Hallo,
ich bin gerade am ausfüllen des Alg2 Antrags und mir platzt gleich der Schädel. Ich habe mir mehrere Videos darüber jetzt angesehen, bei der Arge auf der Homepage nachgelesen und kapier es immer noch nicht!
z.B Ich (23) bin in einer Bedarfsgemeinschaft
( oder doch Haushaltsgemeinschaft?) mit Bruder(29) Schwester (30) und Mama(51). Schwester ist depressiv und arbeitslos, ich leider auch.
Mit dem Bruder bin ich zerstritten und deswegen wird man auch nicht gegenseitig für einander einstehen , also bliebe meiner Auffassung nach nur noch die Mama übrig und so müsste ich unter "Ich wohne mit" und "Einkommen" nur sie angeben, weil man ja nur die angeben muss, die für einen einstehen wollen, oder?
Weil ansonsten macht das kein Sinn, mein Bruder wird sich kaum mit mir hinsetzen und seine Daten angeben oder geschweige denn, irgendwas für mich kopieren.
Also ich müsste auf jeden Fall vor Ende des Monats meinen Anspruch geltend machen. Und deswegen habe ich aus zweierlei Grund Sorge.
1. Beim „vereinfachten" Antrag steht ganz oben: „Für Bewilligungsanträge vom .... bis 31.12.2021". Ich habe jetzt deswegen Sorge, dass ich dann evtl. einen neuen Antrag fürs nächste Jahr ausfüllen muss und mein Anspruch für das letzte Jahr, präziser den letzten Monat, erlischt.
Und 2. wenn ich es zeitig nicht mehr schaffen sollte kann ich auch einfach erst nur den Hauptantrag per Email schicken ohne Unterschrift und nacher alle Anlagen nachreichen? Also die Anlagen wo im Hauptantrag grün drunter steht: Wenn dies zutrifft, bitte diese und jene Anlage ausfüllen (zB EK)..
Ich hab wirklich absolut keine Ahnung und brauche Hilfe , ich hab Angst, dass ich nichts kriege oder schlimmer das ich etwas falsch ausfülle und strafrechtlich verfolgt werden könnte. Außerdem, momentan häufen sich meine Krankenkassenbeiträge an und ich hab absolut keine Lust da in eine Schuldenspirale zu tappen.
Außerdem gehe ich mich impfen lassen und hab schon einen Arbeitsplatz in Aussicht, aber die Zeit bis dahin muss ich irgendwie überbrücken, da man ja mindestens 2 mal geimpft sein muss im Abstand von 1 Monat.
Eine letzte Frage noch: Krankenkassenbeiträge fallen zur Mitte des Monats an, würden die somit beide zahlen ? Also wenn ich meinen Bedarf am 31 noch geltend mache vom 15.Nov - 15 Dez, da das ja auch noch im Dezember wäre und gleichzeitig den ab 15. Dez? Es geht ja rückwirkend für den GANZEN Monat. Deshalb die Frage
Also ich bin ziemlich verzweifelt, muss ich ehrlich zugeben, und ala bis zum 23 Lebensjahr meine Familienversicherung endete, war ich ehrlich gesagt ein bisschen zu stolz, als das ich Alg beantrage.
Nun jetzt ist es so, dass ich keine andere Wahl habe als nach langer Depression arbeiten zu gehen, wegen diesen 250 € Krankenkassenbeiträge + Pflegeversicherung die laut der Frau am Telefon pauschal für alle wären, ich habe ihr meine Lage erklärt und sie hat mir vorgeschlagen, dass ich besser Sozialleistungen beantrage....
Gruß