat wenn ich meine Lohnabrechnung bekommen habe, habe ich das immer beim Jobcenter eingereicht. Heute habe ich ein Brief bekommen von den und da heißt es das ich und meine Kinder (2 Jungs) zu viel bekommen habe und das ich innerhalb von zwei Wochen 2105,76 € zahlen soll. Und sie haben geschrieben, das sie mich ablehnen, das ich nicht mehr vom Jobcenter Hilfebedürftig bin. Das akzeptiere ja, hab ja ein Job, aber die Rückzahlung sehe ich nicht ein. Was kann ich dafür, das die mich falsch berechnen. Ich habe alles pünktlich abgegeben und am ende bekomme ich ein Arschtritt. Ehrlich gesagt, bin ich echt den Tränen nah wegen der Zahlung, ich will und kann das nicht auf einmal bezahlen. Muss ich denn das bezahlen oder kann ich widerspruch erheben? Habe echt Angst das ich das tue und dann kriege ich noch mehr drauf. Was denken die eigentlich? Denken die nur weil man Arbeiten geht, das man die megakohle verdient? Wenn die sache dann geklärt ist, bin ich echt froh, das ich dann mit denen nichts zu tun habe. Ich habe echt die schnauze voll davon vom Jobcenter und bin sehr froh, das ich mein eigenes Geld verdiene.

Aber was kann ich denn dagegen tun? Bin echt verzweifelt, frage mich die ganze zeit, warum die mir das antun.

Jobcenter, Rückzahlung
Kann man die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme einfach so abbrechen?

Ich will mich kurz halten: ich habe dieses Jahr keinen Schulplatz bekommen. Wollte eigentlich nach meiner mittleren Reife weiter Richtung Fachabitur/Abitur gehen, aber wie gesagt keinen Platz gefunden. Mir wurde diese Bildungsmaßnahme angeboten und ich habe angenommen, weil kann ja nicht schaden. Jetzt habe ich erfahren das ich volle 8 Zeitstunden dort Unterricht habe sprich 8-16 Uhr, dazu kommt das ich eine Stunde mit dem Bus hin und zurück fahren muss, also 7-17 Uhr, da hätte ich ja kaum Freizeit mehr. Wäre eigentlich ganz normal wenn man arbeiten geht, aber ich gehe halt nicht arbeiten, sondern sitze 8 Stunden dort im Unterricht und lerne nichts. Ich dachte, ich bekomme dort Unterstützung bei der Praktikumssuche/Ausbildungssuche, aber das mit den 8 Stunden Unterricht wusste ich nicht. Dazu muss ich mir die stellen auch selbst raussuchen und selbstständig dort bewerben sprich ich bekomme keine Hilfe. Sehe an der Maßnahme keinen Sinn das Geld interessiert mich Null ich habe nur wegen der angeblichen Hilfe die mir dort geboten wird angenommen. Jetzt will ich die Maßnahme abbrechen und mir andere Alternativen suchen vielleicht einen Mini Job oder sowas etwas Erfahrungen sammeln und meine Zeit wenigstens sinnvoll nutzen. Da ich dort sowieso keine Hilfe bekomme kann ich ja auch zuhause selbst an den Bewerbungsschreiben üben hab da einige Verwandte und Freunde die mir dabei behilflich sein würden. Weder ich noch meine Eltern bekommen vom Arbeitsamt Geld oder irgendeine Unterstützung frage deshalb ob es ein Problem wäre einfach abzubrechen, gerade da es mir auch alle empfehlen denen ich darüber erzähle. PS bin volljährig

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Wie oft kann man ein Renovierungskosten Antrag beim Jobcenter stellen?

Ich bin seit neustem zu meinem Freund gezogen und wir würden gerne mal Renovieren, weil das hier schon seit fast 10 Jahren nicht gemacht wurde! Unsere Vermieterin weigert sich, die Wohnung überhaupt anzuschauen... Daher habe ich mal im Internet geschaut und jetzt schon oft gelesen, dass ich als ALG II Empfängerin einfach einen Antrag stellen kann und eine Pauschale bezahlt bekomme.

Hier mal ein Link: https://www.hartz4hilfthartz4.de/renovierungskosten-jobcenter/

Ich habe bereits eine Liste erstellt mit all den Materialien, die wir benötigen. Nun ist es auch so, dass es hier in der Küche gar keinen Vernünftigen Armaturenanschluss gibt, d.h. wir haben in der Küche zwar einen neuen Wasserhahn gekauft aber gar nichts wo man ihn anschließen kann! Vermieterin weigert sich auch hier etwas zu tun! Kann ich da die benötigten Sachen für einen Anschluss(nur zwei Eckventile) auch in den Antrag schreiben? Gehört doch mit zur Renovierung, oder?

Nun ist meine Frage: Wie oft kann ich eigentlich solch einen Antrag stellen? Sagen wir mal, wir ziehen nach 5 Jahren wieder aus und möchten/müssen aber unsere neue Wohnung auch Renovieren. Dürfte ich dann diesen Antrag noch einmal stellen oder geht das nur einmal?

Und hat vielleicht jemand genauere Informationen wie so ein Antrag aussehen soll? Ich weiß zwar, dass er formlos ist aber was muss da genau rein? Ich habe die Materialien in Stichpunkten aufgelistet und die benötigte Menge dahinter geschrieben. Ich denke so sollte es gut sein, oder?

Ich bedanke mich schon mal bei allen Antworten!

Geld, Renovierung, ALG II, Antrag, Jobcenter, Renovierungskosten

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